Hallo,
ich erhalte voraussichtlich im September 2023 eine Beitragsrückerstattung von meiner privaten Krankenversicherung. Diese wird jedoch nur ausgezahlt, wenn man für das vorangegangene Jahr (hier: 2022) keine Rechnungen zwecks Erstattung einreicht. Meine Rechnungen reiche ich grundsätzlich sowohl bei der Beihilfestelle (Erstattung 50%) als auch meiner Krankenkasse (Erstattung 50%) ein.
Nun habe ich mal irgendwo gelesen, dass es nicht immer sinnvoll wäre, wenn man sowohl seine (Arzt-)Rechnungen bezahlte und zusätzlich auch die Beitragsrückerstattung von seiner Krankenkasse erhält. Soweit ich mich erinnere, hängt das damit zusammen, dass es sich steuerlich ungünstig auswirken kann, da die Krankenkasse neben den Daten der Basiskrankenversicherung ja auch die Höhe der Beitragsrückerstattung an das Finanzamt übermittelt .
Nun zur Frage, da ich nicht nachvollziehen kann, wann bzw. ab welcher Betragshöhe (oder welchem Verhältnis zw. Rechnungsbetrag bereits bezahlt und Rückerstattungsbetrag) es sich lohnt, tatsächlich die (Arzt)Rechnungen nicht einzureichen.
Also ich habe z.B. für ein betreffendes Jahr jetzt folgende Daten:
Mögliche Beitragsrückerstattung im September 2023 der Krankenkasse für das zurückliegende Jahr 2022, wenn keine Rechnungen für eingereicht werden: 408 €
Tatsächlich angefalle (Arzt-)Kosten, die ich bereits überwiesen habe: 370 (d.h. 50% übernimmt bereits die Beihilfe. Bei der KK könnte man also noch noch 185 € einreichen. Wenn ich das mache, erhalte ich faktisch keine 408 €. Wenn ich hingegen keine 185 € geltend mache, bleibe ich sogesehen auf den "185 €", die ich bereits gezahlt habe, sitzen.
Gesamtbeitrag 2022 an die Krankenkasse: 3094€
Es stellt sich also die Frage, lohnt es sich aus steuerlicher Sicht, trotzdem die 185€ bei der KK einzureichen? Kennt sich damit hier vielleicht jemand aus?