Grundsteuer in Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,


    im letzten Jahr bin ich in eine neue Wohnung gezogen und habe nun vom Vermieter die Nebenkostenabrechnung gefunden. Was mich wundert: Die Grundsteuer für die 3-Zimmer-Wohnung (78 qm) liegt für die 10 Monate, in denen ich im Jahr 2022 dort wohne, knapp über 500 Euro. Das erschien mir doch recht viel, da ich in der 2-Zimmer-Wohnung (67 qm) zuvor für das Jahr 2021 nur etwas über 70 Euro an Grundsteuer zahlen musste.


    Wie kann das sein?


    Viele Grüße

  • Die Höhe der Grundsteuer kann sehr unterschiedlich sein, je nach Gemeinde, Einheitswert (z.B. Alter der Immobilie), Lage etc.


    Also ja, das kann sein.


    Wenn Du Dir unsicher bist, ob der Vermieter korrekt abrechnet, lasse Dir den Grundsteuerbescheid vorlegen. Diese Kontrolle ist Dein gutes Recht.

  • "Wohnung" impliziert Mehrfamilienhaus, damit sollte sich auch die Grundsteuer auf mehrere Parteien verteilen. Mir erscheinen 500 Euro für noch nicht einmal ein Jahr in einer vermutlichen Etagenwohnung als ziemlich teuer. Ich würde mir das belegen lassen (Der Mieter hat ein Recht auf Einsicht in die entsprechenden Belege; als Vermieter würde ich bei einer entsprechenden Anfrage den Grundsteuerbescheid auf Scanner oder Kopierer legen und sie dem Mieter zuschicken).


    Seit etlichen Jahren versucht unser werter Staat nun, die gerichtlichen Vorgaben bei der Grundsteuer einzuhalten. Für mich als nicht direkt Betroffenen stellt sich das als fürchterliches Gewürge dar. Angesichts der Verknappung der Personalressourcen wäre es vermutlich effizienter, wenn sich der Staat auf Steuerquellen beschränken würde, die leichter zugänglich sind. An sich ist die Grundsteuer die m.W. einzige Form der Vermögensteuer in unserem Land. Der Mieterbund kritisiert zu Recht, daß die Grundsteuer auf die Mieter umlegbar ist. Ich sehe das auch so, daß sie eigentlich Teil der Mietkalkulation, also Teil der Kaltmiete sein sollte.


    Das aber nur am Rande.

  • Ich habe im Netz gelesen, dass es auch an den Gewerbeeinheiten im Haus liegen könnte, da diese die Grundsteuer für ein Mehrfamilienhaus in die Höhe treiben können. Mir ist jedoch nicht klar, inwiefern ich hier Einspruch einlegen kann bzw. woran ich überhaupt erkennen kann, dass hier eine nicht angemessene Verteilung vorgenommen wurde.

  • Ich habe im Netz gelesen, dass ...

    Als Mieter hast Du das Recht, in die Belege, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen, Einsicht zu nehmen. Meines Wissens darfst Du auch Kopien verlangen, die Du dann aber bezahlen mußt. Entsprechend dürfte ein Photo mit dem Handy kein Problem sein.


    Mach das bitte, besorge bitte die Daten. Auf der Basis von Daten kann man bedeutend leichter diskutieren.

  • Die Grundsteuer ist Teil der Nebenkosten. Beim gemieteten Haus ist es kein Problem, auch nicht bei einer gemieteten Eigentumswohnung. Hier gilt jeweils der Grundsteuerbescheid der Stadt.

    Bei einem Haus mit mehreren Mietparteien, aber im Besitz einer Person, wird es etwas kompliziert. Hier muss der Vermieter die Grundsteuer auf die Wohnungen verteilen. Gefragt sind dann die jeweiligen Anteile für Wohnung, Haus, Garten und Parkplatz, ähnlich wie bei Eigentumswohnungen.


    Ich würde mir vom Vermieter den Steuerbescheid der Stadt vorlegen lassen.

  • Uwe Vinke

    Ich wohne in einem Haus mit verschiedenen Eigentümern/Vermietern. Da das Haus erst im vergangenen Jahr erbaut wurde, gehe ich davon aus, dass sich mein Vermieter überhaupt nicht mit dem Thema Grundsteuer befasst hat und schlichtweg die Kosten an mich weitergibt, ohne diese zu prüfen. Da wir jedoch zwei Gewerbeeinheiten im Haus haben, gehe ich davon aus, dass diese für die hohen Kosten verantwortlich sind. Aus dem Steuerbescheid allein werde ich dies jedoch nicht anzweifeln können.

  • @gregoriw:

    Ein Schritt nach dem nächsten.

    Erstmal besorgst Du den Grundsteuerbescheid (Kopie reicht). Dann sieht man weiter.


    Soweit ich weiß, wird für Gewerbegrundstücke die gleiche Grundsteuer fällig wie für Wohngrundstücke; die Aufteilung sollte nach Fläche erfolgen, wobei Wohnnutzfläche nicht zählt).


    Nach welchem Prinzip hat Dein Vermieter denn abgerechnet? Geht das aus der Abrechnung hervor?

  • "Wohnung" impliziert Mehrfamilienhaus, damit sollte sich auch die Grundsteuer auf mehrere Parteien verteilen. Mir erscheinen 500 Euro für noch nicht einmal ein Jahr in einer vermutlichen Etagenwohnung als ziemlich teuer.

    Wir liegen auf den Quadratmeter runtergerechnet ähnlich. Ich glaube, das ist regional einfach sehr unterschiedlich.

  • Der Mieterbund kritisiert zu Recht, daß die Grundsteuer auf die Mieter umlegbar ist. Ich sehe das auch so, daß sie eigentlich Teil der Mietkalkulation, also Teil der Kaltmiete sein sollte.

    Wenn das Gesetz würde, streicht der Vermieter die 500 Euro aus den Nebenkosten, und erhöht die Kaltmiete um 500 Euro im Jahr. Was hat der Mieter dadurch gewonnen?

    Für den Staat ist es von Vorteil, weil er über die Einkommensteuer des Vermieters nochmal Steuer drauf erhebt.

  • Uwe Vinke

    Ich wohne in einem Haus mit verschiedenen Eigentümern/Vermietern. Da das Haus erst im vergangenen Jahr erbaut wurde, gehe ich davon aus, dass sich mein Vermieter überhaupt nicht mit dem Thema Grundsteuer befasst hat und schlichtweg die Kosten an mich weitergibt, ohne diese zu prüfen.

    Der Eigentümer bekommt zum Jahresanfang einen Grundsteuerbescheid von der Stadt.

    Bei ETW bekommt jeder Eigentümer seinen Bescheid. Daran gibt es nicht viel zu prüfen. Umlage an die Mieter über die Wohnfläche ist gängige Praxis.

  • Wir liegen auf den Quadratmeter runtergerechnet ähnlich. Ich glaube, das ist regional einfach sehr unterschiedlich.

    Daten erleichtern viele Diskussionen sehr. So auch hier. Der Threadstarter möge den relevanten Grundsteuerbescheid besorgen, dann prüft man die Nebenkostenabrechnung (Grundsteuer sollte nach Quadratmetern aufgeteilt sein). Dann sieht man weiter.

  • An sich ist die Grundsteuer die m.W. einzige Form der Vermögensteuer in unserem Land. Der Mieterbund kritisiert zu Recht, daß die Grundsteuer auf die Mieter umlegbar ist. Ich sehe das auch so, daß sie eigentlich Teil der Mietkalkulation, also Teil der Kaltmiete sein sollte.

    Wenn das Gesetz würde, streicht der Vermieter die 500 Euro aus den Nebenkosten, und erhöht die Kaltmiete um 500 Euro im Jahr. Was hat der Mieter dadurch gewonnen?

    Klarheit.


    Wenn man in Amerika eine Zeitschrift kauft, zahlt man dafür nicht nur den aufgedruckten Preis (z.B. $4,99), sondern dazu die lokale sales tax.


    Bei uns muß in allen Endkundenpreisen die MwSt. eingerechnet sein, obwohl sie ja letztlich der Kunde bezahlt.


    Alle Preise, auf die schließlich noch irgendwas drauf kommt, sind ärgerlich, weil man letzlich mehr bezahlen muß, als man ursprünglich dachte. Aus diesem Grund ist die Praxis bei uns im Handel verboten. Im Mietrecht ist sie erlaubt, und das halte auch ich für ärgerlich. Die Vermögensteuer sollte der Eigentümer des jeweiligen Vermögens zahlen, er sollte sie nicht unreflektiert durchreichen können.


    PS: So einfach, wie Du es suggerierst, ist die Erhöhung der Kaltmiete nicht.

  • Daten erleichtern viele Diskussionen sehr. So auch hier. Der Threadstarter möge den relevanten Grundsteuerbescheid besorgen, dann prüft man die Nebenkostenabrechnung (Grundsteuer sollte nach Quadratmetern aufgeteilt sein). Dann sieht man weiter.

    Stimmt. Ich sage nur, die Höhe per se ist noch kein Indiz dafür, dass der Vermieter irgendwelchen Schmu treibt, weil es eben Gegenden in Deutschland gibt, in denen die Grundsteuer in dieser Größenordnung liegt.

  • Ich wohne in einem Haus mit verschiedenen Eigentümern/Vermietern.

    Grundsteuer sollte nach Quadratmetern aufgeteilt sein

    Jeder Eigentümer erhält einen eigenen Grundsteuerbescheid für seine Wohnung. Da ist also nichts aufzuteilen. Der Vermieter muss es normalerweise nur 1:1 weitergeben.

    Vermutlich ist der Bescheid jedoch nicht für 10 Monate. Dann muss es halt zeitanteilig heruntergerechnet werden.

    Richtig ist auf jedem Fall, dass wir ohne den Bescheid hier nicht weiter kommen.

  • An sich ist die Grundsteuer die m.W. einzige Form der Vermögensteuer in unserem Land. Der Mieterbund kritisiert zu Recht, dass die Grundsteuer auf die Mieter umlegbar ist. Ich sehe das auch so, dass sie eigentlich Teil der Mietkalkulation, also Teil der Kaltmiete sein sollte.

    Die Interpretation der Grundsteuer als eine Vermögenssteuer halte ich für fraglich.

    Sie ist eine Gemeindesteuer (noch dazu eine stabile Einkommensquelle der Gemeinden), die damit die Grundleistungen für die Bürger finanziert. Daher halte ich es für sinnvoll, dass diese Steuern letztlich von allen Bewohnern der Gemeinde getragen werden.

  • Stimmt. Ich sage nur, die Höhe per se ist noch kein Indiz dafür, dass der Vermieter irgendwelchen Schmu treibt, weil es eben Gegenden in Deutschland gibt, in denen die Grundsteuer in dieser Größenordnung liegt.

    Wenn ich nur wenige Kilometer weiterziehe und in einer ähnlich großen Wohnung lebe, ist ein Anstieg der Grundsteuer um das 8-fache schon seltsam. Aber gut, ich habe den Bescheid angefordert.


    Eventuell ist das Finanztip-Forum allerdings nicht der richtige Ort für Grundsteuer-Fragen. Denn zum Thema Vorabzug hat sich hier niemand geäußert, obwohl das wohl der Kern des Problems ist.