Spekulationssteuer bei Wohnungsverkauf

  • Hallo,


    müssen, unsere Wohnung leider verkaufe. Haben 5 Jahre darin selbst gewohnt und letztes Jahr im August vermietet, muss man bei dieser kurzen Vermietungszeit die volle Spekulationssteuer zahlen?


    Danke

  • Hab ich schon aber gibt ja einige Urteile zur kurzzeitigen Vermietung, nur habe ich keine Definition gefunden was kurzzeitig genau heißt

  • Das spielt hier doch keine Rolle, denn entschieden wurde, dass eine "kurzzeitige Zwischenvermietung" Im Kalenderjahr der Veräußerung (hier also 2023) unschädlich ist. Im Jahr zuvor (hier also 2022) muss vom 01.01. bis 31.12. Eigennutzung vorgelegen haben. Du schreibst aber, dass die Wohnung bereits seit August 2022 fremdvermietet ist.

  • Im Übrigen: Als kurzfristig wird eine Vermietung bis 6 Monate angenommen.


    Allerdings passen bei euch die weiteren Voraussetzungen zur Eigennutzung nicht, daher sollte der Verkauf steuerpflichtig sein.

  • danke für die Antworten, 6 Monate kann nicht Kurzfrist sein, da es ein Urteil gibt, in dem jemand Jan/Feb in der Wohnung gelebt hat, danach vermietet hat und im Dez. verkauft und eben keine Steuern zahlen musste (deutlich über 6 Monate).


    Das am reinen Verkaufsjahr festzumachen ist auch etwas unlogisch, ich hätte daher einen erheblichen Nachteil meinen Besitz am 01.01 zu verkaufen als am 31.12 ....


    Aber so sei es nun mal, in meinem Fall geht es um einen zu erwarteten Gewinn von 100t Euro, ich bin Alleinerziehend und Steuerklasse 2, noch dazu in Elternzeit (ca. 1000 Euro netto), heißt ich müsste die 100t Euro wirklich mit 43% im Jahr 2023 versteuern?

  • Das am reinen Verkaufsjahr festzumachen ist auch etwas unlogisch, ich hätte daher einen erheblichen Nachteil meinen Besitz am 01.01 zu verkaufen als am 31.12 ....

    Steuerrecht ist manchmal so, und ja, gerade bei der Spekulationssteuer bei Wohnungsverkauf können diese Stichtage einen riesigen Unterschied machen.


    Wenn Du ganz sicher wissen willst, was Dich erwartet (und ob es ggf. noch eine günstigere Möglichkeit gibt), würde ich einen Steuerberater fragen. Bei solchen Beträgen würde ich nicht auf die Meinungen von irgendwelchen Laien in einem öffentlichen Forum vertrauen.

  • Ich würde sagen, dass du die Steuer zahlen musst.

    Um sie zu umgehen, musst du die Wohnung 10 Jahre lang besitzen (ist hier nicht der Fall) oder wenigstens im Jahr des Verkaufs (mind. 1 Tag), im Jahr davor komplett und im 2. Jahr davor mind. 1 Tag selbst genutzt haben.

    Allerdings sind bei der Frage, ob man 100 k€ versteuern muss oder nicht 100 € für einen Fachanwalt m.E. gut investiertes Geld und evtl. dazu noch ein Steuerberater.


    Die Rechnung ist nämlich nicht nur
    Verkaufspreis minus Kaufpreis = Gewinn.
    Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
    (Siehe z.B. hier https://www.buhl.de/steuer/rat…steuer-immobilienverkauf/ in etwa in der Mitte unter "Wie hoch ist die Spekulationssteuer?".)


    Du kannst alle möglichen Kosten (Makler, Renovierung...) abziehen und den Gewinn so reduzieren und so auch die Steuerlast. Wie gesagt - auch hier sind 100 € für fachliche Beratung sicher gut investiert.

  • ... und falls der Verkauf noch nicht in trockenen Tüchern ist, erst mal abwarten, was dabei überhaupt herum kommt. Eine solcher Verkaufsgewinn innerhalb von fünf Jahren nach Berücksichtigung aller Kosten wäre bei der aktuellen Lage sehr ungewöhnlich.

  • Muss denn zwingend sofort verkauft werden?

    Durch einen Verkauf Anfang 2024 würde man das Problem doch auch lösen, wenn ihr seit September 2022 wieder durchgehend selbst bewohnt.


    Edit: durchgehend selbst bewohnt ab 31.12.2022 würde auch reichen.

  • Na, dann geht mal zum Steuerberater und hofft auf fachkundige Auskünfte. Eine 50/50 Chance habt ihr.


    Falls das eine Anspielung auf mein Posting war, so hast du es evtl. nicht so verstanden, wie es gemeint war.


    Der Steuerberater soll schauen, was man anrechnen kann, um den Gewinn zu drücken.
    Der Fachanwalt soll prüfen, ob es generelle Auswege aus der Steuerpflicht gibt.


    War schon bewusst so empfohlen :)

  • Ich habe beruflich genug mit Steuerberatern zu tun. Glaub mir, da ist sehr viel Mist dabei.


    Mitunter hängen sich die interessierten Laien mehr in die Lösung eines Problems herein als die teuren Steuerberater.

  • Ich habe beruflich genug mit Steuerberatern zu tun. Glaub mir, da ist sehr viel Mist dabei.


    Mitunter hängen sich die interessierten Laien mehr in die Lösung eines Problems herein als die teuren Steuerberater.



    Ich weiß, ich war wegen der Spekulationssteuer bei einem und der hat mir einen Mist empfohlen, ohne Worte. Der Anwalt meinte nur "machen sie das bloß nicht, da können Sie Ärger wegen Steuerhinterziehung bekommen".

  • Na, da war er ja nur ein wenig unseriös, hatte aber offenbar wenigstens Ahnung. Das ist doch schon mal was. :rolleyes: