E-Bike Versicherung Hepster - Obliegenheitsverletzung

  • Hallo Zusammen,


    bei einem Schadenfall hat man bei Hepster die Obliegenheit, Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Schadentag zu melden, sonst geht man leer aus.


    In meinem Fall handelt es sich um einen Verschleiß- bzw. Reparaturschaden und wurde abgelehnt. Die Schadenmeldung erfolgte 4 Wochen nach Rechnungsdatum der Werkstatt. Wäre der Schaden innerhalb der 14 Tage gemeldet worden wäre er versichert gewesen.


    Meint ihr es ergibt Sinn, gegen die Entscheidung bzw. die Obliegenheit anwaltlich vorzugehen. Finde die 14 Tage unzumutbar. Andere Versicherer haben diese Frist nicht und die Verbraucherinfos hat man ja auch nicht im Kopf.

  • Hallo Aragorn,


    eine Schadenmeldefrist von 14 Tagen ist durchaus branchenüblich. Aber sie ist nie ein absolutes Ausschlusskriterium für die Leistungen, denn sie dient nur dazu, dem Versicherer die Feststellung von Art, Umständen und Höhe des Schadens zu ermöglichen. Mit fortschreitender Zeit wird dies natürlich immer schwieriger. Wenn Sie also nachweisen können, dass der Versicherer auch mit einer Meldung nach 4 Wochen in seinen Rechten in keinster Weise beeinträchtigt wurde, haben Sie grundsätzlich Chancen im Rechtsstreit. Die konkrete Realisierung hängt natürlich von den Details ab.


    Übrigens Helpster ist keine Versicherung, sondern lt. Impressum „eine Marke der MOINsure GmbH“ und diese ist Versicherungsvermittler. Bekommen Sie heraus, wer Ihr Versicherer ist – müsste in der Police stehen – und wenden sich direkt an den.


    Gruß Pumphut