Rentenfaktor bei privater Rentenversicherung - welche Zahl ist "gut"?

  • Liebes Forum,


    bei mir und in der Familie gibt es einige Verträge der Privaten Rentenversicherung unterschiedlicher Anbieter.
    In den Foren ist die Rede vom Rentenfaktor und dass dieser, wenn schon RV, am besten zu 100% garantiert sein sollte.


    Es handelt sich bei allen unseren Versicherungen um Verträge mit garantierter Verzinsung - meist sind das 2,25 %. Das scheint mir nicht "Nichts" zu sein, aber auch nicht die Welt.


    1) Gehe ich richtig davon aus, dass ein garantierte Verzinsung auch den Rentenfaktor garantiert? Es wird ja immer eine garantierte Mindestrente angegeben in den Unterlagen. Die möglichen Überschüsse werden natürlich nicht garnatiert.


    2) Der Rentenfaktor ist nie explizit angegeben. Aber stimmt diese Formel, mit der ich selbst berechnen kann?
    (Eingezahlte Beträge : 10.000) = x und dann (Garantierte Rente : x) = Rentenfaktor.


    3) Welcher Rentenfaktor ist Eurer Meinung nach "akzeptabel", "gut", "indiskutabel", "wow - bloß nicht kündigen"?

    Es geht mir nicht um die Sinnhaftigkeit von privaten RV. Alle Abschlüsse liegen weit vor Zeit von Finanztip, Finanztip-Foren und Vermögensbildung durch ETF. Ich sehe die RV als kleineren Sicherheitsbaustein; Kündigen würde ich wohl nicht - allenfalls beitragsfrei stellen. Allen Dynamiken habe ich / haben wir widersprochen.

  • Der Rentenfaktor sagt wieviel monatliche Rente aus 10.000 Euro Kapital herauskommen.


    Die garantierte Verzinsung in der Einzahlphase sagt nichts über den Rentenfaktor (in der Auszahlphase) aus.


    Was nicht schriftlich zugesichert ist, ist auch nicht sicher. ?(

  • Der Rentenfaktor sagt wieviel monatliche Rente aus 10.000 Euro Kapital herauskommen.

    Wobei "Kapital" dann die alternative Einmalzahlung an Stelle des Rentenbezugs ist, also (hoffentlich) mehr als die eingezahlten monatlichen Beiträge. Und mehr als der heutige Rückkaufswert. Bei mir gab es noch mal 40% auf den letzten Rückkaufswert als Schlußbeteiligung. Wer vorher kündigt, ist selber schuld.

  • Als Größenordnung:


    Wenn man (für) 2021 10.000 Euro als freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hätte, dann würde das einem monatlichen Rentenanspruch von 49,96 Euro (brutto) entsprechen (bei abschlagsfreier Rente).


    Bei der Häme der Versicherer gegenüber der DRV sollten die das eigentlich locker übertreffen können, sonst wäre die Häme nicht gerechtfertigt.

  • Der Rentenfaktor sagt wieviel monatliche Rente aus 10.000 Euro Kapital herauskommen.


    Die garantierte Verzinsung in der Einzahlphase sagt nichts über den Rentenfaktor (in der Auszahlphase) aus.


    Was nicht schriftlich zugesichert ist, ist auch nicht sicher. ?(

    Stimmt meine Rechnung oben dann?
    Wie finde ich den Faktor heraus? In den Unterlagen wird er bei keiner Gesellschaft angegeben...

    "Schriftlich zugesichert" ist immer eine "garatierte Rente" (die müsste ja auf dem Garantiezins basieren, oder?)

  • Stimmt meine Rechnung oben dann?
    Wie finde ich den Faktor heraus? In den Unterlagen wird er bei keiner Gesellschaft angegeben...

    "Schriftlich zugesichert" ist immer eine "garatierte Rente" (die müsste ja auf dem Garantiezins basieren, oder?)

    Es wird kein Anbieter gezwungen, einen Rentenfaktor anzugeben oder gar zu garantieren. (Auch wenn das aus Gründen der Vergleichbarkeit wünschenswert wäre.)


    Garantie-Kapital durch garantierte Rente sollte auch einen Faktor ergeben.


    Die garantierte Rente ist in meinen Augen wichtiger als der Rentenfaktor. Die Rente sagt mir, ob ich hungern muss. Der Faktor verrät mir, wie gut oder schlecht der Vertrag ist. Das ist aber nur hilfreich, wenn ich noch etwas entscheiden kann. (z. B. Rente oder Einmalzahlung)

  • Stimmt meine Rechnung oben dann?
    Wie finde ich den Faktor heraus? In den Unterlagen wird er bei keiner Gesellschaft angegeben...

