Hallo liebe Community,
aktuell habe ich eine Diskussion mit den Besitzer:innen bzw. der Hausverwaltung meiner Mietwohnung über den Einbau einer Flügeltür, die ich gerne hätte, um zwei Zimmer voneinander zu trennen. Zurzeit ist zwischen den Zimmern eine Öffnung in einem Türrahmen. Diese Öffnung nimmt ungefähr ein Drittel der Wand zwischen den Zimmern ein, weshalb dies im Verhältnis ein sehr großes Loch ist. Gerne möchte ich dort wegen HomeOffice etc. eine Tür einbauen lassen.
Der Vermieter möchte dies nicht tun und verweist auf das Übergabeprotokoll, in dem kein Einbau einer Tür zugesichert wurde. Allerdings habe ich laut Mietvertrag ein 3-Zimmer Wohnung gemietet. Daher meine Frage:
Wie ist ein Zimmer nach Mietrecht definiert? Habe ich eine rechtliche Handhabe, dass dort eine Tür vorhanden sein sollte?
Vielen Dank schonmal im Voraus