EC-Gutschrift auf nicht mehr gültiges Konto

  • Hallo zusammen,

    uns ist ein dummer Fehler passiert: Bei der Rückgabe von Kleidung bei Ernstings Family haben wir für die Gutschrift die falsche EC-Karte einer Sparkasse vorgezeigt. Das Sparkassen-Konto war zu diesem Zeitpunkt schon gekündigt. Der Buchungsbeleg von Ernstings zeigte aber keine Probleme an.

    Jetzt kommt das ärgerliche Fingerpointing: Die Bank sagt, sie könne nichts machen, das Konto existiert nicht, das Geld entsprechend nicht dort, und verweist auf den Zahlungsdienstleister Payone. Payone verweist auf die Bank. Payone schreibt:

    Zitat

    eine EC-Gutschrift kann immer nur auf das Konto überwiesen werden, mit der man den Einkauf bezahlt hat.

    Sollte die Bankverbindung nun nicht mehr existieren, müssten Sie bei Ihrer ehemaligen Bank nachfragen ob der Betrag angekommen ist oder man es zurück überwiesen hat.

    Sollte Ihre ehemalige Bank den Betrag an Erstings zurückgebucht haben, müssten Sie erneut in die Filiale und man müsste Ihnen den Betrag in Bar auszahlen.

    Es wäre von Vorteil falls Ihnen Ihre ehemalige Bank ein Nachweis ausstellt, dass der Betrag zurück überwiesen wurde.

    Das ist m.E. eine sehr allgemeine Aussage und scheint so, als ob Payone diesen Zahlungsverkehr nicht verfolgen kann (was ich mir nicht vorstellen kann).


    Habt Ihr eine Idee, wie man in solch einem Fall an eine vernünftige Auskunft kommen kann?


    Viele Grüße

    FT

  • Hallo FoxtrotTango,


    Sie sollten Ihrer (ehemaligen) Bank schon eine präzise Auskunft entlocken, zur Rechtssicherheit schriftlich. Da Ihr Konto nicht mehr existiert, ist das Geld sicherlich nicht da. Aber hat die Bank das Geld zurück überwiesen oder liegt es auf einem Sammelkonto ungeklärte Fälle? Mit der verbindlichen Auskunft können Sie dann weiter agieren.


    Aber: Die Bank darf für so eine Recherche und Bestätigung sicher eine Gebühr nehmen. Lohnt sich die Mühe dann noch im Verhältnis zur ausstehenden Summe?


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pantoffelheld,

    Aber nicht für Dinge, zu denen sie sowieso gesetzlich verpflichtet ist. Die Herausgabe nicht ihr zustehenden Zahlungen dürfte wohl dazu gehören.

    Für die Herausgabe von Geld sicherlich nicht, aber für eine Recherche und Bestätigung, dass die Überweisung nicht bei ihr angekommen ist, sehr wohl.


    Gruß Pumphut

  • Nein, auch das nicht. Wenn Du die Bank aufforderst, zu zahlen und sie das prüft, dann wahrt sie damit nur ihre eigenen Interessen, nämlich nicht unberechtigt Geld auszuzahlen. Müsste sie ja nicht, sie könnte ja einfach zahlen. Genauso wie ihre Kunden es auch meistens tun, wenn Ihnen eine Rechnung für vermeintliche Extraleistungen gestellt wird. "Egal / wird schon stimmen / kann man sowieso nichts machen."

  • Uns ist ein dummer Fehler passiert: Bei der Rückgabe von Kleidung bei Ernstings Family haben wir für die Gutschrift die falsche EC-Karte einer Sparkasse vorgezeigt. Das Sparkassen-Konto war zu diesem Zeitpunkt schon gekündigt.

    Wenn man ein Konto kündigt, ist es hilfreich, im gleichen Moment die zugehörigen Zahlungskarten aus dem Portemonnaie zu nehmen und sie vorsichtshalber gleich unbrauchbar zu machen.


    Dieses Kind ist bei Dir schon in den Brunnen gefallen. :(

    Der Buchungsbeleg von Ernstings zeigte aber keine Probleme an.

    Was auch immer auf diesem "Buchungsbeleg" steht. Vermutlich nicht mehr als: "Rückerstattung an Konto xyz bei der Sparkasse xxx." Der eigentliche Buchungsversuch dürfte davon unabhängig später durchgeführt worden sein.

    Jetzt kommt das ärgerliche Fingerpointing:

    Gibt es das "Fingerpointing" auch auf deutsch?

    Die Bank sagt, sie könne nichts machen, das Konto existiere nicht, das Geld [sei] entsprechend nicht dort, und verweist auf den Zahlungsdienstleister Payone.


    Payone verweist auf die Bank.


    Habt Ihr eine Idee, wie man in solch einem Fall an eine vernünftige Auskunft kommen kann?

    Geht bei einer Bank eine Zahlung auf ein inexistentes Konto ein, wird diese Buchung üblicherweise zurückgewiesen.


    Sicherlich steckt der Vorgang irgendwo in den Protokolldateien, will man sie dort aber finden, braucht die Bank die passenden Daten. Manche Firmen haben die ärgerliche Eigenart, Zahlungen namens einer Tochterfirma zu leisten, deren Name der Kunde nicht kennt.


    Kommt die Buchung an, kann man sich zusammenreimen, daß hinter "AGB Zahlungsdienste" z.B. der Otto-Versand steht (Namen fiktiv). Eine Bank nach einer Tochterfirma suchen zu lassen, deren Namen man nicht kennt, ist allerdings aussichtslos.


    Zuerst müßte Dir also der Zahlungsdienstleister die notwendigen Daten der Zahlung zur Verfügung stellen, damit Du mit diesen bei der Bank nachfragen kannst.


    Wahrscheinlicher ist es allerdings, daß die Zahlung bereits zurückgegangen ist und der Zahlungsdienstleister nur zu faul zum Nachschauen ist.


    Du wirst wohl abwarten müssen, bis der Zahlungsdienstleister so oder so tätig wird.

    Um wieviel Geld geht es?

  • Aber: Die Bank darf für so eine Recherche und Bestätigung sicher eine Gebühr nehmen. Lohnt sich die Mühe dann noch im Verhältnis zur ausstehenden Summe?

    Tja, das ist der wunde Punkt: Es geht "nur" um 45 EUR. Mit den für Nachforschungen üblichen 20 EUR ist da schon fast die Hälfte weg.


    Was mich wurmt ist, dass trotz des aufgelösten Kontos die Transaktion vom Karten-Terminal als "erfolgreich" angenommen wurde. Nur so konnte das Problem ja erst entstehen. Wieso ist die Transaktion nicht abgelehnt worden? Da werde ich bei der Bank nochmal versuchen nachzubohren.

  • "erfolgreich" heißt da glaub ich nur, dass deine Karte dem Zahlungsdienstleister von Ernstings Family glaubhaft versichert hat, dass sie für das Konto sprechen darf (um es mal so untechnisch wie möglich auszudrücken).


    Die eigentlichen Buchungen zwischen dem Dienstleister und Deiner Bank werden über Nacht stattfinden. Dann erst sagt Deine (Ex)-Bank nein.

  • Was mich wurmt ist, dass trotz des aufgelösten Kontos die Transaktion vom Karten-Terminal als "erfolgreich" angenommen wurde. Nur so konnte das Problem ja erst entstehen. Wieso ist die Transaktion nicht abgelehnt worden? Da werde ich bei der Bank nochmal versuchen nachzubohren.

    Im Rahmen der Überweisung wird nicht geprüft ob das Gegenkonto existiert, sondern nur das die Überweisungsdaten normgerecht sind. Bei erloschenemKonto kommt die Überweisung nach ein paar Tagen zurück.

  • Ergänzend zu tom70794 : Die Erstattung eines per Lastschrift eingezogenen Betrages erfolgt immer offline. Die Erfolgsmeldung bedeutete, dass die IBAN von der Karte eingelesen wurde und eventuelle interne Kontrollen des Händlers überstanden hat. In der Regel muss es die gleiche Karte sein, die für die Bezahlung verwendet wurde.


    Es müsste gelaufen sein, dass die Empfängerbank (Deine alte Hausbank) das Geld an Ernsting's Bank als Fehler zurücküberweist. Ernsting's Buchhaltung müsste es auf dem internen Konto der unerwarteten Zahlungseingänge vorfinden können und Dir auf Nachfrage auf Dein neues Konto erstatten. Meinetwegen auch in die Filiale zur Barauszahlung.


    Das von Payone geschriebene ist im Prinzip schon richtig (dass ich sowas mal schreiben würde...) und widerspricht dem nicht. "Es wäre von Vorteil falls Ihnen Ihre ehemalige Bank ein Nachweis ausstellt, dass der Betrag zurück überwiesen wurde." Es wäre von Vorteil, ginge aber auch ohne. Der Beleg erleichtert der Buchhaltung die Arbeit, weil sie entweder die Zahlungsdaten der Gegenseite ganz genau erfahren und gezielter suchen können. Oder weil dem Kunden die Geschichte zu kompliziert wird, so dass er aufgibt und der Vorgang gar nicht weiter bearbeitet werden muss.

  • Hallo zusammen,


    der letzte Versuch bei Ernstings Family war erfolgreich. Sie haben das Geld "gefunden" und auf das neue Konto überwiesen. Vielen Dank für Eure hilfreichen Erklärungen und Hinweise.


    Dann werde ich jetzt mal mit der alten EC-Karte kräftig einkaufen und für reichlich Verwirrung sorgen ;)

  • Dann werde ich jetzt mal mit der alten EC-Karte kräftig einkaufen und für reichlich Verwirrung sorgen

    Das könnte Dir sogar gelingen. Es gibt wohl immer noch Läden, die eine Lastschrift komplett offline akzeptieren und sich mit den von der Karte gelesenen Daten zufrieden geben. Die Karte weiß aber weiterhin nicht, dass es das Konto nicht mehr gibt. Aber nicht zu früh freuen: Wenn es nicht klappt, fragen die bei der Bank nach Deiner Adresse.


    Läden, die eigentlich jedes Mal online die Sperrliste abfragen, fallen bei Internet-Ausfall vielleicht auch auf offline zurück, um ihre Kunden weiter bedienen zu können.