Hallo Zusammen,
bei einem Schadenfall hat man bei Hepster die Obliegenheit, Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Schadentag zu melden, sonst geht man leer aus.
In meinem Fall handelt es sich um einen Verschleiß- bzw. Reparaturschaden und wurde abgelehnt. Die Schadenmeldung erfolgte 4 Wochen nach Rechnungsdatum der Werkstatt. Wäre der Schaden innerhalb der 14 Tage gemeldet worden wäre er versichert gewesen.
Meint ihr es ergibt Sinn, gegen die Entscheidung bzw. die Obliegenheit anwaltlich vorzugehen. Finde die 14 Tage unzumutbar. Andere Versicherer haben diese Frist nicht und die Verbraucherinfos hat man ja auch nicht im Kopf.