Versäumte Anzeige einer steuerfreien Schenkung

  • Hallo zusammen,


    meine Mutter hat mir einige Monate vor ihrem Tod ein Aktiendepot übertragen. Da das die erste Schenkung war und eindeutig steuerfrei (Freibetrag 400.000 Euro, Depotwert ca. 20.000 Euro) bin ich davon ausgegangen dass man diese Schenkung nicht dem Finanzamt anzeigen muss.


    Nun habe ich gelesen dass nicht ganz so klar abgegrenzt ist wann eine Schenkung "eindeutig" steuerfrei ist und dass man es dem Finanzamt besser doch mitteilen sollte, auch wenn es keine steuerliche Auswirkung hat. Da das Ganze jetzt aber schon ein Jahr her ist frage ich mich ob ich dann auf die Finger bekomme und mit wie vielen Peitschenhieben ich ungefähr rechnen muss.


    Viele Grüße!

  • ^Meine Mutter hat mir einige Monate vor ihrem Tod ein Aktiendepot übertragen. Da das die erste Schenkung war und eindeutig steuerfrei (Freibetrag 400.000 Euro, Depotwert ca. 20.000 Euro) bin ich davon ausgegangen, dass man diese Schenkung nicht dem Finanzamt anzeigen muss.

    Davon wäre ich auch ausgegangen.

    Nun habe ich gelesen, dass nicht ganz so klar abgegrenzt ist, wann eine Schenkung "eindeutig" steuerfrei ist, und dass man es dem Finanzamt besser doch mitteilen sollte, auch wenn es keine steuerliche Auswirkung hat.

    Wo hast Du denn das gelesen? Ich würde das auch gerne nachlesen.

    Da das Ganze jetzt aber schon ein Jahr her ist frage ich mich ob ich dann auf die Finger bekomme und mit wie vielen Peitschenhieben ich ungefähr rechnen muss.

    Steuerberatung im Einzelfall :)

    Steuerberater mögen das nicht, wenn ein Privatmann das macht.


    Ich wäre bei der geschilderten Lage nicht unsicher, aber ich habe ja auch nicht den Text gelesen, der Dich offensichtlich ins Bockshorn gejagt hat.


    Wenn Du Deiner Sache unsicher bist, warum fragst Du nicht einfach bei Deinem Finanzamt nach?

  • Samstag 29.7.2023

    Hallo zusammen,

    das Thema Schenkungssteuer ist mal wieder ein Spezialgebiet,

    weil ich da zwangsweise, d.h hohes Alter (Ü70) UND ein relativ hohes Vermögen gezwungen bin, mir Gedanken zu machen.

    Zunächst einmal das Einfachste.

    Auch Schenkunge.die unter den Freibetrag fallen, also UNTER 400.000 Euro bei einem KIND oder 500.000 Euro bei der Ehefrau oder 20.000 bei der Lebensgefährtin oder Verwandten sind, müssen dem FA - Ateilung Erbschafts und Schenkungssteuer - gemeldet werden - auch dann wenn KEINE Schenkungssteuer anfällt.

    Sollte man das unterlassen und das FA kommt dahinter, dann hat das jedoch den Vorteil dass keine Steuerhinterziehung vorliegt und somit keine echte Strafe droht ,sondern eben irgendein Ordnungswidrigkeitsverfahren o.ä.

    Warum sind Schenkungen auch innerhalb des Freibetrages für das FA wichtig?

    Das ist ganz einfach.

    Bei einer Schenkung wirdnicht nur der Betrag vesteuert, sondern es werden alle Schenkungen der letzten 10 Jahren zusammengezählt und dann mit dem aktuellen Steuersatz versteuert.

    Schenkungssteuern die vorher schon bezahlt wurden, werden dann von den aktuellen Steuerbetrag abgezogen und nur der Rest ist fällig.

    Warum ist das so wichtig- oder wo ist der Unterscheid?

    Einfaches Beispiel, nicht ganz alltäglich aber auch nicht selten:

    Man macht der Lebensgefährtin eine oder mehre Schenkungen im Laufe der Jahre.

    Jede Schenkung jeweils über 20.000 Euro wird bekanntlich mit 30% versteuert weil der Freibetrag bei eines Lebensgefährtin nur 20.000 in 10 Jahren ist und der Steuersatz 30%.

