Rente, Antrag

  • Ich bin eine Frau und werde im September 66 Jahre alt.


    Ich bitte Sie dringend um Rat, weil ich wirklich nicht weiß, was ich tun soll. Ich werde dieses Jahr bereits 66 Jahre alt und muss in Rente gehen. Ich habe mehrere Jahre im Ausland in Polen und auch hier in Deutschland gearbeitet. Man hat mir gesagt, dass ich eine kombinierte polnische und deutsche Rente bekommen werde. Zu Hause kümmere ich mich um meinen erwachsenen behinderten Sohn, der ständig Pflege braucht. Am 16. Mai erhielt ich ein Schreiben des Jobcenters, dass ich ab dem 1. August 2023 keine Unterstützung mehr erhalten würde und ich eine Rente beantragen sollte, was ich Anfang Juni auch tat. Aber ich merkte, dass ich meine Rente zu spät beantragt hatte.... Ich hätte den Antrag 2 Monate früher stellen müssen. Ich bin untröstlich, die Betreuung meines Sohnes erschöpft manchmal meine Kräfte und ich vergesse alles. Ich befürchte, dass ich ab dem 1. August mittellos sein werde, ich weiß nicht, was ich tun soll, ich bin untröstlich darüber.

    Vielen Dank.

  • Sie hat doch geschrieben, dass sie bereits beantragt hat!


    Ania5757 : Ich hab leider wenig Ahnung von der Materie.

    Aber soweit ich weiß verlierst Du die zwei Monate Rente nicht, sie werden "nur" später ausgezahlt. Du bekommst dann etwa im Oktober auch das Geld für September und August nachträglich (man möge mich korrigieren).


    Wenn Du die zwei Monate nicht überbrücken kannst, ist vermutlich das Sozialamt zuständig, das Jobcenter vielleicht nicht mehr, weil es ja nicht mehr um den Arbeitsmarkt geht?

    Aber ich hoffe da weiß jemand genaueres...


    Du musst vermutlich viel telefonieren, nicht aufgeben!

  • Hallo Ania5757,


    hast Du vom Jobcenter bisher nur die Aufforderung bekommen, den Rentenantrag zu stellen, oder auch schon den Aufhebungsbescheid? Eigentlich sollten die Leistungen nahtlos anschließen. Es gibt zusätzlich die Problematik, dass ALG II vorschüssig gezahlt wird und die Rente nachschüssig. Das heißt, dass Du Ende Juni ALG II für Juli bekommen hast und erst Ende August die Rente für August. Da fehlt denn das Geld für einen Monat... Auf https://www.rechtsanwalt-koepe…-und-altersrente-was-tun/ ist ein ganz guter Artikel zum Problem und Handlungsmöglichkeiten. Aber hier im Forum gibt es auch noch mehr Leute, die dazu etwas sagen können.


    Vielleicht sogar jemand zum Thema polnische Rente von Deutschland aus beantragen?


    Noch ein ganz anderer Gedanke: Dein Sohn ist behindert und braucht jeden Tag Pflege, die Du übernimmst. Habt ihr dafür schon Leistungen der Pflegekasse - Pflegegeld - beantragt?


    Welches Einkommen hat Dein Sohn?

  • Das heißt, dass Du Ende Juni ALG II für Juli bekommen hast und erst Ende August die Rente für August.

    Ist das so? Meine Eltern haben ihre gesetzlichen Renten immer am letzten Tag des Vormonats bekommen. Bei der erstmaligen Zahlung kann das je nach Bearbeitungsdauer später sein.

  • ALG II [wird] vorschüssig gezahlt wird und die Rente nachschüssig.

    Ist das so? Meine Eltern haben ihre gesetzlichen Renten immer am letzten Tag des Vormonats bekommen.

    Das ist so für Renten, die erstmals 2004 gewährt worden sind. Im Zuge der Agenda 2010 hat man die Auszahlungsmodalität geändert und damit einen einmaligen Spareffekt erzielt.


    https://www.apuntateuna.es/wie…aus-oder-ruckwirkend.html


    Wenn die Rente mal läuft, ist die Auszahlungsmodalität egal. Bei ihrem Beginn kann es aber halt sein, daß eine Zahlung "ausfällt". Bei rechtzeitiger Beantragung der Rente (somit Zahlung bereits am Ende des ersten Rentenmonats) sollte das für die meisten kein Problem sein. Die meisten Gehälter werden nachschüssig gezahlt, somit kommt das letzte Gehalt am letzten Tag des letzten Arbeitsmonats, und es entsteht keine Zahlungslücke.

  • Hallo.


    Es werden später zwei Renten gezahlt, eine von der DRV, eine von der ZUS. Kann aber beides kombiniert in einem Antrag beantragt werden. Wie schnell es zur ersten Zahlung kommt, hängt davon ab, ob bzw. wie schnell alle notwendigen Daten beisammen sind.

    Ggf. müsste überbrückend Sozialhilfe beantragt werden.

  • Ist das so? Meine Eltern haben ihre gesetzlichen Renten immer am letzten Tag des Vormonats bekommen. Bei der erstmaligen Zahlung kann das je nach Bearbeitungsdauer später sein.

    Bei Rentenbeginn vor 2005 gibts bzw. gab es die Rente auch weiterhin am Monatsanfang, bei Beginn nach 2004 gibt sie es erst am Monatsende.


    Referat Janders kann den Hintergrund dieser kleinen Rentenreform sicher näher erläutern.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Naja, bei Rentenbeginn ab April 2004 werden die Renten eben nachschüssig gezahlt. Das stärkt natürlich irgendwie die Liquidität der Rentenversicherung und ist in den meisten Fällen kein Problem, da Gehälter regelmäßig am Monatsende gezahlt werden. Viel mehr Hintergrund habe ich da auch nicht zu bieten. :saint: