Hallo,
ich habe im Dezember 2004 einen Riester-Vertrag (Fondssparplan bei DWS) abgeschlossen. Den Vertrag habe ich im Januar 2016 beitragsfrei gestellt, aber nicht gekündigt. Die Auszahlung beginnt in zwei Jahren.
Ich habe jetzt zufällig gelesen, dass alle Riester-Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, in der Auszahlungsphase nicht versteuert werden müssen. Stimmt das? Und gilt das ebenso für meine BAV aus 2004 (per Entgeltumwandlung)?