    Sollte man innerhalb von 10 Jahren dann die Lebensgefährtin ehelichen und DANACH eine weitere Schenkung machen, dann wird es spannend.

    Alle Schenkungen der letzten 10 Jahre werden zusammen gerechnet und mit dem aktuellen Steuersatz von nur 19% bei verheirateten Schenkern verrechnet.

    Man zahlt rückwirkend somit auch für die bereits mit 30% erledigen Schenkungen nachträglich mit 19% weniger Steuer!

    Ja, so was gibt es.

    Das ist einer der Gründe warum man dem FA auch geringe Schenkungen melden muss weil man ja nicht weiß, was in den nächsten 10 Jahren nach Schenkung passiert.

    Das ist nur 1 Beispiel.

    Wer sich für das Thema interessiert kann gerne konkrete Frage stellen.

    Wenn man mal selbst mit dem Thema betroffen ist, merkt man erst wie komplizhiert das Schenkungs-Steuerrecht ist.

    Wenn es dumm läuft (Beispiele kann ich liefern) dann wird die letzte Schenkung sogar HÖHER besteuert als in der Tabelle vorgesehen ist. Stichwort heißt Mindeststeuer.

    Dazu aber nur bei Interesse mehr.

    Ich habe auch Beispiele für legale Gestaltungen und zur legalen Umgehung.

    Macht in der Relgel aber nur bei großen Vermögen oder großen Schenkungen Sinn.

    Die Besitzlosen haben diese Probleme nicht.

    Ihr kennt aber meine Einstellung:

    Es gibt etwas was noch mehr schmerzt als Einkommensteuer zu zahlen,

    nämlich KEINE Einkommensteuer zu zahlen.

    Schönes Wochenende von McProfit aus Stuttgart

  • Prinzipiell verstehe ich durchaus dass der Sinn einer Anzeige beim Finanzamt darin besteht, dass die intern den Schenkungsbetrag sozusagen schonmal vom Freibetrag abziehen können, falls innerhalb der nächsten zehn Jahre von der gleichen Person noch mehr dazu käme.


    Ich beziehe mich auf diesen Artikel:

    https://www.anwalt.de/rechtsti…kung-anzeigen_103057.html

    Zitat

    "Nicht im Gesetz geregelt, aber allgemein anerkannt ist, dass eine Anzeige entbehrlich ist, wenn eindeutig und klar feststeht, dass keine Schenkungsteuer entstanden ist (vgl. Lippross, ErbStG § 30 Rn 6). Das Weihnachtsgeschenk an das Enkelkind (in üblichem Rahmen) muss also nicht angezeigt werden.

    Wann genau 'eindeutig und klar' keine Schenkungsteuer entsteht, bleibt für Schenker und Beschenkten ein Risiko, das Gesetz trifft diesbezüglich keine Regelung. Deshalb ist dringend zu empfehlen: lieber eine Anzeige zu viel abgeben als eine Strafe riskieren!"


    Ich hab auch gar kein Problem damit das jetzt noch anzuzeigen, das Formular liegt hier schon bereit. Habe nur keine Lust auf irgendein Ordnungsgeld wegen Säumnis, weil es ja eine reine Formsache ist die in meinem Falle keinerlei praktische Auswirkungen hat.

  • meine Mutter hat mir einige Monate vor ihrem Tod ein Aktiendepot übertragen. Da das die erste Schenkung war und eindeutig steuerfrei (Freibetrag 400.000 Euro, Depotwert ca. 20.000 Euro) bin ich davon ausgegangen, dass man diese Schenkung nicht dem Finanzamt anzeigen muss.

    Man muß es aber nach §30 ErbStG (Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz).


    Steuerfrei bleiben nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG "die üblichen Gelegenheitsgeschenke" (was auch immer das ist). Ist ein Auto zum Abitur des Filius ein übliches Gelegenheitsgeschenk? Keine Ahnung. Die Rechtsprechung eiert ziemlich herum, es gibt eine Reihe von Urteilen dazu, die aber (wie öfters mal) keine Klarheit bringen.


    Nicht in Erfahrung bringen konnte ich, ob allein die Nichtanzeige einer Schenkung, die im Rahmen der Freibeträge nicht steuerpflichtig ist, eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit ist.


