Kleingewerbe oder etwas anderes?

  • Guten Tag,


    folgende Situation:

    Eine Person im näheren Umfeld geht einer Tätigkeit nach, welche (legale) Produkte herstellt. Diese lassen sich unserer Meinung auch gut verkaufen. (z.B. über Etsy).


    Nun folgende Frage:

    1. Welche Maßnahmen sind erforderlich um am Ende nicht in :evil: Küche mit dem Staat zu kommen?

    Anmeldung eines Kleingewerbes ist das gängige?


    Wenn Kleingewerbe angemeldet wird:


    2. Wer soll das Kleingewerbe anmelden?

    Person A: Rentner*in

    Person B: Angestellte Person


    3. Was ist positiv/negativ zu der angemeldeten Form?


    4. Was muss beachtet werden?


    Vielen Dank für eure Hilfe

    Schönen Sonntag :)


    Hobbes

    I propose we leave math to the machines and go play outside.

  • Wenn einer in kleinem Rahmen kunstgewerbliche Dinge herstellt und verkauft, ist das in erster Linie mal ein Steckenpferd, steuerlich "Liebhaberei".


    Der Staat (genauer: das Finanzamt) kommt ins Spiel, wenn der Umfang größer wird, vor allem dann, wenn ein Gewinn übrigbleibt. Das dürfte bei 5 verkauften individuellen Tragetaschen noch nicht der Fall sein.


    Wenn ich wirklich Potential sehen würde, würde ich einfach mal anfangen, gleichzeitig aber schon Belege sammeln und mir meine Ausgaben und Einnahmen aufschreiben. Man kann auch bereits vorsorglich im Netz nachlesen, wie "Kleingewerbe" steuerlich geht (oder sich ein einschlägiges Buch dazu kaufen). Sollte sich nach gewisser Zeit zeigen, daß sich mit dieser Tätigkeit tatsächlich Geld verdienen läßt, kann man die Sache immer noch auf offizielle Beine stellen.

  • Kurze Frage:

    Arbeiten beiden Personen mit unternehmerischen Risiko daran? Oder was genau hat es mit Person A und B auf sich?

    Eine rein steuerrechtliche Frage. Bei wem genau das Kleingewerbe angemeldet wird. Da eben Person B ein deutlich höheren Brutto/Netto Lohn hat.

    Wenn einer in kleinem Rahmen kunstgewerbliche Dinge herstellt und verkauft, ist das in erster Linie mal ein Steckenpferd, steuerlich "Liebhaberei".


    Der Staat (genauer: das Finanzamt) kommt ins Spiel, wenn der Umfang größer wird, vor allem dann, wenn ein Gewinn übrigbleibt. Das dürfte bei 5 verkauften individuellen Tragetaschen noch nicht der Fall sein.


    Wenn ich wirklich Potential sehen würde, würde ich einfach mal anfangen, gleichzeitig aber schon Belege sammeln und mir meine Ausgaben und Einnahmen aufschreiben. Man kann auch bereits vorsorglich im Netz nachlesen, wie "Kleingewerbe" steuerlich geht (oder sich ein einschlägiges Buch dazu kaufen). Sollte sich nach gewisser Zeit zeigen, daß sich mit dieser Tätigkeit tatsächlich Geld verdienen läßt, kann man die Sache immer noch auf offizielle Beine stellen.

    Um sich bei Etsy anzumelden benötigt es scheinbar ein Kleingewerbe.

    Es sind >5 individuelle Stück - hat sich angehäuft über Jahr :whistling:


    Eine nachträglich Ausgabenliste kann/wird es nicht geben. Außer man kann mit Pauschalbeiträgen arbeiten/angeben


