ALG 1 und Kündigung vor Dienstantritt

  • Hallo,


    mein Fall ist etwas kompliziert..

    Ich bin derzeit langzeitkrank und wurde aufgrund der Krankheit in der Probezeit gekündigt.

    Das ist auch alles in Ordnung, habe mich gleich arbeitslos gemeldet und zum 1.10.2023 einen neuen Job gesucht und Arbeitsvertrag unterschrieben.

    Ab Gesundung soll ich mich beim Arbeitsamt wieder melden.

    Aufgrund schon vorzeitiger Kommunkationsschwierigkeiten im Vorfeld und einer Art und Weise des neuen Arbeitgebers, die gar nicht geht, möchte ich vor Diensteintritt den Arbeitsvertrag kündigen.

    In spätestens ein paar Wochen, sobald es mir wieder besser geht, denn es geht aufwärts, möchte ich mich beim Arbeitsamt melden, die von dem neuen Arbeitsvertrag, den ich vorher kündigen werde, noch nicht informiert sind.

    Das passiert alles während der laufenden Arbeitsunfähigkeit.

    Nun meine Frage: Wenn das Arbeitsamt von der gesuchten und wieder gekündigten Stelle nichts weiss, erwartet mich dann eine 3 monatige Sperre oder fällt das sozusagen unter den Tisch?

  • Wenn Du begründen kannst, dass die Bedingungen beim neuen Arbeitgeber unzumutbar sind, sollte das ja kein Problem sein.


    Wenn Du Dich natürlich nur von irgendwem auf den Schlips getreten gefühlt hast und dann keinen Bock mehr drauf hattest, wird es schwerer zu erklären, warum die Allgemeinheit das bezahlen sollte.

  • Wenn Du begründen kannst, dass die Bedingungen beim neuen Arbeitgeber unzumutbar sind, sollte das ja kein Problem sein.


    Wenn Du Dich natürlich nur von irgendwem auf den Schlips getreten gefühlt hast und dann keinen Bock mehr drauf hattest, wird es schwerer zu erklären, warum die Allgemeinheit das bezahlen sollte.

    Beide Varianten kommen im richtigen Leben vor, und deshalb ist es voll in Ordnung, auch beide anzuführen. Der TE hallihallo wird das sicher verstehen.

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?





  • Wenn hallihallo dem Arbeitsamt vom unterschriebenen und vor Antritt gekündigten Arbeitsvertrag erzählt, dann riskiert er vielleicht eine Sperre. Er könnte erläutern, warum er das gemacht hat, und hätte damit eventuell auch Erfolg. Für eine Abschätzung der Wahrscheinlichkeiten müsste man am besten in der Agentur selbst solche Fälle bearbeiten.


    Was passiert, wenn er der Agentur für Arbeit nichts davon erzählt? Bekommen die einen unterschriebenen Arbeitsvertrag mit? Wurde vom Arbeitgeber schon Wochen vor Dienstantritt der neue Arbeitnehmer an die Sozialversicherung gemeldet? Wie wahrscheinlich ist es und wie schlimm wäre es, wenn es denn doch herauskommt?

  • Wurde der neue Arbeitgeber bei Unterschrift des Arbeit6svertrages über den Krankenstatus informiert? Wenn nicht, dies bitte jetzt tun. Mal sehen, ob er den Arbeitsvertrag aufrecht erhält.

    Die Arbeitsagentur muss davon nichts wissen. Wenn sie später informiert wird, erkennt sie das Bemühen um Arbeit trotz Krankheit.