    Unstreitig ist es Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung, wenn man mit mehreren Schenkungen und/oder einer Erbschaft die Freibeträge überschreitet und die fragliche Gesamtsumme dann nicht korrekt deklariert. Spätestens dann müssen also alle Schenkungen zusammen dem Finanzamt offengelegt werden.


    Was aber passiert, wenn eine Schenkung nicht angezeigt wird, die nicht zu einer Steuerpflicht führte? Weiß das einer?

  • Pragmatische Antwort von einem Ü70er und erfahrenen Schenker:

    Ich kann Dir lieber Achim Weiss nicht exakt sagen, was ein Schenker zu befüchten hat, der eine Schenkung gemacht hat, die innerhalb des steuerfreien Freibetrages liegt aber versehentlich oder aus Unwissenheit nicht dem FA gemeldet wurde.

    Da auch bei einer vorschriftmäßigen Meldung der Schenkung ohnehin keine Steuer anfällt, sagt mein "gesunder Menschenverstand" dass die "Strafe" für eine Versehen, das keinen finanziellen Schaden für das FA bedeutet nicht besonders ausgeprägt sein kann.

    Allerdings habe auch ich nicht jede Schenkungen innerhalb des Freibetrages an manche nahestehende Person im Laufe meines Lebes gemeldet.

    Die Gefahr dass z.B. ein geschenkter PKW oder eine geschenkte Einbauküche oder eine Unterstützung bei einem Immoblienkauf dem FA überhaupt bekannt werden, ist in der Praxis sehr unwahrscheinlich.

    Selbst für eine nicht gemeldete steuerfreie Schenkung an ein Kindein Höhe des Freibetrages von 400.000 Euro z.B. für einen Wohnungskauf oder in Form einer Depotübertragung kann somit keine "Strafe" erfolgen sondern höchstens eine Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit oder so was ähnliches...

    Daher war für mich Frage nicht von Bedeutung wie ein mögliche Bestrafung für ein Versehen aussehen könnte, das weder für den Staat noch für einen Menschen irgendeinen Nachteil mit sich bringt.

    Der Hauptgrund für das Nichtanmelden von steuerfreien Schenkungen war für mich, dass die Formulare für Ungeübte etwas lästig sind und zum Anderen wollte ich beim FA nicht als Dauerschenker mit vielen steuerfreien Schenkungen besonders in Erscheinung treten.

    Das kann aber jeder für sich selbst entscheiden.

    Ich bin bei der Schenkungssteuer auf viel größere Probleme oder offensichtliche Ungerechtigkeiten gestoßen, die selbst ich als Nichtjurist als möglicherweise "verfassungswidrig" angesehen habe.

    Das betrifft jedoch nur hohe Schenkungen im 7-stelligen Bereich und dazu noch bei bestimmten Kostellationen.

    Z.B. Wechsel der Schenkungssteuerklasse UND der Wechsel der Schenkungssteuerkategorie innerhalb von 10 Jahren bei mehreren Schenkungen in diesem Zeitraum.

    Darunter fallen Schenkungen vor und nach einer Ehe, oder Überschreiten von Höchstgrenzen innerhalb der 10 Jahre.

    Die Grenzen sind: 75.000 Euro, 300.000 Euro, 600.000 Euro oder 6 Mio Euro.

    Wenn die Gesamtsumme diese Beträge überschreitet, dann gilt RÜCKWIRKEND nicht nur eine eine andere Steuerklasse sondern auch ein anderer Steuersatz.

    Ich gehe davon aus, dass das aber kein Thema für die Mehrzahl der Forumsteilnehmer hier ist.

    Schönen Sonntag noch Gruss aus Stuttgart McProfit.

  • Bei der Übertragung des Aktiendepots ist das Finanzamt eigentlich schon mit im Boot.

    Bei den Schenkungen die ich von meinem Depot gemacht habe musste ich immer die Steuernummer des Empfängers mit angeben. Damit weiß das Finanzamt schon Bescheid.

  • Bei der Übertragung des Aktiendepots ist das Finanzamt eigentlich schon mit im Boot.

    Bei den Schenkungen die ich von meinem Depot gemacht habe musste ich immer die Steuernummer des Empfängers mit angeben. Damit weiß das Finanzamt schon Bescheid.

    Wahlweise.


