Steuererklärung Wohnsitz und Studium im EU-Ausland

  • Guten Abend zusammen,

    ab Anfang nächsten Jahres werde ich für ca. 1 Jahr ins EU-Ausland zum Studieren ziehen und mich dort auch anmelden müssen (Erstwohnsitz).
    Meinen Wohnsitz in Deutschland würde ich für die Zeit abmelden wollen, um mir u. a. auch die deutschen Krankenversicherungsbeiträge sparen zu können.
    Hat das alles irgendwelche Auswirkungen auf die Steuer?
    Kann ich die Kosten für das Studium bzw. Werbungskosten ganz normal in den Steuererklärungen für 2024 und 2025 dann angeben?
    Danke und einen schönen Abend.

  • Hast du denn dann überhaupt noch deutsche Einkünfte? Kapitalerträge sind am Wohnsitz des Empfängers zu versteuern. Ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne inländische Einkünfte besteht keine Steuerpflicht.

  • Ohne es 100% zu wissen - gehe ich davon aus, dass du in Deutschland steuerpflichtig bist wenn du mehr als 180 Tage in Deutschland wohnhaft bist.


    Du hast geschrieben, dass du “ab Anfang nächsten Jahres werde ich für ca. 1 Jahr ins EU-Ausland”

    d.h. nächstes Jahr wirst du weniger als 180 Tage in Deutschland sein —>> nicht steuerpflichtig



    darf ich fragen in welche EU Land du studieren wirst ?


    Am besten beim Finanzamt nachfragen - aber ich denke es gibt die “180 Tage Regelung” in Deutschland


    Hast du Mieteinnahmen?

    Zins?

    Dividende?

  • Ab Anfang nächsten Jahres werde ich für ca. 1 Jahr ins EU-Ausland zum Studieren ziehen und mich dort auch anmelden müssen (Erstwohnsitz).
    Meinen Wohnsitz in Deutschland würde ich für die Zeit abmelden wollen, um mir u. a. auch die deutschen Krankenversicherungsbeiträge sparen zu können.
    Hat das alles irgendwelche Auswirkungen auf die Steuer?

    Das kommt drauf an, würde jeder Jurist Dir antworten. Vermutlich schon. Es wäre hilfreich, wenn Du das ominöse EU-Ausland nennen würdest.

    Kann ich die Kosten für das Studium bzw. Werbungskosten ganz normal in den Steuererklärungen für 2024 und 2025 dann angeben?

    Dito. Bei der Steuer kommt es immer sehr auf das Detail an, das gilt ganz besonders, wenn mehrere Länder beteiligt sind. In vielen Fällen wirst Du als Student ohnehin nicht viel verdienen und somit nicht viel Steuern zahlen, egal in welchem Land. Generell wird die Möglichkeit ziemlich überschätzt, Kosten eines Studiums als Werbungskosten anzugeben.

  • Danke schon mal für eure Antworten. :)


    Es geht um die Niederlande. Meine Aktien und ETF-Depot (thesaurierend) werde ich weiterhin behalten. Keine Vermietung, keine Arbeitseinkünfte aus Deutschland. Ich werde mir vor Ort allerdings einen Job suchen müssen (hat was mit der dortigen Finanzierung zu tun).

  • Auf der Seite der Lohnsteuerhilfe steht Folgendes dazu:


    https://www.vlh.de/wissen-serv…regelung-was-ist-das.html


    Im Umkehrschluss darf der deutsche Fiskus nach der 183-Tage-Regelung die Vergütung eines ausländischen Arbeitnehmers oder einer ausländischen Arbeitnehmerin nicht besteuern, wenn er oder sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten weniger als 183 Tage in Deutschland aufhält und die Vergütung von einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin gezahlt wird, der bzw. die nicht in Deutschland ansässig ist und hier auch keine Betriebsstätte hat, die die Vergütung übernimmt.

