WEG Eigentümer verhindert notwendige Baumaßnahme

  • Hallo,

    eine Frage an die Werte Gemeinschaft.


    Wir sind eine kleine WEG (3). Einer verhindert mit dem Hinweis auf finanzielle Probleme eine notwendige Dachsanierung. Und das nun schon seit mehreren Jahren. Ein zur Zeit kleiner Teil der Dachpfannen, liegt nur noch auf der Dampfsperre. Die Gebäudeversicherung hat die Prämie inzwischen angepasst (Gefahrenerhöhung).

    Eine Teilsanierung ist nicht möglich weil immer einer der Eigentümer betroffen ist.

    Andere Sanierungsmaßnahmen sind derzeit nicht absehbar.


    Ein "erstes" gutes, aber teures Angebot, haben wir mit Blick auf seine finanziellen Probleme (wie inzwischen auch mehrere andere) immer bei Seite gelegt. Nun ist es ja so, das die Kosten immer weiter steigen.

    Für den Preis des damaligen Angebots bekommen wir heute nur noch die halbe Leistung, egal.


    Nun bin ich der Meinung irgendwo einmal gelesen zu haben das sich WEG Eigentümer nicht mit finanziellen Problemen aus notwendigen Sanierungen herausreden können. Ja er müsste sogar einen (wenn die anderen beiden die Finanzierung übernehmen) Grundbucheintrag erdulden?!


    ich benötige keine Rechtsberatung (will ja hier nicht die Admin´s stressen :) sondern lediglich Hinweise, wo ich entsprechende Informationen finden kann. Damit ich diese, auf der Hoffentlich bald folgenden WEG Versammlung, parat habe.

    Habt ihr da irgendetwas für mich ?


    PS: In ein paar Jahren wird der Nachbar wohl auf Rente gehen dann ist jede Finanzierung vom Tisch!


    Ich danke für eure Hilfe

    Steuern sind Raub, immer ! :evil:

  • Hallo Max2,


    wie Sie schon erkannt haben, gibt es hier keine Rechtsauskunft. Aber als erster Hinweis, lesen Sie das Wohnungseigentumsgesetz und die entsprechenden Kommentare dazu. Das Dach ist immer Gemeinschaftseigentum und alle müssen sich an der notwendigen Sanierung beteiligen. Es wird garantiert einen Weg geben, den klammen Eigentümer letztendlich zur Mitwirkung zu zwingen.


    Vorschlag: Informieren Sie sich über die rechtlichen Möglichkeiten und benennen Sie Ihrem Miteigentümer die Instrumente (erste Stufe der Folter). Ob es dann darauf hinausläuft, dass der Dritte bei der Bank einen Kredit nehmen muss, oder die beiden anderen Miteigentümer ihm den Kredit gewähren (mit grundbuchlicher Sicherung mit oder ohne Zinsen) oder ob er letztendlich seine Wohnung verkaufen muss, ist dann Verhandlungssache.


    Gruß Pumphut

  • Wie verhalten sich denn die Miteigentumsanteile? Wird nicht vereinfacht gesagt nach diesen Anteilen gewichtet in der Eigentümerversammlung abgestimmt? Wie viel Teileigentum hält denn die Person mit finanziellen Schwierigkeiten?

  • In der Fußzeile des Eingangsposts.

    Danke! Habe daraus gelernt: Im Forum gibt es Fußzeilen, die mir aufm Handy - wenn ich es senkrecht halte - nicht angezeigt werden, die ich aber sehe, wenn ich das Handy quer halte.


    Jedenfalls möchte man jemandem, der das sagt, beinahe sämtliche Steuerlast erlassen und im Gegenzug für die Benutzung aller steuerfinanzierten Dinge eine kostendeckend kalkulierte Rechnung stellen. ?

  • Danke! Habe daraus gelernt: Im Forum gibt es Fußzeilen, die mir aufm Handy - wenn ich es senkrecht halte - nicht angezeigt werden, die ich aber sehe, wenn ich das Handy quer halte.