    Deine Rechnung oben stimmt. Also deine hoffentlich Garantierte Rente / (Gesamtbeiträge / 10000) = Rentenfaktor.


    Deine Einzahlungssumme kannst du gut mit dem Rechner auf dieser Seite berechnen:



    https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php


    Die Rendite deiner Verträge kannst du da auch berechnen:


    https://www.zinsen-berechnen.d…tallebensversicherung.php


    Bin mal gespannt zu welchem Ergebnis du kommst.


    Magst du es uns verraten?


    Viel Spaß beim Rechnen und hoffentlich kommt etwas gutes für dich dabei heraus.

  • Bin mal gespannt zu welchem Ergebnis du kommst.


    Magst du es uns verraten?

    Mache ich, ich lasse mir von den Versicherungen mal sagen, wieviele Beiträge bisher schon bezahlt wurden. Bei manchen Verträgen war ursprünglich Dynamik dabei. Es sind aber leider nicht mehr alle Unterlagen vorhanden... :-/

  • Einen Rentenfaktor habe ich berechnet:
    Die Debeka war ungewöhnlich schnell bei der Zusendung der Daten.
    Bei der dort abgeschlossenen RV (Garantieverzinsung 2,25%, abgeschlossen 2010) kommt ein Faktor von 47,8 heraus. (Ich rechne mit dem garantierten Rentenbetrag - Überschüsse verspricht die Debeka ohnehin schon lange nicht mehr :)

    Bei diesem Vertrag ist ja ohnehin der Hammer, dass die Gesellschaft den Garantiezins irgendwann eigenmächtig von 2,25% auf 0,9% gesenkt hat. Deswegen hatte ich der Dynamik widersprochen.

  • Danke für die Info. Dann hast du ja nach 17,5 Jahren dein Geld wieder zurück. Da will ich mal hoffen das du viel länger deine Rente beziehen wirst und die Debeka nicht am garantierten Rentenbetrag rumschraubt.

  • Bei diesem Vertrag ist ja ohnehin der Hammer, dass die Gesellschaft den Garantiezins irgendwann eigenmächtig von 2,25% auf 0,9% gesenkt hat. Deswegen hatte ich der Dynamik widersprochen.

    Damit ist die Debeka aber m.W. nach nicht durchgekommen.

    Zitat: "Die Debeka kürzte auch bei lang­jährigen Riester-Kunden die Garan­tieverzinsung für Erhöhungs­beiträge von 2,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Dabei geben ihre Versicherungs­bedingungen dies nicht her, urteilte das Amts­gericht Bamberg 2018 (Az. 0103 C 1015/17, rechts­kräftig)."


    Ich habe auch noch so eine alte bAV mit einem RV > 45. Trotzdem werde ich mich zu 99% für die einmalige Kapitalabfindung entscheiden.

    Lieber mit 65 noch mal einmalig ein nettes Sümmshen, als ein lebenslanger Kleckerbetrag, der jedes Jahr durch die Inflation weiter entwertet wird.

  • Ich habe auch noch so eine alte bAV mit einem RV > 45. Trotzdem werde ich mich zu 99% für die einmalige Kapitalabfindung entscheiden.

    Lieber mit 65 noch mal einmalig ein nettes Sümmshen, als ein lebenslanger Kleckerbetrag, der jedes Jahr durch die Inflation weiter entwertet wird.

    Steuerfreiheit bei Einmalzahlung gegenüber anteiliger Versteuerung bei Verrentung ist ja auch ein Faktor. ;)

  • monstermania: Da nehme ich an, dass es eine Versicherung ist, die vor 2005 abgeschlossen wurde, oder?

    Die Versicherung wurde 2006 über meinen damaligen AG abgeschlossen (Direktversicherung per Bruttolohnwandlung). Ist seit 2014 stillgelegt.

    Rentenzahlung oder einmalige Kapitalabfindung erfolgt 2037.

    Also nicht steuerfrei und Beiträge zur KV/PV fallen ggf. auch noch an (aktuell noch oberhalb des Freibetrags 2023). Ich erwarte aber, dass ich 2037 dann unter der Freigrenze liege. Inflation sein dank.8o

    Wobei ich 2037 bereits Rentner sein werde und mein Steuersatz dann sehr überschaubar sein sollte.