Sondertilgung oder Tagesgeldkonto

  • Hallo liebe Community,


    ich bin mir etwas unschlüssig und bräuchte euren Rat.


    Wir sind aktuell Eigentümer einer Wohnung und wollen demnächst umziehen (Jobwechsel in ein anderes Bundesland). Die Wohnung soll dann vermietet werden. Unser Ziel ist es, innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahre ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Um dieses Vorhaben sparen wir bereits jetzt Geld auf einem Tagesgeldkonto (Stand jetzt sind ca. 13% des angestrebten Kaufpreises angespart). Für das Tagesgeldkonto (Zinsen bei ca. 2,5%) haben wir uns ursprünglich entschieden, weil das Geld im Falle des Falles im Gegensatz zu einem Festgeldkonto jederzeit verfügbar wäre.


    Gleichzeitig hätten wir auch die Möglichkeit, das Geld oder zumindest ein Teil davon zur Sondertilgung des Wohnungs-Kredits zu einzusetzen (Zinsen liegen bei 1,7%). Dadurch würden wir Langfristig gesehen Zinsen sparen und die Wohnung schneller abbezahlen. In diesem Fall wäre das Geld jedoch nicht als Eigenkapital für den Hauskauf verfügbar.


    Meine Frage: Was ist cleverer in Hinblick auf den geplanten Hauskauf und welche Rolle bei der Baufinanzierung spielt der Tilgungsanteil eines bereits vorhandenen Baukredits? Würden wir uns durch die Sondertilgung und das damit niedrigere "verfügbare" Eigenkapital die Chancen auf einen Kredit ruinieren oder wird in diesem Fall der getilgte Anteil der Wohnung auch auf der "Habenseite" berücksichtigt.


    Besten Dank vorab für euer Feedback und viele Grüße!

  • Also, da ist mMn Rechnen angesagt, wenn die Sinnhaftigkeit von 'Ansparen' mit 'Sondertilgen' verglichen werden darf. Auf den ersten Blick würde ich - für einen Teil der Hypothek - 2,5% an (zu versteuernden) Zinserträgen verschenken, um die 1,7% für den Kredit zu sparen.

    Grundsätzlich würde ich in einem Gespräch mit dem Bankster meines Vertrauens sprechen, und beide Varianten - Eigenkapital vs. reduzierter Kredit - beleuchten.

  • Generell möchte man Schulden lieber auf der vermieteten Immobilie als auf dem selbstbewohnten Haus. Zumal ihr aktuell keinen Kredit mehr für 1,7% bekommen werdet. Von daher würde ich in der Situation tendenziell von Sondertilgung abraten und das Kapital lieber nutzen, um für das selbstbewohnte Objekt weniger Kredit aufnehmen zu müssen.

  • Wir sind aktuell Eigentümer einer Wohnung [in der wir auch wohnen] und wollen demnächst umziehen (Jobwechsel in ein anderes Bundesland). Die Wohnung soll dann vermietet werden. Unser Ziel ist es, innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahre ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Um dieses Vorhaben [zu finanzieren], sparen wir bereits jetzt Geld auf einem Tagesgeldkonto (Stand jetzt sind ca. 13% des angestrebten Kaufpreises angespart). Für das Tagesgeldkonto (Zinsen bei ca. 2,5%) haben wir uns ursprünglich entschieden, weil das Geld im Falle des Falles im Gegensatz zu einem Festgeldkonto jederzeit verfügbar wäre.

    Tagesgeld statt Festgeld ist wohl eine sinnvolle Idee, man muß halt sehen, was man damit an Zinsen verschenkt. Wenn sich das vom Zins lohnt, könnte man auch daran denken, Renten passender Laufzeit zu kaufen, die bekommt man im Bedarfsfall schnell verkauft.

    Gleichzeitig hätten wir auch die Möglichkeit, das Geld oder zumindest ein Teil davon zur Sondertilgung des Wohnungs-Kredits zu einzusetzen (Zinsen liegen bei 1,7%).

    Schlechte Idee. Die Zinsen einer vermieteten Wohnung kann man von der Steuer absetzen, die Zinsen eines Eigenheims nicht. Also läßt man die Zinsen der vermieteten Wohnung sinnvollerweise stehen.

    Meine Frage: Was ist cleverer in Hinblick auf den geplanten Hauskauf und welche Rolle bei der Baufinanzierung spielt der Tilgungsanteil eines bereits vorhandenen Baukredits? Würden wir uns durch die Sondertilgung und das damit niedrigere "verfügbare" Eigenkapital die Chancen auf einen Kredit ruinieren oder wird in diesem Fall der getilgte Anteil der Wohnung auch auf der "Habenseite" berücksichtigt.

