Hallo,
leider habe ich über die SuFu keine umfassende Antwort gefunden.
Ich arbeite zur Zeit nicht, erhalte auch keinerlei Sozialleistungen.
Ich habe Aktiengewinne realisiert in Höhe von 11.000€ und davon wurden nach Ausschöpfung des 1000€ Freistellungsauftrags auch etsprechend KeST und Soli von der Bank einbehalten.
Bei der nächsten Steuererklärung würde ich die Günstigerprüfung in Anspruch nehmen wollen und gehe von nachfolgender Annahme aus, bei der ich mir aber nicht sicher bin und euch um konstruktive Rückmeldung bitte.
>> Ich habe keine weiteren Einkünfte erzielt und erhoffe mir auf die 10.000€ Kapitalertrag keine Steuern zahlen zu müssen, da ich unter der Grundsteuerfreigrenze von 10.908€ liege. Außerdem erhoffe ich mir, dass die gezahlte KeST und der Soli erstattet werden. <<
Ist das so richtig ?