Unterhalt für Studenten

  • Guten Tag,

    meine Tochter (nicht leiblich) ist 20 Jahre, studiert und lebt nicht mehr zu Hause.

    Sie bekommt von uns und ihrem Vater Barunterhalt.

    Der Unterhalt liegt in Summe weit über 1100 Euro. Mir erscheint der Unterhalt zu hoch.

    Ich möchte nicht zu wenig geben, aber auch nicht soviel, das wir jeden Euro umdrehen müssen bevor wir ihn ausgeben.

    Meine Frau arbeitet noch und ich bin Rentner.

    Meine Frage:

    Wie verhält sich das mit dem Selbstbehalt von 1.650€ / Person ? Für mich ist der festgelegte Selbstbehalt fast meine Rente und somit mit unserem Darlehen und Nebenkosten fast aufgebraucht.

    Meine Frau verdient gut darüber.

    Müssen wir mit den 1.650€ alle unsere Ausgaben ( Darlehen, Versicherung , Nebenkosten, tägliche Ausgaben usw. ) zahlen oder stehen uns die 1.650 € nach Abzug der Ausgaben zu?

    Schon mal vielen Dank für die Antworten :) .

    Grüße Uwe

  • Besteht die Tochter denn auf diese hohen Zahlungen oder wurden diese von Amtswegen festgesetzt?

    Ich als Laie in der Hinsicht dachte man unterstützt seine Kinder so gut es geht und für den Rest müssen sie schon selbst sorgen.

  • Nein, es hat uns keiner von Amtswegen dazu vergattert. Die 1100€ hat meine Frau festgelegt. Allerdings kommen finanzierte Urlaube und zusätzliche Finanzspritzen hinzu.

    Ich bin nun durch meinen Protest in der Familie in Ungnade gefallen, weil ich nicht einsehen will, dass wir uns in unserem Hobby, Reisen und anderen Dingen einschränken müssen.

    Ich möchte mir natürlich auch nicht den Vorwurf machen lassen , dass ich unserer Tochter zu wenig Unterstützung gebe.


    Vielleicht gibt es hier jemanden der ähnliches erfahren hat und mir einen weisen Rat geben kann. Ich bin mir sehr unsicher ob ich alles richtig mache.

  • 1100€ finde ich jetzt auch etwas viel. Wie viel davon geht denn fürs WG-Zimmer drauf und wie viel ist zur freien Verfügung? Solange die Frau anderer Meinung ist, wirst du aber wohl kaum etwas richtig machen können

  • Besteht die Tochter denn auf diese hohen Zahlungen oder wurden diese von Amts wegen festgesetzt?

    Die 1100€ hat meine Frau festgelegt. Allerdings kommen finanzierte Urlaube und zusätzliche Finanzspritzen hinzu.

    Ich nehme mal an, die Tochter ist die leibliche Tochter Deiner Frau.

    Ich bin nun durch meinen Protest in der Familie in Ungnade gefallen, weil ich nicht einsehen will, dass wir uns in unserem Hobby, Reisen und anderen Dingen einschränken müssen.

    Ich nehme mal an, Du bist bei Deiner Frau in Ungnade gefallen.


    Vermutlich kann keiner hier Dir bei Deinem Ehekrach helfen. Wenn Deine Frau meint, sie müßte ihrer Tochter so und so viel Geld geben, wird sie sich vermutlich nicht davon abbringen lassen. Deine Frau verdient mehr als Du, sie wird wohl sagen, es sei erstmal ihr Geld und wird sich von Dir nicht dreinreden lassen.

  • Mh.


    Auch ich denke, hier wirst du auf der Sachebene nicht groß weiter kommen. Was angemessen ist, und was ihr euch leisten könnt und wollt, könnt ihr nur gemeinsam festlegen, zugegebenermaßen in dem Dreierverbund etwas komplizierter. Wie so oft: Der Ton macht die Musik.


    Zur Höhe des Unterhalts selbst lässt schwer was sagen, ich habe als Student vor 20 Jahren von ca. 650 EUR gelebt. WG-Zimmer in meiner Großstadt damals um die 300 Euro und eben Lebensmittel beim Discounter und keine teuren Marken-Anziehsachen. Das hat meistens für ein erfülltes Studentenleben gereicht und wenn ich mal schlecht haushaltet habe oder eine unerwartete Nebenkosten-Abrechnung ins Haus kam, haben die Eltern nachgelegt.


    Nimmt man nun die Inflation der letzten 20 Jahre hinzu, finde ich 1.100 EUR zwar amtlich, aber nicht total übertrieben. Ein WG-Zimmer in einer Großstadt kostet heutzutage z.B. locker 500 - 600 EUR.

  • Die VZ sagt:


    Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen (auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag ab dem 01.01.2023 abweichend von den Tabellenwerten in der Regel 930 Euro. Wenn sich nach der Lebensstellung der Eltern ein höherer Bedarf ermittelt, kann vom Regelsatz nach oben abgewichen werden.


    Allerdings müssen Eltern diesen Betrag nicht bar auszahlen, sondern können stattdessen Unterkunft und Essen stellen und nur ein Taschengeld geben. Ein Teil des Unterhalts wird dann in Form von Naturalleistungen erbracht.


    https://www.verbraucherzentral…lt%2C%20ist%20unerheblich.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Hier einige Antworten:


    Ich bin nicht nur bei meiner Frau in Ungnade gefallen, auch meine Kinder meinen das ich sie nicht mehr mag.

    Ja es ist die leibliche Tochter meiner Frau.

    Meine Tochter wollte nicht in eine WG. Sie wohnt in einer 1Zimmer Wohnung und zahlt 450€ warm.

    Liebe Grüße Uwe