    Habt ihr eine Webseitenempfehlung oder Buchtipp? :/

    Danke

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  • Gewerberechtlich gibt es kein Kleingewerbe. In welchem Umfang das Gewerbe ausgeübt wird, ist zwar für die Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung) oder handelsrechtliche Pflichten (Handelsregister, Buchführung) relevant, aber nicht nach Gewerberecht. Insofern muss bzw. kann das Gewerbe angemeldet werden, wenn es ein anmeldepflichtiges Gewerbe ist, ob groß oder klein spielt dabei keine Rolle. Typischerweise fangen sowieso die meisten erst mal klein an. "Gewerbe" ist definiert als (erstens) eine selbstständige, nicht freiberufliche Tätigkeit, die (zweitens) auf eine gewisse Dauer angelegt ist und (drittens) in der Absicht ausgeübt wird, damit einen Gewinn zu erwirtschaften. Erstens bis drittens müssen kumulativ erfüllt sein. Also nicht nur alle paar Monate mal, sondern dauerhaft und regelmäßig, und - wie von Achim Weiss schon geschrieben - nicht als Hobby angelegt, das unter dem Strich mehr kostet als es einbringt, sondern um damit zumindest auf längere Sicht etwas zu verdienen. Ob das hauptberuflich gemacht wird, spielt keine Rolle, man muss auch nicht davon leben können und Gewinnerzielungsabsicht reicht aus, ob nachhaltig wirklich Gewinn erzielt wird, weiß man sowieso erst nachher.


    Bei der angestellten Person wäre zu prüfen, ob das Nebengewerbe arbeitsrechtlich gestattet ist, ansonsten ist es eine Frage der Zweckmäßigkeit, wer anmeldet.


    Der Aufwand für die Anmeldung hält sich in engen Grenzen. Zum Gewerbeamt, Formular ausfüllen, Gebühr zahlen, wenn dann keine einschlägigen Straftaten oder andere gewerberechtlich relevanten Vorbelastungen im Registerauszug stehen, den die Behörde anfordert, dann gibt es den Gewerbeschein, den Etsy vom Verkäufer nachgewiesen haben will.

  • Ein Nachhaken vom Finanzamt bei der/die Rentner*in (u.a. Verminderung der Rente) ist nicht zu befürchten?


    Wie sieht das ganze aus, wenn man nur ab und an was verkaufen will?

    Sprich Person hat 10 individuelle Taschen und will diese über einen Onlineshop vertreiben. Wenn diese aufgekauft sind ist erst einmal Ende. Eine dauerhafte (Nach)Produktion ist nicht vorhanden.


    Mit was wird eine Gewinnerzielungsabsicht begründet? Verkaufspreis > Materialkosten?

    Die Arbeitszeit für die Herstellung des Produktes ist zu berücksichtigen?

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  • Natürlich hakt das Finanzamt ggf. nach, die werden informiert und wenn die Tätigkeit vom Gewerbegründer nicht selbst beim Finanzamt angemeldet wird, dann fragen die nach. Den nächsten Kontakt mit dem Finanzamt gibt es dann aber erst im kommenden Jahr, wenn die erste Steuererklärung abzugeben ist.

  • Ein Nachhaken vom Finanzamt bei der/die Rentner*in (u.a. Verminderung der Rente) ist nicht zu befürchten?

    Rentenrechtlich: Rentner dürfen beliebig zuverdienen. Jetzt auch Frührentner.

    Steuerlich: Einnahmen sind zu versteuern. Das Finanzamt schickt einen Fragebogen, insbesondere bzgl. der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung). Die gewerblichen Einkünfte gehören also zusätzlich in die Steuererklärung.

    Mit was wird eine Gewinnerzielungsabsicht begründet? Verkaufspreis > Materialkosten?

    Einnahmen > Ausgaben.

    Zu den Ausgaben zählen auch Kosten der Gewerbeanmeldung, Versandkosten, Plattformkosten, Werkzeug etc.

    Die Arbeitszeit aber nicht. Der "Lohn" ist eben steuerpflichtig.

  • Hobbes:


    Die entscheidende Frage, die ich in meinem ersten Posting schon angedeutet habe lautet: Um wieviel Geld geht es?


    Wenn die ominöse Person über Jahre fünf kunstgewerbliche Arbeiten ominöser Art angefertigt hat, geht es vermutlich nicht um nennenswert Geld.


    Ein "Kleingewerbe" gibt es offiziell nicht, Gewerbe ist Gewerbe. Allerdings kann man sich als Gewerbetreibender mit geringen Umsätzen von der Mehrwertsteuer befreien lassen, was die Buchhaltung vereinfacht.


