Hallo Forum,
ich frage mich, wie haushaltsnahe Dienstleistungen bei gleichzeitig vorhandenem häuslichen Arbeitszimmer in die Einkommensteuererklärung einzutragen sind. Zahlen etc gerundet für einfacheres Verständnis.
Ich hatte im Jahr 2022 ein häusliches Arbeitszimmer von 20 m2 der 100 m2-Wohnung. Dabei ist bereits 20% der Jahreskaltmiete mehr als der maximale Betrag von 1250 Euro (da ohne Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit), so dass hier 1250 Euro als Werbungskosten angesetzt werden.
In den Nebenkosten der Mietwohnung sind haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen enthalten, die ich nach §35a EStG berücksichtigen lassen möchte. Muss ich diese allerdings auf 80% kürzen wegen des Arbeitszimmers oder können die komplett eingetragen werden? Und wo findet sich so eine Regelung?
Über Hinweise wäre ich dankbar. Ich weiß, dass das nur noch für 2022 geht und sich dann ab 2023 die Regeln für das Arbeitszimmer ändern, möchte es aber gerne direkt richtig eintragen. Danke schon jetzt!