Wir haben unser Haus im vergangenen Jahr an unsere Kinder überschrieben und haben lebenslanges Wohnrecht. Wir haben vereinbart, dass wir alle laufenden Kosten und Investitionen weiterhin tragen. Da wir jetzt nicht mehr Eigentümer sind und die Eigentümer (unsere Kinder) das Haus nicht selbst bewohnen, sind wir von den Fördermaßnahmen wohl ausgeschlossen.
Es wird ja verlangt, das die Eigentümer/Antragsteller das Haus selbst bewohnen und das ist zu unseren Lebenszeiten wohl auszuschließen.
Unter diesen Bedingungen werden wir auf eine energetische Sanierung wohl verzichten müssen, wenn die Regeln in diesem Punkt nicht verändert werden.