KeSt+Soli+Kapitalertrag vom Finanzamt zurück wenn keinerlei anderen Einkünfte vorhanden

  • Hallo,

    leider habe ich über die SuFu keine umfassende Antwort gefunden.


    Ich arbeite zur Zeit nicht, erhalte auch keinerlei Sozialleistungen.

    Ich habe Aktiengewinne realisiert in Höhe von 11.000€ und davon wurden nach Ausschöpfung des 1000€ Freistellungsauftrags auch etsprechend KeST und Soli von der Bank einbehalten.


    Bei der nächsten Steuererklärung würde ich die Günstigerprüfung in Anspruch nehmen wollen und gehe von nachfolgender Annahme aus, bei der ich mir aber nicht sicher bin und euch um konstruktive Rückmeldung bitte.


    >> Ich habe keine weiteren Einkünfte erzielt und erhoffe mir auf die 10.000€ Kapitalertrag keine Steuern zahlen zu müssen, da ich unter der Grundsteuerfreigrenze von 10.908€ liege. Außerdem erhoffe ich mir, dass die gezahlte KeST und der Soli erstattet werden. <<


    Ist das so richtig ?

  • Die will mein Finanzamt schon seit Jahren nicht mehr sehen. Geld zurück gab es trotzdem.


    Allerdings wird sich die GKV für deine Kapitalerträge interessieren. Die will dann den Steuerbescheid sehen.

    @GVK: Hatte es bei der TKK so gelesen: Mindestens werden jedoch 1.131,67 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt - auch wenn Sie weniger Einkommen haben. Dann wäre doch nur der Mindestbetrag 217,28€ monatlich zu entrichten.

    Oder liege ich hier Falsch ?

  • Die will mein Finanzamt schon seit Jahren nicht mehr sehen. Geld zurück gab es trotzdem.


    Allerdings wird sich die GKV für deine Kapitalerträge interessieren. Die will dann den Steuerbescheid sehen.

    Bei Erstattungen kann es schon noch angefordert werden, dann verzögert sich im Zweifel die Erstattung. So geht es hoffentlich schneller, daher der Tipp.


    Aber rein rechtlich, muss man die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung vorlegen.

  • Ich arbeite zur Zeit nicht, erhalte auch keinerlei Sozialleistungen.

    Ich habe Aktiengewinne realisiert in Höhe von 11.000€ und davon wurden nach Ausschöpfung des 1000€ Freistellungsauftrags auch etsprechend KeST und Soli von der Bank einbehalten.

    Google mal nach dem Begriff "Nichtveranlagungsbescheinigung". Wenn Du eine solche hast, wird Dir gleich gar keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Liquiditätsvorteil: Du bekommst das Geld gleich und nicht erst mit der Steuererklärung.

    Bei der nächsten Steuererklärung würde ich die Günstigerprüfung in Anspruch nehmen wollen und gehe von nachfolgender Annahme aus, bei der ich mir aber nicht sicher bin und euch um konstruktive Rückmeldung bitte.


    >> Ich habe keine weiteren Einkünfte erzielt und erhoffe mir auf die 10.000€ Kapitalertrag keine Steuern zahlen zu müssen, da ich unter dem [Grundfreibetrag] von 10.908€ liege. Außerdem erhoffe ich mir, dass die gezahlte KeST und der Soli erstattet werden. <<


    Ist das so richtig ?

    Ja. Du brauchst das dem Finanzamt aber nicht extra zu schreiben. Das meiste weiß es nämlich ohnehin. Neben dem Grundfreibetrag kannst Du auch die normalen Krankenversicherungs- und Pflegekassenbeiträge von der Steuer absetzen. Das sind weitere etwa 2600 € im Jahr.

  • [Wenn Du kein Erwerbseinkommen hast, sondern nur Kapitalerträge ...]

    Bis ca. 61000€ Jahreseinkommen zahlst du alleinstehend [bei Regelbesteuerung] geringere Steuern als die Kapitalertragssteuer.

    So ist es. Die Größenordnung stimmt, die Grenze liegt aber noch etwas höher. Einmal gleitet sie mit der Steuerformel (Jahr für Jahr ein bißchen mehr), zum zweiten zählt nicht das Jahreseinkommen, sondern das "zu versteuernde Einkommen". Zumindest Krankenkassen- und Pflegekassenbeiträge kann aber auch ein Privatier von der Steuer absetzen - und die Krankenkasse fragt nach den Kapitalerträgen und bemißt daran ihren Beitrag. Wer 60.000 € Kapitalerträge hat, kommt nicht mit dem Mindestbeitrag weg. :)

  • @GVK: Hatte es bei der TKK so gelesen: Mindestens werden jedoch 1.131,67 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt - auch wenn Sie weniger Einkommen haben. Dann wäre doch nur der Mindestbetrag 217,28€ monatlich zu entrichten.

    Oder liege ich hier Falsch ?

    Zum Einkommen zählen dann (auch) die Kapitalerträge. Bei deinen 11t€ liegst du aktuell drunter, ja. Dieser Mindestbetrag steigt aber von Jahr zu Jahr, und der Beitragssatz zu KV und PV ebenfalls.


    Solltest du von deinem letzten Arbeitgeber eine Abfindung bekommen haben, zählt die u.U. auch noch mit, verteilt auf 10 Jahre. Ebenso bei Auszahlung einer LV, nicht aber bei Erbschaft.