    Wenn Du einen Depotposten auf ein anderes Depot übertragen willst, das auf einen anderen Namen läuft, fragt Dich das Bankprogramm, ob diese Übertragung eine Schenkung sein soll (dann wird die Steuer-ID des Beschenkten abgefragt) oder nicht.


    Im zweiten Fall wird die Übertragung so berechnet, als ob Du das Papier verkauft hättest, es wird Dir also ggf. Abgeltungssteuer berechnet (was an sich nur im Sinne des Schenkers sein kann, denn so bekommt der Beschenkte das Papier zum aktuellen Kurs und nicht mit einem versteckten Steuer-"Rucksack").

  • Hallo Forumfreund Horst Talski und Achim Weiss.

    immer wieder unglaublich wie schnell und präzise ganz besonders vom Börsenfreund Achim Weiss auch auf Spezialfragen geantwortet werden.

    Vielleicht gib Achim Weiss mal ein klein wenig Einblick in seinen Lebenslauf und woher das Börsen- Steuer- und Finanzwissen kommt.

    Und dann noch in diesem Tempo

    Achim Weiss hat den Kommentar von Holrst Talski schon korrigiert.

    Wenn man ein DEPOT überträgt dann muss man angeben, WER die bis dahin aufgelaufenen Steuern bei den Aktien zahlt, die bis zum Übertrag entstanden sind.

    Wichtig ist dabei im Forumlar anzukreuzen, danssman zum akt. TAGESKURS überträgt.

    Das wird dann steuerlich wie ein VERKAUF gerechnet.

    Die Abgeltungssteuer zahlt der SCHENKER:

    Künftige Kursgewinne versteuert der Beschenkte.

    In diesem Fall ist die Steuernummer des Beschenkten für das FA unwichtig weil ja bei einer Übertragung zum Tageskurs keine Steuer beim Beschenkten anfällt.

    Wichtig:

    Wer jedoch der Meinung ist durch einen Depotübertrag kann man im Gegensatz zu einer GELD-Überweisung eine Schenkung verschleiern, der irrt sich.

    Depot-Überträge gelten genauso als Schenkungen wie Bargeld oder Übertrag einer Immobilie. Viele Grüße McProfit.

  • Wer jedoch der Meinung ist, durch einen Depotübertrag könne man im Gegensatz zu einer Geld-Überweisung eine Schenkung verschleiern, der irrt sich.

    Depot-Überträge gelten genauso als Schenkungen wie Bargeld oder Übertrag einer Immobilie.

    Darum geht es nicht. Niemand bestreitet, daß Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich steuerlich relevante Sachverhalte sind.


    Schon eher zu hinterfragen ist die Meldepflicht in Fällen, in denen mit einer Schenkung keine Steuerzahlung einhergeht. Deutsche Behörden sind bei Meldepflichten immer höchst aktiv und stets bemüht, sie auszuweiten. So mancher Gewerbetreibende kann ein Lied davon singen, wieviel Arbeitszeit ihn diese viele Meldepflichten kosten. Ob unsere öffentlichen Verwaltungen durch diese vielen Meldungen wirklich besser, informierter regieren?


    Ich hatte hier gefragt (und auch der Threadstarter), was passiert, wenn man dieser Meldepflicht nicht nachkommt. Das wußte bisher keiner, auch im Internet habe ich nichts dazu gefunden.



    Bei einer steuerpflichtigen Schenkung ist es die bessere Idee, daß der Schenker die Schenkungssteuer übernimmt, weil diese auf diese Weise nämlich niedriger ist*. Auch vom Prinzip her finde ich das besser: Man verschenkt doch nichts, was dem Beschenkten eine Verpflichtung auferlegt (hier: eine Steuerzahlung)! Die Amis nennen so etwas einen "weißen Elefanten".


    Zugegeben: Bei Erbschaften funktioniert die Vorab-Entrichtung der Schenkungsteuer / Erbschaftsteuer vermutlich nicht.Die Mathematik ist zwar die gleiche, aber der Schenker dürfte in diesem Fall seiner Meldepflicht eher nicht mehr nachkommen. Und das sogar noch straflos!



    *Rechenbeispiel:

    Steuerpflichtige Schenkung über 400 T€, Schenkungssteuersatz z.B. 15%; Schenkungssteuer beim Beschenkten: 60 T€, dem von den 400 T€ dann 340 T€ bleiben.


