Ist ein “Wenn-dann”-Testament möglich?

  • Wir (er 80, sie 72) möchten unsere Testament-Entwürfe finalisieren und ans Amtsgericht geben, sind uns jedoch uneinig, ob es möglich ist, im selben Testament Entscheidungen für die beiden möglichen Todessituationen zu treffen: den Todes von nur einem/r von uns und den gleichzeitigen Tod (z.B. bei einem gemeinsamen Unfall).


    Zur Familiensituation: kinderlos verheiratet, Eltern verstorben; er hat Bruder und Schwester, sie einen bereits verstorbenen und einen überlebenden Bruder. Beistz: Bargeld und Anlagen sowie eine gemeinsam bewohnte Eigentumswohnung.


    Wir stellen uns vor, unser jeweiliges Testament so abzufassen:

    (1) Sollte ich vor meinem Ehepartner sterben, so setze ich ihn/sie als Alleinerben ein,

    (2) Sollte ich gleichzeitig mit meinem Ehepartner sterben, so soll mein Besitz wie folgt verteilt werden: Eine Hälfte an ... (Geschwister), die andere Hälfte an ... (Stiftungen).


    Weiß jemand, ob das rechtlich akzeptiert wird?

    Danke im Voraus für Tipps.

    sbb

  • Ich habe keine Ahnung, aber:

    Soweit ich weiß gibt es immer eine zeitliche Abfolge.

    Also auch bei einem gemeinsamen Unfall, stirbt man nie gleichzeitig, sondern einer immer zuerst.


    Wie man das im Zweifel feststellt? Keine Ahnung.


    Aber ich vermute dass es darauf hinausläuft, dass jeder seinen Ehepartner alles vererbt und sonst X/Y.


    Das ist also ähnlich, wie ihr es euch vorstellt, nur das es halt immer zwei Testamente sind und kein "wenn wir gemeinsam sterben, gilt für uns beide folgendes..."


    Ihr könnt also beide die gleichen als Erbe einsetzen oder jeder z.b. seine Geschwister. In letzterem Fall kommt es bei "gleichzeitigem" Versterben darauf an, wer 1 Minute früher stirbt.


    Aber wie gesagt: Kann auch völlig falsch sein...

  • Gleichzeitig, also auf die Sekunde? Was ist, wenn nur einer von euch den gemeinsam passierten Autounfall überlebt, aber auch nur 23,57 Stunden?


    Dann haben entweder das Geschwisterpaar einerseits oder der überlebende Bruder andererseits Pech gehabt. Oder auch Glück, je nach Perspektive. Und Zoff um die genaue Uhrzeit ist dann garantiert.


    Der Stiftung kann es dann egal sein. Sie erbt immer.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Es gibt Profis, die rechtssicher Testamente erstellen. Deren Auskünfte sind sicher besser als die eines Foristen (allerdings zugegebenermaßen etwas teurer). Irgendwas ist ja immer. :(

  • Hast du niemanden, dem du abseits der Geschwister etwas zukommen lassen möchtest und die Person damit unterstützen könntest? Ist in meinen Augen besser als bei Stiftungen aufgehoben...

  • Warum?

    Primär bin ich der Meinung, dass man nahestehenden Personen Vermögen weitergeben sollte, um diese zu unterstützen oder um Wertschätzung auszudrücken. Familienmitglieder oder Freunde können das Vermögen sofort nutzen, um aktuelle finanzielle Bedürfnisse zu decken.


    Es kann auch für manche eine emotionale Befriedigung sein, wenn man weiß, dass man geliebten Menschen direkt hilft. Punkte wie Tradition oder steuerliche Themen lasse ich mal außen vor.

  • Ok, danke.


    Wenn nahestehende Personen ausreichend abgesichert sind, halte ich es für sehr lobenswert beispielsweise eine Stiftung zu unterstützen, die sich um benachteiligte Menschen kümmert.


    Aber das kann und muss natürlich jeder für sich entscheiden.