Hallo, ich arbeite nach Kids in Teilzeit und bin nebenberuflich selbständig. 2020 habe ich mit einem kleinen Teilzeitjob angefangen und dann in ein 40% Arbeitsverhältnis gewechselt, dort arbeite ich 2 volle Tage pro Woche, nicht 4 halbe. Wir werden die 1080 Tage sozialversichetungspflichtige Beschäftigung gerechnet, die nötig sind, damit man einen Altersteizzeit- Vertrag abschließenkann? Werden die tatsächlichen Arbeitstage gezählt oder zählt jeder Monat, in dem ich in einem Angestelltenverhältnis war, voll? Danke für eine Rückmeldung!
Altersteilzeit wie rechnen sich die 1080 Tage?
- finanzlilli
- Erledigt
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Hallo.
Für die Sozialversicherung hat ein voller Monat 30 Tage (auch der Februar).
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§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Altersteilzeitgesetz:
§ 2 Begünstigter Personenkreis
(1) Leistungen werden für Arbeitnehmer gewährt, die
1. [...]
2. [...]
3. innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1 080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder nach den Vorschriften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz gestanden haben. Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Zeiten des Bezuges von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie Zeiten, in denen Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bestand, stehen der versicherungspflichtigen Beschäftigung gleich.
Da ist die Rede von Kalendertagen, nicht Arbeitstagen, und entscheidend ist, wie lange man "in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung [...] gestanden hat". Insofern würde ich sagen, es geht um den Zeitraum, in dem das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, nicht um die Anzahl der einzelnen Arbeitstage.
Disclaimer: Keine Rechtsberatung.
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.ich wundert halt, dass von 1080 Tagen die Rede ist. Man hätte 3 Jahre schreiben können. Aber dann bestünde vlt Unsicherheit bei Stückelung.... Vielen Dank!
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Man hätte 3 Jahre schreiben können. Aber dann bestünde vlt Unsicherheit bei Stückelung....
Genau. Arbeitsverhältnisse bestehen ja nicht immer für ganze Jahre/Monate (man kann ja auch zur Monatsmitte oder an jedem beliebigen Tag anfangen). Die Stichtage von Ein-/Austritt stehen aber immer fest und entsprechend lässt sich das nach Kalendertagen eindeutig berechnen.