    Schenkung über 348 T€, Schenkungssteuer in Höhe von 15% = 52 T€ übernimmt der Schenker. Kosten beim Schenker 400 T€; angekommen beim Beschenkten 348 T€.

  • Von McProfit speziell an Achim Weiss

    Lieber Forumsfreund,

    Du weißt ich bin von Deinem Fachwissen immer wieder begeistert.

    Jetzt habe ich aber tatsächlich einmal eine Empfehlung von Dir gefunden, bei der ich ausnahmsweise ANDERER Ansicht bin.

    Normalerweise ist es ja üblich, dass bei einer Schenkung der BESCHENKTE die Steuer zahlt,

    er hat ja die Schenkung auch bekommen.

    Genauso wie bei einer Erbschaft der ERBE die Erbschaftsteuer zahlt.

    Selbst bei einem normalen Einkommen zahlt ja der Empfänger die Einkommensteuer.

    Du empfiehlst jedoch aus auch für mich verständlichen Gründen das Gegenteil.

    Du schreibst bei Einer Schenkung ist es besser der SCHENKER zahlt die Schenkungssteuer weil man ja dem Beschenkten eine Freude machen will und die soll nicht dadurch getrübt sein, dass dieser erstmal eine Steuererklärung machen muss und einen Teil der Scheenkung dem FA schicken muss.

    Jetzt aber MEIN Gegenargument.

    Angenommen ein einfaches Beispiel
    Ich mache meiner nicht mit mir verheirateten Lebensgefährtin zu Lebzeiten eine Schenkung von 1 Mio. Euro. (Eal ob Aktiendepot, Immobilie oder Überweisung)

    Die Lebensgefährtin erhält dann vom FA eine Rechnung über 30% von 1 Mio. macht 300.000 Euro. Die 20.000 Freibetrag lasse ich mal großzügig weg.

    Jetzt wird es spannend.

    Übernimmt der Schenker die Erbschaftsteuer dann rechnet das FA aber nicht 30% von 1 Mio. = 300.000 sondern es rechnet die Steuer von 300.000 Euro der Schenkung hinzu.

    Das FA schickt dann folgende Rechnung:

    Schenkung 1 Mio. plus 300.000 Euro Steuer macht insgesamt einen Gesamtwert der Schenkung von 1,3 Miio und dann zahlt der Beschenkte nicht 30% von 1 Mio. sondern 30% von 1,3 Mio. also in diesem Beispiel 390.000 Euro.

    D.h. 90.000 Euro MEHR als der Beschenkte an Steuer hätte zahlen müssen.

    (Auch hier der Einfachheit halber den Freibetrag von 20.000 irgnoriert)

    Man muss sich daher im Klaren sein, dass die absolute Schekungssteuer iin EURO gerechnet HÖHER ist, wenn der Schenker diese zahlt.

    Das gilt nicht für den Betrag in meinem Beispiel sondern immer, sofern Steuer anfällt, egal wie hoch die Schenkung ist.

    Ich hoffe, dass ich mit dieser Info Dir endlich auch mal etwas Neues noch übermitteln konnte. Wobei ich nicht sicher bin, ob Du auch diese Logik von mir nicht noch widerlegen kannst.

    Viele Grüße McProfit.

  • Hallo McProfit,


    für das von Dir gewählte Beispiel ist die Rechnung korrekt. Ich möchte aber anmerken, dass die Voraussetzung für die Übernahme der Schenkungssteuer durch den Schenkenden i.d.R. daher kommen, dass man optimierter schenken möchte.


    Für Dein Beispiel:


    1. Mio an Lebensgefährtin mit 30% = 300.000 EUR Schenkungssteuer. Die Lebensgefährtin hat nach Abzug der Schenkungssteuer 700.000 EUR bekommen.


    Jetzt kannst Du als Schenkender aber auch nur 700.000 EUR schenken. Darauf fällt jetzt die Schenkungssteuer in Höhe von 30%, also 210.000 EUR an. Da diese ebenso übernommen wird, fällt auch darauf, wie von Dir ebenfalls schon angemerkt, die Schenkungssteuer in Höhe von 30% an. Also nochmals 63.000 EUR. In Summe hast Du jetzt aber "nur" 973.000 EUR verschenkt und Deine Lebensgefährtin hat trotzdem 700.000 EUR, Du aber 27.000 EUR weniger gezahlt.

