Umsätze von In-App-Käufe und Werbungen versteuern

  • Hallo Zusammen,


    Ich bin ein Software-Entwickler und möchte bald eine App veröffentlichen. Mein Ziel ist natürlich von Webungen und In-App-Käufe Umsätze zu generieren. Ich wohne auf dem Dorf und finde in der Region keinen Steuerberater, der unter 60 Jahre ist und von Apps eine Ahnung hat.

    Wisst ihr welches Rechtsform ich gründen soll / kann ?

    Wie finde ich einen guten Steuerberater der sich mit Apps auskennt und seine Preise einigermaßen fair sind ?

  • Ich würde am Anfang mit dem geringstmöglichen Aufwand zunächst als Einzelunternehmer den Markt testen. Das sollte auch ohne Steuerberater gehen. Wenn sich abzeichnet, dass Du auf Umsätze oberhalb der Schwelle der Kleinunternehmerreglung kommst, dann kommt die richtige Gründung z.B. mit einer GmbH. Sonst läufst Du Gefahr, Dich sehr intensiv mit den Gründungsthemen zu beschäftigen, dann ein Unternehmen ohne Geschäftsmodell zu haben und schließlich langwierig und sehr frustrierend eine Kapitalgesellschaft wieder abzuwickeln.

  • Ich bin Software-Entwickler und möchte bald eine App veröffentlichen. Mein Ziel ist natürlich, [mit] Werbung und In-App-Käufen Umsätze zu generieren. Ich wohne auf dem Dorf und finde in der Region keinen Steuerberater, der unter 60 Jahre ist und von Apps eine Ahnung hat.

    Dieses Forum ist das Forum der Leute, die ihre Finanzen selber machen. Eine App ist steuerlich nichts Spezielles, man braucht kein App-Kenner sein, um die steuerlichen Folgen zu überblicken.


    Lies Dich einfach mal ein, wie ein Kleinunternehmen und dessen Buchhaltung funktioniert (Einnahme-Überschuß-Rechnung). Mach das mal, einfach so. Wenn dabei wirklich nennenswert was rumkommt, kannst Du immer noch einen Gewerbeschein beantragen und die Sache auf formal korrekte Beine stellen.


    Ich bin da mit Pantoffelheld auf einer Linie. Solange es nur um ein paar Kröten geht, ist es dem Finanzamt ohnehin ziemlich egal, im Gegenteil: Es kann sein, daß man Deine Tätigkeit als "Liebhaberei" einstuft, wenn Du nachhaltig keine Gewinne machst.


    Oder geht es Dir primär darum, erstmal Verluste zu produzieren?

  • Nee Leute. Sobald die App grenzüberschreitend gekauft werden kann hört der Spaß auf. Da würde ich nicht so unbedarft herangehen.


    Hier wird die Thematik kurz angerissen:


    https://www.existenzgruender.d…eit-online-verkaufen.html

    Wenn man das aber über gängige App Stores anbietet könnte es einfacher werden da es nicht beliebig viele Vertragspartner gibt sondern nur einen:


    https://www.existenzgruender.d…y-Store-Umsatzsteuer.html

  • Demnach bist du in Sachen OSS-Verfahren, Auslandsumsätze und Reverse Charge fit?

    Sind wir doch alle... Das Dumme ist, es wird auch für den Steuerberater kompliziert und gleichzeitig gibt es wenig Umsatz. Das macht Dich nicht zum beliebtesten Kunden.


    Aber je mehr ich darüber nachdenke: Es muss doch irgendeine Lösung für eine zwischengeschaltete Aufbereitung der Daten geben. Wenn nicht, denn wäre das mal eine Geschäftsidee.


    Notlösung: Man kann in den Stores doch gewiss einstellen, dass die App nur in bestimmten Ländern installiert werden darf.

  • Demnach bist du in Sachen OSS-Verfahren, Auslandsumsätze und Reverse Charge fit?

    Ich bin in Sachen Finanzen fit und auch in den Grundrechenarten.


    Wenn man etwas verkaufen will, muß man erstmal ein Produkt haben, was sich entsprechend verkauft. Das ist im vorliegenden Fall erstmal nicht mehr als ein Plan. Wenn dieser Plan nicht aufgeht, ist alle internationale Steuerbürokratie absurd überhöhter Aufwand.


    Wer als App-Programmierer davor Angst hat, wegen (umgerechnet) 1,80 € Steuerschulden nicht mehr nach Singapur oder Japan einreisen zu dürfen, kann ja erstmal seinen Produktverkauf auf die EU einschränken, wo er seine Umsätze bis 10.000 Euro quasi nach deutschem Recht umsatzversteuern kann.


    Und sollte die App in Europa einschlagen, kann sich der Programmierer immer noch überlegen, ob es für ihn möglicherweise lohnt, sein Produkt auch außerhalb der EU anzubieten. Ob das dann tatsächlich der Fall ist, weist sich hinterher.


    Gemessen an den Riesenbeträgen, die gerade bei App-Verkäufen fließen, schiene mir übrigens international ein deutlich einfacheres Verfahren angemessen. Wir hatten die Problematik ja gerade mit Kleinteilverkäufen aus China über Ebay ("Einfuhrumsatzsteuer"). Letzlich kujoniert man mit solchen Verfahren nur die eigenen Bürger (bei geringem Steuerertrag für den Staat).