Keine Förderung bei übertragenem Haus?

  • Wir haben unser Haus im vergangenen Jahr an unsere Kinder überschrieben und haben lebenslanges Wohnrecht. Wir haben vereinbart, dass wir alle laufenden Kosten und Investitionen weiterhin tragen. Da wir jetzt nicht mehr Eigentümer sind und die Eigentümer (unsere Kinder) das Haus nicht selbst bewohnen, sind wir von den Fördermaßnahmen wohl ausgeschlossen.

    Es wird ja verlangt, das die Eigentümer/Antragsteller das Haus selbst bewohnen und das ist zu unseren Lebenszeiten wohl auszuschließen.

    Unter diesen Bedingungen werden wir auf eine energetische Sanierung wohl verzichten müssen, wenn die Regeln in diesem Punkt nicht verändert werden.

  • Wir haben unser Haus im vergangenen Jahr an unsere Kinder überschrieben und haben lebenslanges Wohnrecht. Wir haben vereinbart, dass wir alle laufenden Kosten und Investitionen weiterhin tragen. Da wir jetzt nicht mehr Eigentümer sind und die Eigentümer (unsere Kinder) das Haus nicht selbst bewohnen, sind wir von den Fördermaßnahmen wohl ausgeschlossen.

    Es hat ganz den Eindruck.

    Unter diesen Bedingungen werden wir auf eine energetische Sanierung wohl verzichten müssen, wenn die Regeln in diesem Punkt nicht verändert werden.

    Ich glaube nicht, daß die Regeln in diesem Punkt verändert werden.

    Immerhin habt Ihr wohl vorausschauend eine Menge Erbschaftsteuer gespart. Das ist ja auch schon etwas.


    PS: Dieses Forum ist nicht verantwortlich für eine eventuelle Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

  • [Vorzeitige Vermögensübertragung unter Ausnutzung der Schenkungsscheuerfreibeträge zum Zweck der Reduktion der später zu zahlenden Erbschaftsteuer.]

    Bei den Freibeträgen von wohl 400.000 €/Kind ist da wohl nichts mit Sparen!?

    Je nach Höhe des Vermögens des prospektiven Erblassers, würde ich mal sagen.