  • Normalerweise ist es ja üblich, dass bei einer Schenkung der BESCHENKTE die Steuer zahlt,

    er hat ja die Schenkung auch bekommen.

    Ich weiß nicht, ob das "normalerweise üblich" ist. Es ist jedenfalls (für den Schenker) die finanziell ungünstigere Methode.

    Genauso wie bei einer Erbschaft der ERBE die Erbschaftsteuer zahlt.

    Im Falle einer Erbschaft wäre das andere beschriebene Verfahren auch kaum vorstellbar. :)

    Einfaches Beispiel:

    Angenommen, ich mache meiner nicht mit mir verheirateten Lebensgefährtin eine Schenkung von 1 Mio. Euro.

    Die Lebensgefährtin erhält dann vom FA eine Rechnung über 30% von 1 Mio. macht 300.000 Euro. Die 20.000 Freibetrag lasse ich mal großzügig weg.

    Es bleiben ihr also von der Million 700 T€ übrig.

    Jetzt wird es spannend.

    Übernimmt der Schenker die Erbschaftsteuer, dann rechnet das FA aber nicht 30% von 1 Mio. = 300.000 sondern es rechnet die Steuer von 300.000 Euro der Schenkung hinzu.

    Das FA schickt dann folgende Rechnung:

    700 T€ geschenkt, darauf entfallen 30% Schenkungssteuer, somit 210 T€. Gesamtwert der Schenkung somit 910 T€, davon will das Finanzamt 273 T€ Schenkungssteuer. Der Gesamtaufwand für den Schenker, der möchte, daß 700 T€ ankommen, beträgt also nur 973 T€ statt 1 Million.


    Quelle für den Rechenweg:

    https://www.rechts-und-steuerb…ipps/schenkungsteuer.html


    Der Freibetrag läßt sich übrigens einfach berücksichtigen, indem man ihn oben draufsetzt, also nicht von 1 Million ausgeht, sondern von 1.020 T€. Die Beschenkte bekommt dann nicht 700 T€, sondern 720 T€, der Aufwand für den Schenker, sofern er die Steuer übernimmt, beträgt dann 993 T€.

    Übernimmt der Schenker die Erbschaftsteuer dann rechnet das FA aber nicht 30% von 1 Mio. = 300.000 sondern es rechnet die Steuer von 300.000 Euro der Schenkung hinzu.

    Das FA schickt dann folgende Rechnung:

    Schenkung 1 Mio. plus 300.000 Euro Steuer macht insgesamt einen Gesamtwert der Schenkung von 1,3 Miio und dann zahlt der Beschenkte nicht 30% von 1 Mio. sondern 30% von 1,3 Mio. also in diesem Beispiel 390.000 Euro.

    D.h. 90.000 Euro MEHR als der Beschenkte an Steuer hätte zahlen müssen.

    Du vergleichst da Äpfel mit Birnen. Im ersten Fall (Beschenkte zahlt Steuer von einer Zuwendung von 1 Million) bleiben der Beschenkten 700 T€; im zweiten Fall (Schenker zahlt Steuer) bleibt der Beschenkten 1 Million. Es liegt nahe, daß hier dann mehr Schenkungssteuer anfällt. Nebenbei zahlt der Schenker im zweiten Fall ja auch deutlich mehr, nämlich 1.390 T€.



    Meine Rechnung hat aber auch nicht gestimmt, ich korrigiere sie hiermit:


    > Steuerpflichtige Schenkung über 400 T€, Schenkungssteuersatz z.B. 15%;

    > Schenkungssteuer beim Beschenkten: 60 T€, dem von den 400 T€

    > dann 340 T€ bleiben.


    Der Teil stimmt so, aber der zweite Teil nicht.


    > Schenkung über 348 T€, Schenkungssteuer in Höhe von 15% = 52 T€

    > übernimmt der Schenker.

    > Kosten beim Schenker 400 T€; angekommen beim Beschenkten 348 T€.


    Wir nehmen für den zweiten Teil an, daß die gleichen 340 T€ beim Beschenkten ankommen sollen. Darauf entfallen 51 T€ Schenkungssteuer. Der Schenker schenkt also insgesamt 391 T€, darauf entfallen 58.650 € Schenkungssteuer, so daß sein Gesamtaufwand 340 T€ Geschenk + 58.650 € Schenkungssteuer = 398.650 € beträgt.