  • Wenn du nur die genannten Einkünfte hast, bist du in Deutschland nicht steuerpflichtig, sofern du dich 2024 weniger als 183 Tage in Deutschland aufhälst. Allgemeine Steuerpflicht ist dann in den Niederlanden, besondere Steuerpflicht wegen Einkünften in Deutschland besteht auch keine. Kapitalerträge sind, wie oben schon geschrieben, am Wohnsitz des Empfängers zu versteuern, nicht dort, wo die zahlende Bank sitzt. Quellensteuer für Steuerausländer, der du dann bist, gibt es m. W. in Deutschland nicht. Wenn du der Bank die Wohnsitzänderung in die Niederlande mitteilst, zahlt sie die Kapitalerträge ohne Abzüge, versteuert werden müssen sie dann in den Niederlanden. Das habe ich selbst erst vor ein paar Jahren durchexiziert. Bei mir war es zwar Österreich, aber anderes Land, gleiches Spiel. Immerhin konnte dort die Steuererklärung in deutscher Sprache abgegeben werden. ;) Wer in NL wohnt, arbeitet und studiert bekommt aber bestimmt auch eine Steuerklärung in der Landessprache hin.

  • Hallo Zusammen

    Mich beschäftigt die Ausgangsfrage auch gerade, darum hoffe ich, dass ich mich hier anhängen darf. Es gibt weiterhin das Depot in D. mit Aktien, also vermutlich auch Dividenden.

    Wenn man bestimmte inländische Einkünfte hat, ist man doch u.U. beschränkt steuerpflichtig in D., selbst wenn man langfristig alle Zelte inkl. Wohnsitz abgebrochen/abgemeldet hat.

    Weiss jemand wie das mit den oben genannten Dividenden ist?

    (Falls das bereits an anderer Stelle diskutiert wurde, gerne verweisen, bin noch neu hier und habe noch nicht alles gelesen...)

  • Die erste Frage in Steuerdingen lautet immer: Um wieviel Geld geht es? Beim Threadstarter geht es um wenig bis nichts, also tut er gut daran, nicht allzuviele Gedanken an die Sache zu verschwenden. Geht es bei Dir um mehr?

  • Hallo Achim

    Nein, ich habe erst vor ein paar Monaten angefangen mit Aktien. Es geht bei mir um ca. 200 Euro Gewinn aus Verkauf deutscher Aktien (das es deutsche sind, scheint im Zweifelsfall wichtig zu sein) und ca. 300 Euro Dividenden ausländischer Aktien.

    Und das Land ist Schweiz, also anders als beim TS...


    Es sollte tatsächlich auch hier nicht der Rede und Gedanken wert sein, ich habe aber Sorge, dass das deutsche Finanzamt irgendwann ankommt und mir die Rechnung präsentiert wegen dieser beschränkten Steuerpflicht, deren Voraussetzungen ich einfach nicht verstehe (im CH-Wertschriftenverzeichnis für die Steuer wird natürlich alles sauber aufgeführt).

  • Wenn Du eine Antwort haben willst, auf die Du Dich angeblich verlassen kannst*, dann geh zu einem Steuerberater, der Dir hinterher eine Rechnung schreiben wird.


    (*Steuerberater und Rechtsanwälte nehmen für sich bekanntlich in Anspruch, daß sie (und nur sie) für ihre Aussagen und Ratschläge haften. In der Realität sieht das bisweilen anders aus.)


    Der Steuerberater wird allerdings von Dir eine Menge Informationen verlangen, um die Du hier im Forum herumschwurbelst. Vorher sagt der Dir auch nichts. Und er wird sich nicht darauf einlassen, daß Du ihm bei jedem Folgebesuch immer nur ein Bröckchen Info mehr gibst. Da wird er schnell ungeduldig werden und Dich vor die Tür setzen.


    Sinngemäß genauso ist es hier: Ohne vernünftige Sachstandsschilderung kannst Du keine vernünftigen Meinungen erwarten.

  • Achim Weiss

    Ich wollte mit meinem ersten Beitrag nicht gleich einen fremden Strang kapern. Vermutlich wäre es hier jedoch tatsächlich sinnvoll gewesen, einen eigenen mit mehr Infos zu eröffnen ;)


    johu

    Vielen Dank für den Link :thumbup: , den hatte ich auch schon mal gefunden.


    Es gibt ein paar wenige Banken, bei denen man ein Konto ohne deutschen Wohnsitz eröffnen bzw behalten kann.