Hallo zusammen. Folgender Fall. Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts wurde letztes Jahr Oktober von Person a über Elster eingereicht. In der festellung ist für ein Grundstück Person a und Person b mit je 50% geführt. Person b hat jetzt schon die zweite Mahnung "Erinnerung an die Abgabe der Feststellungserklärung" bekommen. Muss Person b hier nochmal eine eigene Feststellung abgeben, in der auch Person a genannt ist?
Beim Finanzamt bekomme ich niemanden ans Telefon:(
Grüße Neal