Freiwilliger Auszug aus Dienstwohnung = beruflich veranlasster Umzug?

  • Hallo,


    handelt es sich bei "freiwilligem" Auszug aus der Dienstwohnung (Ich habe selber die Wohnung gekündigt, Arbeitsverhältnis besteht unverändert weiter) um einen beruflich veranlassten Umzug?

    Mein Steuerprogramm sagt ja ("Auszug aus der Wohnung des Arbeitgebers"), das Finanzamt hat nein gesagt (selber gekündigt, also nicht beruflich bedingt).

    Findet/kennt jemand dazu ggf. Richtlinien für die Finanzämter oder Gesetzestexte, Urteile.... (Hab mich anscheinend zu blöd angestellt, etwas Vernünftiges zu finden :saint: )...

    Vielen Dank schon mal und allen ein schönes Wochenende,

    Jurek

  • Kannst Du mir (der ich hier Leser bin und nicht der Finanzbeamte, der über Deinen Steuerbescheid befindet) in zwei Sätzen erklären, worin Du den beruflichen Bezug Deines Umzugs siehst?

  • Die Dienstwohnung ist der berufliche Bezug ;) Ich habe mich "nur" an der Auswahl des Steuerprogramms orientiert und dachte mir bei "Auszug aus der Wohnung des Arbeitgebers": "Ah ja, das trifft ja zu."

    Ich habe mal einen Screenshot aus dem Steuerprogramm gemacht:

  • Du kannst den beruflichen Bezug Deines Umzugs noch nicht einmal nennen, sondern ziehst Dich auf den Screenshot des Steuerprogramms zurück. Das finde ich als Laie als Begründung etwas wenig.


    Mußt Du aus irgendwelchen Gründen eine Dienstwohnung verlassen, weil Dein Arbeitgeber das so will, sehe ich den beruflichen Bezug. Wenn Du das aber freiwillig tust, ist das meiner Einschätzung nach Dein eigenes Bier.


    Aber - wie schon gesagt - Du mußt nicht mich überzeugen, sondern Deinen Finanzbeamten. Könnte sein, daß das nicht ganz einfach wird.

  • Grundsätzlich muss eine berufliche Veranlassung gegeben sein, damit man Werbungskosten geltend machen kann.


    War der Auszug beruflich veranlasst oder hast du das freiwillig ohne einen beruflichen Grund gemacht? Damit steht und fällt der Abzug.

  • Mein Arbeitgeber wollte nicht, dass ich die Wohnung kündige. Das war meine freiwillige Entscheidung.

    Ich habe während der Probezeit in der Dienstwohnung gewohnt und mir dann letztendlich mit unbefristetem Vertrag eine eigene Wohnung gesucht. Meine erste Aussage, dass das Arbeitsverhältnis unverändert weiterbesteht, war wohl nicht ganz richtig. Das wäre der mögliche berufliche Bezug...?

    Ich weiß, dass ich hier keinen überzeugen muss ;)

    Ansonsten schon mal Danke für die Antworten...

  • Es gibt Steuererleichterungen für Investitionen, damit Du deinen Beruf ausüben und Geld verdienen kannst.

    Du bekommst die Anfahrt zur Arbeit subventioniert, aber nicht die Fahrt ans Meer zum Baden, auch wenn Du während der Arbeit erfahren hast, dass man da hin fahren kann.

  • Wie groß war denn die Dienstwohnung und wie groß ist die jetzige Wohnung? Hast Du Familie?


    Mal angenommen, Du kommst aus X und hast in Y eine neue Stelle angenommen. Dazu hat Dir der Arbeitgeber erstmal eine Dienstwohnung in Y zur Verfügung gestellt, damit Du eine Bleibe hast, quasi als Junggesellenwohnung (doppelte Haushaltsführung). Nach Ende der Probezeit bist Du in eine deutlich größere Wohnung umgezogen, hast die Familie nachgeholt und die doppelte Haushaltsführung beendet.


    Das wäre dann alles beruflich veranlaßt gewesen, und Du hättest es unter Werbungskosten absetzen können.