Strom- oder Gaspreisbremse vom Anbieter noch nicht (richtig) umgesetzt

  • Hallo zusammen,

    in den letzten Tagen war viel Bewegung.

    Bei meiner Situation habe ich jetzt mit Eprimo einen Vertrag geschlossen, daß sie zum 21.03.2024 meinen Stromvertrag bei SWM kündigen und dann bei Eprimo günstiger Strom beziehe. Unter 30ct/kWh. Und prompt hat sich SWM gemeldet und mir, obwohl die SPB für Januar und Februar 2023 nicht greift, auch für die beiden Monate den günstigen Preis von 38ct brutto gegeben. Korrigierte Jahresrechnung habe ich schon. Weitere Gutschrift erhalten nachdem ich mit Konkurrenz und Verbraucherschutz drohte. Meine Kündigung bei SWM bleibt erhalten und gehe ab 21.03.2024, einen Monat nach Jahresvertrag, zu Eprimo. Bei der Schlussrechnung werde ich auch noch den Bonus von 50 Euro kassieren. Erfolg auf ganzer Linie. Günstigeren Anbieter gefunden für mindestens 12 Monate und den schlechten Service von SWM bestraft.

  • Und prompt hat sich SWM gemeldet und mir, obwohl die SPB für Januar und Februar 2023 nicht greift, auch für die beiden Monate den günstigen Preis von 38ct brutto gegeben. Korrigierte Jahresrechnung habe ich schon.


    Ich hatte in Januar und bis Ende Februar 2023 einen kWh Preis von 59 Cent brutto. Ab 21.02.23 dann 38 Cent brutto. Weil ich diesen neuen Vertrag mit 38 Cent Angeboten bekam und annahm.

    Interessant! Wohl Kulanz wegen des (unbeabsichtigten?) Nachteils 10. Tage vor dem Strompreisbremsstichtag 01.03.2023.

    Wie viele kWh vom 01.01. - 21.02.2023 wurden um 21Ct/kWh billiger abgerechnet.

    Wie hoch war die Sept22Prognose, von der 80 % ./. 12 x 19 Ct/kWh den monatlichen Entlastungsbetrag ergeben hätten, wenn nicht schon ab 21.02.2023 der Preis von 38 Ct/kWh gegolten hätte.

    Die Sept22Prognose kann aus man aus der Dezemberhilfe errechnen, wenn sie nicht in der Rechnung angegeben ist oder schon etwa im Januar in einem Schreiben aufgeführt war, das die Reduzierung der Abschläge wegen der Strompreisbremse erläutert hat.

    berghaus 16.02.24

  • berghaus , wow Du scheinst in dem Bereich eine Fachfrau/ ein Fachmann zu sein. Hut ab. Mit der Sep22prognose: ich verstehe nur Bahnhof! Sorry. Auf deine Frage: in dem Zeitraum 01.01.23-20.02.23 waren es nur 271 kWh bzw. 51 Tage. Der AP war ursprünglich 59ct brutto und der GP Euro 143,81/365 Tage. Also die Ersparnis sicher nicht die Welt aber immerhin besser als nichts. In den beiden Rechnungen steht lediglich, daß ich kein Entlastungsbetrag (Strompreisbremse) bekomme. Mein Jahresverbrauch ist 1800 kWh.

  • Christophausmuc

    So weit her ist es auch nicht mit dem Fachmann!

    Ich habe nämlich nicht bedacht, dass es beim Strom gar keine Dezemberhilfe gibt, sondern nur beim Gas! :)

    Die (von mir verkürzt genannte) Sep22prognose sollte, vereinfacht gesagt, die Menge (kWh) sein, die noch vor dem September 2022 für den nächsten Jahreszeitraum erwartet wurde.
    (Die abenteuerliche Bestimmung dieses Wertes durch die Lieferanten zieht sich wie ein roter Faden durch viele Beiträge in diesem Forum.)


    Und hier mein nächster Fehler, dadurch bedingt, dass ich mich hauptsächlich mit der Gaspreisbremse beschäftigt habe:

    Der Prognosewert beim Strom wird anders bestimmt:

    Wie kann man hier nachlesen:

    Zitat aus einem anderen Beitrag von mir:
    Energiepreisbremsen 2023 Fragen und Antworten (bdew.de)

    2.4.6 Auf welcher Grundlage wird das jeweilige Entlastungskontingent für Strom und Gas bestimmt?

    Das Entlastungskontingent bezieht sich jeweils auf einen bestimmten Letztverbraucher und dessen Entnahme an einer bestimmten Lieferstelle.

    Für Gas gilt: Die Basis für das Entlastungskontingents für SLP-Entnahmestellen ist die im September 2022 geltende Verbrauchsprognose des Lieferanten für den Letztverbraucher und die Entnahmestelle.

    Liegt diese nicht vor, findet die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers Anwendung.

    Anwendungshilfe: Energiepreisbremsen 2023 – Fragen und Antworten http://www.bdew.de Seite 22 von 41

    Für Strom gilt: Die Basis für das Entlastungskontingent für SLP-Entnahmestellen ist die aktuelle Verbrauchsprognose des Netzbetreibers. Praktisch kommt hier in der Regel wohl nur die für Januar (2023) geltende Prognose in Betracht, denn Entlastungsbeträge und das jeweilige Entlastungskontingent sollen den Letztverbrauchern am 15. Februar 2023 bereits mitgeteilt werden (siehe dazu eingehender Frage 2.4.8).
    Zitat Ende

    In Deinem Fall hätte sich bei der Annahme einer Jahresprognose von 1.800 kWh der monatliche Entlastungsbetrag wie folgt ergeben.
    80 % von 1.800 kWh = 1.440 kWh ./. 12 Monate = 120 kWh/Monat
    120 kWh x (59 - 40 Ct/kWh) = 22,80 €/Monat
    Wäre der Preis am 01.03.23 und auch in den Folgemonaten bis Jahresende noch bei 59 Ct/ geblieben, hättest Du diese 22,80 € jeden Monat bekommen, unabhängig vom Verbrauch.

    Nun haben Dir die Stadtwerke München für die Zeit bis zum 20.02.2023 immerhin
    271 kWh x (59 - 38 Ct/kWh) = 56,91 € gutgeschrieben.

    Das ist mehr, als die Strompreisbremse für die knapp zwei Monate ausgemacht hätte :
    rd.39 €

    berghaus 17.02.24

  • berghaus danke Dir. Nun kappiere ich deine Berechnung mit der SPB / Entlastung auch. Ist nachvollziehbar. Und ja, die SWM hat mir rund 56 Euro für die beiden Monate gutgeschrieben. Zeigt mir mal wieder, daß man nur hartnäckig sein muss und sich informieren muss (hier auch mit deiner Hilfe. Danke). Übrigens zur Info und "by the way": habe heute in unserer Lokalzeitung die Bekanntmachung eines Grundversorgers (Stadtwerke Erding) gelesen. Ab 01.04. AP 40ct/kwh brutto und GP €239/Jahr. Die Spirale nach oben geht schon los.