    Die Antworten werden hier mit Sicherheit viel besser, wenn die Angelegenheit aus dem Ominösen herauskommt und Du die Sachlage so konkret schilderst, daß man nachvollziehen kann, worum es eigentlich geht. Sollte der erwartete Gewinn der Tätigkeit über Jahre im kleinen dreistelligen Bereich bleiben, sollte man nicht allzuviel bürokratischen Aufwand treiben und statt "Etsy" sich eher auf lokale Flohmärkte beschränken.

  • Der Aufwand für die Anmeldung hält sich in engen Grenzen. Zum Gewerbeamt, Formular ausfüllen, Gebühr zahlen, wenn dann keine einschlägigen Straftaten oder andere gewerberechtlich relevanten Vorbelastungen im Registerauszug stehen, den die Behörde anfordert, dann gibt es den Gewerbeschein, den Etsy vom Verkäufer nachgewiesen haben will.

    Jede Tätigkeit des Gewerbeamtes kostet 25 oder 30 €. Anmeldung 30 €. Ummeldung auf eine andere Wohnadresse 30 €, Abmeldung 30 €.


    Offensichtlich wurden hier über mehrere Jahre zehn individuelle Tragetaschen gestaltet. Ausweitung der Tätigkeit nicht geplant. Was kostet eine solche Tasche? 25 €, wenn es viel ist. Gesamtumsatz über mehrere Jahre: 250 €, abzüglich Material (vielleicht 50 €). Angesichts solcher Summen stellt sich dann schon die Frage, ob man das Hobby zum Gewerbe edeln will, nur um damit den Bedingungen eines Internetvermittlers zu entsprechen.


    Steuerlich ist das ein Nullum: 200 € Kosten (über mehrere Jahre!) bekommt man für jede Tätigkeit gestaltet. Steuerlich also Liebhaberei.

  • ... Allerdings kann man sich als Gewerbetreibender mit geringen Umsätzen von der Mehrwertsteuer befreien lassen, was die Buchhaltung vereinfacht. ...

    Umgekehrt. Wer unter der Kleinumsatzgrenze bleibt, ist automatisch von den Umsatzsteuerpflichten befreit. Es kann aber sinnvoll sein, trotzdem umsatzsteuerpflichtig zu sein, weil (nur) dann auch der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Wer das mit Kleinumsätzen will, kann auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten, also sich quasi von der Befreiung befreien lassen. Ist dann aber auch mindestens für die nächsten 5 Jahre daran gebunden. Es geht nicht, sich jedes Jahr neu die Rosinen heraus zu picken.

  • > Allerdings kann man sich als Gewerbetreibender mit geringen Umsätzen von der Mehrwertsteuer befreien lassen

    Umgekehrt. Wer unter der Kleinumsatzgrenze bleibt, ist automatisch von den Umsatzsteuerpflichten befreit. Es kann aber sinnvoll sein, trotzdem umsatzsteuerpflichtig zu sein, weil (nur) dann auch der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

    Hast recht. I stand corrected.

  • Ein Einzelunternehmen funktioniert z.B. nur wenn eine Person der Unternehmer ist und die andere Person angestellt wird.


    Bei 2 Personen ist es also rein rechtlich nicht immer einfach.


    Ansonsten GbR und vertraglich die Gewinnbeteiligung regeln. Dann haften beide mit ihrem Privatvermögen, falls es da irgendwelche Risiken gibt.


  • Es soll selbst hergestellte, individuelle Kleidung vertrieben werden. Es handelt sich um einen Verkaufswert von ca. 2000€. Der Aufwand für diese Menge ist zu groß für ein lokalen Flohmarkt.


    Und entweder die/der Rentner*in meldet dies als Gewerbe an oder eben die/der Angestellte*r. Gewählt werden sollte die Person mit dem geringsten (steuerlichen) Aufwand und größtmöglichen Gewinn.

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  • Vom steuerlichen Aufwand her ist es egal. Das hält sich sowieso in Grenzen. Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt melden. Dann kommt ein Fragebogen zu Art und Umfang der Tätigkeit. Im nächsten Jahr ist dann eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung einzureichen, also eine simple Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (muss allerdings elektronisch eingereicht werden). Was dabei als Saldo heraus kommt, ist zu versteuern. Umsatzsteuer spielt bei dem Umsatz keine Rolle, es sei denn, man will es (siehe oben).


    Für wen es von der Steuerbelastung (oder Entlastung bei evtl. Verlust) her günstiger ist, hängt vom sonstigen Einkommen ab. Es gibt reiche Rentner und arme Angestellte oder umgekehrt.

  • Soll die "angestellte Person" wirklich angestellt werden? Dann ist dafür noch (vor allem Zeit-) Aufwand einzuplanen. Auch ein 450 € Job vermindert die Bürokratie kaum. Das Haushaltsscheck-Verfahren gilt nur für Haushaltshilfen.

  • Soll die "angestellte Person" wirklich angestellt werden? Dann ist dafür noch (vor allem Zeit-) Aufwand einzuplanen. Auch ein 450 € Job vermindert die Bürokratie kaum. Das Haushaltsscheck-Verfahren gilt nur für Haushaltshilfen.

    Per Dauerbeitragsnachweis hält sich der Bums eigentlich im Rahmen. Die anderthalb Stunden pro Jahr wird man wohl haben. ;)

  • So um nochmal ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen und offene Fragen zu klären.


    Person A (Rentnerin (1000€/mtl.) hat über Jahre hinweg Strickjacken hergestellt. Eine Sammlung von Rechnungen (Material, etc.) ist nicht vorhanden - reines Hobby von ihr.


    Person B (Angestellter mit <20h/Woche) will diese Masse an Strickjacken nun veräußern. Ein passender Ort ist dafür Etsy (Onlinemarkt für Selbstgemachtes).

    Diese verlangen eine Gewerbe um dort als Händler tätig zu sein.


    Fragen:


    1) Auf welche Person sollte das Gewerbe laufen? Person A oder B?

    1.1.)Kann Person A Probleme bei ihrer Rente bekommen, kann Person B Probleme mit seiner Arbeit[+Versicherungsbeiträge] - Thema: Nebengewerbe


    2) Wie kann ohne Belege für Ausgabe in der Vergangenheit eine glaubwürdige/beleghafte Einnahme-Überschuss Rechnung anzufertigen?


    3.) Sind Steuern zu zahlen wenn der Umsatz unter 22.000€ bleibt?

    3.1.) Fällt man automatisch unter Kleingewerbe, wenn man die Grenzen nicht überschreitet?

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  • Falls Person B Verkaufen soll, wie gelangen die janzen Jacken denn vom Besitz von Person A in den Besitz von Person B? Fällt da Schenkungssteuer an? ??

  • Stand schon irgendwo, wie das Verhältnis der beiden Personen ist?


    Meine Arbeitshypothese: Mutter strickt, Tochter vertickt.


    Wie viel Materialaufwand steckt da drin und zu welchem Preis will A denn die Ware B überlassen? Ist das eine einmalige Aktion oder kommt regelmäßig Nachschub?


    So wie Du es schilderst, hat A bisher hobbymäßig und nicht gewerblich gestrickt. Das wäre nicht anmelde- und steuerpflichtig, auch wenn sie die Erzeugnisse einmalig mit Gewinn verkauft. Wenn sie weiterstrickt, könnte sie sich damit in ein Gewerbe verstricken. Aber vielleicht möchte man das lieber noch einen Steuerberater fragen und sich nicht auf Forumsmeinungen verlassen...


    Wenn es auf die Plattform gehen soll, die Gewerbe verlangt, dann sollte (also: muss) B als die tatsächlich handelnde Person das auch anmelden und entsprechend mit einer einfachen Einnahme-/Überschussrechnung auch steuerlich erklären und zwar ab dem ersten Euro. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer.


    Wichtigste Ausgabe sind die Strickwaren und da schreibt A den Beleg einfach selbst. Vielleicht ist es günstig, eine große Rechnung zu schreiben, die dann ratenweise bezahlt wird? Oder doch ein Kommissionsmodell? Bei geschickter Gestaltung kommt viel Marge steuerfrei bei A an, die aber sicher im Hobbybereich verbleibt. Da sind wir wieder beim Steuerberater...