    Jedenfalls möchte man jemandem, der das sagt, beinahe sämtliche Steuerlast erlassen und im Gegenzug für die Benutzung aller steuerfinanzierten Dinge eine kostendeckend kalkulierte Rechnung stellen. ?

    Sozusagen eine Maut, sobald man das eigene Grundstück verlässt und öffentlichen Grund betritt. Das verspricht lustig zu werden.

  • Hallo zusammen,

    Im Rahmen des Family Office sind oft solche Sachverhalte zu hören.

    Da sind sie nicht allein.

    Das kommt häufiger vor, als man denkt.

    Der Mensch, der sich verweigert, weiß meistens nicht, was er tut, was er anrichtet.

    Sollte er nicht rasch bereit sein, seinen guten willen zu zeigen zum Beispiel dadurch, dass er sofort monatliche regelmäßige Zahlungen leistet, ist es wichtig, nicht mehr zu lange zu warten.

    Er behandelt sie eher, wie einen Sklaven, sich in keiner Weise zu kümmern, keine Aktivitäten zu starten, um Abhilfe zu schaffen. Das sollte Ihnen zu denken geben. Prüfen Sie auch ihre Haltung zu den Finanzen insgesamt das ist überhaupt soweit kommen konnte, deutet gegebenenfalls darauf hin, dass Sie sich grundsätzlich mit dem Thema Finanzen in unserem Wirtschafts System auseinandersetzen sollten. Dieses ist sehr einfach möglich zum Beispiel über Finanztipp.

    Rechtlich dürften sie auf der richtigen Seite stehen, das sollte dem der sie so massiv Schädigt verdeutlicht werden. Gegebenfalls weiß er nicht, was er tut. Sie sollten das nicht länger hinnehmen, dass sie ihre Finanzen so zu Schaden kommen lassen. Gegebenenfalls kann er aus dem Grundbuch genommen werden, gegen eine Zahlung ihrerseits verringert um die entstandenen Opportunitätskosten.

    Sie haben das Heft des Handelns in ihrer Hand. Ich wünsche Ihnen die Kraft, es deutlich aufzuschlagen.

    LG

  • Ich tippe trotz der KI-nahen Sätze zwischendurch auf einen richtigen Menschen und freue mich schon auf das erste Finanztip-Community-Treffen in RL, um meine Vermutung zu überprüfen. Ich muss aber gestehen, dass ich auf einige andere Kollegen noch gespannter bin.

  • Wie meinen?

  • Ich muss aber gestehen, dass ich auf einige andere Kollegen noch gespannter bin.

    … zum Beispiel auf den 21-jährigen Sozialpädagogikstudenten in der Rolle des grummeligen Älteren, der auf Brüssel und die EZB schimpft, oder der Andere, der aufm RL-Treffen keine Zeit für Gespräche hat, weil er noch drölf Posts mit je 5 Sätzen in jeweils fünf Zitate zerlegen muss, die jeweils mit 50 Sätzen kommentiert werden wollen, um herauszuarbeiten, dass er von Anfang an richtig lag?

  • Zwei Eigentümer können, egal wie die Konstellation aussieht, den dritten überstimmen.

    Und ja, wir haben Rücklagen gebildet. Nach zwei vorherigen größeren Ausgaben reicht es für die (hoffentlich) letzte, nicht mehr aus.

    Danke für die bisherigen Tipps :thumbup:


    Auch freue ich mich, das meine Signatur endlich einmal den Meinungsaustausch anregt.

    ^^

    Steuern sind Raub, immer ! :evil:

  • Zwei Eigentümer können, egal wie die Konstellation aussieht, den dritten überstimmen.

    Ich würde es anders formulieren: Zwei Eigentümer können in vielen WEG den dritten überstimmen.


    Das muss aber nicht so sein. Wenn z.B. keine abweichende Regelung getroffen wurde gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Wenn z.B. die Stimmzählung nach Bruchteilen erfolgt, kann eine sehr große Wohnung zwei kleine überstimmen. Wenn z.B. ein Eigentümer zwei Wohnungen besitzt, wie viele Stimmen hat er dann? - Eine oder zwei, beides ist möglich. Das ist ein weites Feld...