    1.350 € weniger.


    Will der Schenker aber unbedingt 400 T€ loswerden, so kommen dann, wenn der Schenker die Schenkungssteuer bezahlt (nämlich 58.848,61 €) beim Beschenkten 341.151.39 € an (also 1.151,39 € mehr).


    Ich fuchse mich jetzt nicht noch tiefer ins Steuerrecht ein, sondern habe den Rechenweg schlichtweg von der Darstellung einer Steuerkanzlei übernommen. Der Unterschied beider Rechnungen liegt darin, daß im zweiten Fall die Schenkungssteuer auf die Schenkungssteuer nicht als Schenkung angesehen wird (was rein logisch möglich wäre). Würde man die Schenkungssteuer auf die Schenkungssteuer steuerlich auch als Schenkung ansehen, würde dieser Teilbetrag erneut eine Schenkungssteuer auslösen. Das wäre dann die Schenkungssteuer auf die Schenkungssteuer auf die Schenkungssteuer. Damit ist die Mathematik aber noch nicht zu Ende, denn die Schenkungssteuer auf die Schenkungssteuer auf die Schenkungssteuer kann man ihrerseits natürlich wieder als Schenkung ansehen, die Schenkungssteuer auslöst. Die Chose sollte mathematisch gesehen also infintesimal sein. Und dann sollte in der mathematischen Unendlichkeit der gleiche Betrag herauskommen.


    Weil das Finanzamt aber keine Infinitesimalrechnung kann, ergibt sich der oben beschriebene Vorteil.


    Alles ganz einfach, nicht? :)

  • Wir haben ja einige Professionen hier im Forum versammelt. Den Finanzbeamten, der mal aus dem Nähkästchen plaudert, den vermissen wir noch. Bitte melde Dich!


    Ich würde den waghalsigen Tipp geben, es so zu machen, wie Du Dich am besten fühlst. Wenn Dir Ausfüllen und Absenden des Formulars eine Last nehmen, dann tu das. Wenn Dir Formulare zuwider sind und Du denkst, es macht keinen Unterschied, dann lasse es. Das Resultat wird mit 99 % Wahrscheinlichkeit das gleiche sein - nix passiert.

  • Ein Finanzbeamter hat sich neulich mal geoutet. Aber aus dem Nähkästchen hat er bisher noch nicht geplaudert.


    Ich kenne mich in der Profession aber nicht aus; es ist gut möglich, daß es "den" Allround-Finanzbeamten so nicht gibt. Vermutlich gibts im Finanzamt für Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer Spezialisten.

  • Hallo alle zusammen, ich bin ja positiv erstaunt welch lebendige Diskussion sich hier entsponnen hat, ausgehend von einer zunächst recht simpel anmutenden Frage.


    Man ist verleitet anzumerken dass das deutsche Steuerrecht wohl dazu angetan ist simple Fragen in komplexe Diskurse zu verwandeln; es ist erschütternd und faszinierend zugleich. Man muss allerdings zugeben dass sich hier jetzt auch der ein oder andere Exkurs entsponnen hat der über die Fragestellung leicht hinaus ging ;)


    Mich erstaunt immer dass zu Steuerfragen im deutschen Internet nach wie vor eine so löchrige Informationslage herrscht; man würde ja meinen jeder halbwegs normale Fall müsste langsam mal durchgekaut und durchsuchbar sein, aber offensichtlich fehlt eine Art deutsches Stack Overflow für Finanzthemen. Vielleicht kann dieser Thread ja einen kleinen Beitrag leisten.


    ...wenn sich nur jemand fünde der die Antwort wüsste! :)

  • Leibe Forumsfreunde,

    Ihr habt mich eines Besseren belehrt.

    Die Rechnung ist tatsächlch komplizierter, allerdings habe ich eher aus meiner eigenen Praxis gesprochen und nicht aus der Theorie.

    Man lernt hier immer wieder etwas dazu.

    Ob ich meine Schenkunspraxis jetzt aber ändere, weiß ich noch nicht.

    Wenn ich schon eine Schenkung mache, dann wil ich nicht auch noch eine Steuererklärung machen.

    Das mute ich dann mal dem Beschenkten zu.

    Es schadet nichts wenn er mal langsam aber sicher den Umgang mit Finanzamt und Formularen übt....

    Schöne Grüße McProfit