Hallo...
zu dem Thema wurde viel geschrieben und der Tenor ist in der Regel, dass die Vorabpauschale auf (i.d.R. thesaurierende) ETF am besten über den Freistellungsauftrag (1.000/2.000 Euro) bei der depotführenden Bank abgedeckt werden kann.
Mich plagt folgende Frage:
Wenn ich heute den Freistellungsauftrag zumindest teilweise für die Vorabpauschale nutze, zahle ich auf den dann nicht mehr vom Freistellungsauftrag abgedeckten Teil meiner Kapitaleinkünfte 25% KESt+Soli. Im (Renten-)Alter sollte der Steuersatz darunter liegen, weil das zu versteuernde Einkommen dann deutlich geringer ist als heute (Rente statt Gehalt).
Also nutze ich doch heute lieber den Freistellungsauftrag, um aktuelle KESt auf andere Assets (u.a. ausschüttende ETF) zu vermeiden und halte für die Vorabpauschale Liquidität auf dem Verrechnungskonto vor.
Im Alter zahle ich meinen dann geltenden niedrigeren Steuersatz. Die Vorabpauschale wird angerechnet, egal, ob sie aus dem Freistellungsauftrag oder vom Verrechnungskonto stammt.
Ich habe noch nicht ausgerechnet, wie viel das 2023 wäre, bei steigenden Zinsen (und steigendem ETF-Vermögen) wird die Wahl aber immer bedeutender.
Kann jemand sagen, ob ich hier den richtigen Gedankenweg habe?
Lieben Dank, schönen Sommer!