    Das sagt Dir im Bedarfsfall die finanzierende Bank. :)

    An sich sollte die Miete die Wohnung bezahlen, so daß diese für Eure Hausfinanzierung neutral ist. Wenn alle Stricke reißen, könnt Ihr die Wohnung ja verkaufen (was vermutlich ohnehin eine gute Idee ist; ein Mietobjekt in einem fernen Bundesland möchte man eigentlich nicht haben).

  • Erstmal Dank für euer Feedback. Das geht tatsächlich in die gleiche Richtung, in die wir bereits unterwegs waren.

    Wenn alle Stricke reißen, könnt Ihr die Wohnung ja verkaufen (was vermutlich ohnehin eine gute Idee ist; ein Mietobjekt in einem fernen Bundesland möchte man eigentlich nicht haben).

    Das überlegen wir tatsächlich auch. Weniger aus finanziellen Gründen, sondern einfach weil es aufgrund der Distanz recht schwierig wäre, als zu "managen". Da unser Kredit sowieso nur 10 Jahre läuft würde es 2028 Sinn machen, weil dann keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wäre. Oder ggf. auch früher, wenn es aufgrund der Marktlage sinnvoll ist.

  • Wenn alle Stricke reißen, könnt Ihr die Wohnung ja verkaufen (was vermutlich ohnehin eine gute Idee ist; ein Mietobjekt in einem fernen Bundesland möchte man eigentlich nicht haben).

    Das überlegen wir tatsächlich auch. Weniger aus finanziellen Gründen, sondern einfach weil es aufgrund der Distanz recht schwierig wäre, als zu "managen".

    Eben das. Eine vermietete Eigentumswohnung fern des Wohnortes ist für den durchschnittlichen Bundesbürger ein Klotz am Bein und finanziell gesehen ein Klumpenrisiko. Wenn man einen guten Mieter hat, mag das angehen. Wenn aber irgendwas mit der Wohnung ist, und man sich das anschauen muß, ist das gleich eine Tagesreise. Oder man vergibt die Wohnungswirtschaft. Dann weiß man nicht, welche Leistung man bekommt, auf jeden Fall kostet diese Geld.

    Da unser Kredit sowieso nur 10 Jahre läuft würde es 2028 Sinn machen, weil dann keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wäre.

    Ich bin immer wieder verblüfft, wie wenigen Leuten klar ist, was eine Vorfälligkeitsentschädigung eigentlich ist.


    Wenn Zinsen gestiegen sind (und das war aktuell der Fall), gibts keine Vorfälligkeitsentschädigung.


    Angenommen, Ihr hättet einen 10jährigen Kredit zu 5% aufgenommen. Nun sind 5 Jahre vergangen, die Zinsen für 5jährige Kredite sind auf 4% gefallen. Ihr wollt nun aus dem Kredit heraus. Da sagt die Bank: Das machen wir, allerdings können wir das vorzeitig zurückgegebene Geld nur zu 4% weiterverleihen. Ihr müßtet der Bank für die kommenden 5 Jahre jeweils Prozentpunkt Zinsen vergüten, überschlägig also etwa 5% der Restschuld. Das ist die Vorfälligkeitsentschädigung.


    Bei Euch liegt der Fall aber anders. Ihr habt den 10jährigen Kredit zu 2% aufgenommen, aktuell kosten 5jährige Kredite aber 4%. 5 Jahre läuft der Kredit noch. Da könntet streng genommen Ihr sagen: Bank, wenn wir das Geld jetzt zurückgeben, erlaß uns dafür 10% der Schuld. Rechtfertigen könnte man das, aber das wird die Bank nicht machen.


    Der Rechenweg ist ganz ähnlich der Kursentwicklung von Renten, nur halt mit umgekehrtem Vorzeichen. Hätte man jetzt eine Rente mit 2% Coupon und 5 Jahren Restlaufzeit und der Marktzins wäre 4%, so notierte diese Rente 2% x 5 Jahre = etwa 10% unter pari, also etwa bei 90%.


    Hätte die Anleihe mit 5 Jahren Restlaufzeit 4% Coupon, und der Marktzins wäre 2%, notierte diese Anleihe 10% über pari bei etwa 110% (Alle Zahlen Beispielzahlen, Rechnungen der Klarheit wegen vereinfacht).

  • Generell möchte man Schulden lieber auf der vermieteten Immobilie als auf dem selbstbewohnten Haus. Zumal ihr aktuell keinen Kredit mehr für 1,7% bekommen werdet. Von daher würde ich in der Situation tendenziell von Sondertilgung abraten und das Kapital lieber nutzen, um für das selbstbewohnte Objekt weniger Kredit aufnehmen zu müssen.

    Da bin ich beim Panda. :thumbup: