Erklärung zur Feststellung Grundsteuerwert pro Person oder pro Grundstück notwendig

  • Hallo zusammen. Folgender Fall. Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts wurde letztes Jahr Oktober von Person a über Elster eingereicht. In der festellung ist für ein Grundstück Person a und Person b mit je 50% geführt. Person b hat jetzt schon die zweite Mahnung "Erinnerung an die Abgabe der Feststellungserklärung" bekommen. Muss Person b hier nochmal eine eigene Feststellung abgeben, in der auch Person a genannt ist?


    Beim Finanzamt bekomme ich niemanden ans Telefon:(


    Grüße Neal

  • Wenn Person a in der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts die Person b als weiteren Beteiligten benannt hat, so sollte dies genügen. Person b muss natürlich nicht noch einmal die gleiche Erklärung für das gleiche Flurstück abgeben.

  • Wenn Person a in der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts die Person b als weiteren Beteiligten benannt hat, so sollte dies genügen. Person b muss natürlich nicht noch einmal die gleiche Erklärung für das gleiche Flurstück abgeben.

    So auch mein Gedanke, aber warum bekommen die das dann nicht auf die Kette und verunsichern alte Leute :/

  • Wer ist denn vom Finanzamt zur Abgebabe der Grundsteuererklärung angeschrieben worden? Sind beide Personen aufgeführt (Ehepaar), oder ist es eine Erbengemeinschaften? Bei einer Erbengemeinschaft muss der Angeschriebene als erster eingetragen werden.

    Überprüft wir der Antrag vom Computer, der nur lesen kann, was ihm vorgegeben ist.

    Würde es weiter beim Finanzamt versuchen.

  • So auch mein Gedanke, aber warum bekommen die das dann nicht auf die Kette und verunsichern alte Leute :/

    Vielleicht wurde die Erklärung noch nicht verarbeitet?
    Ansonsten tut's ja nicht weh, dem Finanzamt den Sachverhalt in einer kurzen E-Mail zu schildern. Das kostet dich dann nicht einmal Briefporto.

  • Vielleicht wurde die Erklärung noch nicht verarbeitet?
    Ansonsten tut's ja nicht weh, dem Finanzamt den Sachverhalt in einer kurzen E-Mail zu schildern. Das kostet dich dann nicht einmal Briefporto.

    Ich denke doch, Person a hat keine Mahnung bekommen

  • "Die Wohnungen müssen separat, entsprechend dem jeweiligen Miteigentumsanteil, erklärt werden, weil Wohnungseigentum vorliegt."


    Also doch zwei Feststellungen :/

    Dass es um zwei oder mehrere Wohnungen geht, hast du nicht geschrieben. Wie soll man eine richtige Antwort geben, wenn die Informationen nur häppchenweise kommen?