Umzug - Ferienwohnung zur Überbrückung absetzen

  • Hallo,


    kann man die Mietkosten für eine Ferienwohnung zur Überbrückung, bis die eigentliche Mietwohnung frei wird, absetzen?


    Ich bin für einen neuen Job in eine weit entfernte kleine Stadt umgezogen. Mein Job fing zum 01.05 Mai und konnte aber in dieser Stadt nur eine Mietwohnung finden, die zum 01.06 frei wurde. Ich habe mir zur Überbrückung daher eine Ferienwohnung für 1 Monat gemietet. Kann ich das als Werbungskosten absetzen?



    Beste Grüße

  • Ich bin für einen neuen Job in eine weit entfernte kleine Stadt umgezogen. Mein Job fing zum 01.05 Mai und konnte aber in dieser Stadt nur eine Mietwohnung finden, die zum 01.06 frei wurde. Ich habe mir zur Überbrückung daher eine Ferienwohnung für 1 Monat gemietet. Kann ich das als Werbungskosten absetzen?

    Hast Du Deine alte Wohnung in der ursprünglichen Stadt denn behalten (Stichwort: Doppelte Haushaltsführung)?


    Können kannst Du immer. Der entscheidende Punkt ist, ob der Finanzbeamte es akzeptiert.

    Steuer ist immer Sache von Einzelfällen, Du kannst von einem Forum da keine hieb- und stichfeste Antwort erwarten.


    Ich würde diese Kosten als berufsbedingt ansetzen.

  • Das war die Wohnung bei meinen Eltern, und hatte da tatsächlich noch den Wohnsitz.


    Aber wie ist das eigentlich im Allgemeinen, wenn man etwas absetzt (was aber eigentlich nicht möglich ist), es aber vom Finanzbeamen anerkannt wird. Werden solche Sachen Jahre später nochmal überprüft und muss dann evtl. Steuern nachzahlen?!


    Oder gilt wenn der Beamte etwas anerkannt ist man fein raus?

  • Aber wie ist das eigentlich ... , wenn man etwas absetzt (was aber eigentlich nicht möglich ist), es aber vom Finanzbeamten anerkannt wird. Werden solche Sachen Jahre später nochmal überprüft und muss dann evtl. Steuern nachzahlen?!


    Oder gilt wenn der Beamte etwas anerkannt, ist man fein raus?

    Wird ein Steuerbescheid bestandskräftig, muß schon etwas ganz Dickes kommen, daß er wieder aufgemacht wird.


    Normalerweise ist anerkannt, wenn der Steuerbescheid rechtkräftig ist. Das gilt auch umgekehrt! Wenn Du vergessen hast, etwas anzugeben, was klar absetzbar ist, und der Steuerbescheid ist rechtskräftig, dann hast Du in der Regel Pech gehabt.

  • Wird ein Steuerbescheid bestandskräftig, muß schon etwas ganz Dickes kommen, daß er wieder aufgemacht wird.

    ...

    Arg "dick" muss es nicht kommen. Es genügt, wenn nachträglich neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden (siehe § 173 AO), bei deren Kenntnis die Steuer höher (oder unter weiteren Voraussetzungen) niedriger festzusetzen ist. Im Prinzip kann damit alles, was in der Steuererklärung nicht oder nicht richtig deklariert wird, bis zu 10 Jahre lang nachträglich korrigiert werden, auch wenn der Bescheid bestandskräftig ist. Aber die praktische Relevanz ist unterschiedlich. Alles, was dem Finanzamt durch Routinemeldungen nachträglich bekannt wird, z. B. ausländische Kapitalerträge, führt sicher zu einer nachträglichen Änderung. Auch Honorarzahlungen durch Firmen werden sehr wahrscheinlich nachträglich bekannt. Der Lohnsteueraußenprüfer, der spätestens alle vier Jahre bei der zahlenden Firma ist, schreibt über jede Zahlung ohne Lohnsteuerabzug eine Kontrollmitteilung. Bei anderen Tatbeständen ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nachträglich auffliegt, aber eher gering. Wenn der Bescheid raus ist, ermittelt der Sachbearbeiter normalerweise nichts mehr von sich aus. Als Restrisiken bleiben außer den genannten Meldungen eigentlich nur noch Dummheit und Denunzianten.

  • Hallo zusammen, die Frage ist ja etwas geblieben.




    Wie ist das mit der Ferienwohnung als Überbrückung, wenn die eigentliche neue Mietwohnung erst 1 Monat später als der neue Arbeitsbeginn in der neuen Stadt ist und man sich eben eine andere Unterkunft auf Zeit nehmen muss?


    Ferienwohnung klingt natürlich erstmal nach Urlaub. Aber das war ja berufsbedingt, weil in der kleinen Stadt Wohnraum knapp ist und man nicht wählerisch mit dem Einzugsdatum dann sein kann.

  • Weiter zu dem anderen Thema (vielleicht mach ich daraus nochmal der Ordnung halber ein eigenes Thema:


    Wie ist das nun, wenn ein Finanzbeamte etwas akzeptiert (egal was, wie zB der beruflich bedingte Umzug von einer Elternwohnung in eine andere) - ohne genauer nachzuprüfen und denkt es sei eine normale Wohnung und nicht die der Eltern (Mietbelege etc.). Aber dann irgendwann würde sich durch Zufall (jemand anders sieht sich den Fall an) ergeben, dass das falsch war, was der Beamte gemacht hat, entweder weil es einfach wirklich falsch war oder wegen seiner Nachlässigkeit in der Überprüfung!


    Kann in so einem Fall das später wieder aberkannt werden und man muss sogar ggf. Strafzinsen auf die Steuerschuld zahlen?

  • Hallo zusammen, die Frage ist ja geblieben.


    Wie ist das mit der Ferienwohnung als Überbrückung, wenn die eigentliche neue Mietwohnung erst 1 Monat später als der neue Arbeitsbeginn in der neuen Stadt ist und man sich eben eine andere Unterkunft auf Zeit nehmen muss?


    Ferienwohnung klingt natürlich erstmal nach Urlaub. Aber das war ja berufsbedingt, weil in der kleinen Stadt Wohnraum knapp ist und man nicht wählerisch mit dem Einzugsdatum dann sein kann.

    Es bringt Dir nichts, wenn Du hier in einem Forum eine Diskussion "gewinnst" oder so lange nachfragst, bis Du die Antwort bekommst, die Du gern hören möchtest.


    Ein berufsbedingter Umzug zählt grundsätzlich zu den Werbungskosten.


    Du hast eine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt angetreten, hast aber auf den Termin keine Mietwohnung gefunden (Man kennt das ja, heute sind Mietwohnungen knapp). Also hast Du als Übergangslösung eine möblierte Wohnung bezogen, bis Du vier Wochen später eine richtige Mietwohnung beziehen konntest. Ich würde die Kosten für die Übergangslösung als Werbungskosten ansetzen, für mich wäre das berufsbedingt. Du hättest statt einer Ferienwohnung auch ins Hotel oder eine Pension ziehen können. Auch das wären Werbungskosten gewesen. Du schreibst natürlich von "möblierter Wohnung" und nicht von "Ferienwohnung", schließlich willst Du den Finanzbeamten nicht auf falsche Gedanken bringen.


    Was Werbungskosten anlangt, kümmere ich mich nicht um das Steuerformular, sondern lege regelmäßig eine eigene Tabelle an, deren Summe ich dann unter "Sonstige Werbungskosten" ins Steuerformular eintrage. Meine Tabelle lege ich ggf. mit Erläuterungen zur Steuererklärung dazu. Du würdest dann beispielsweise schreiben:


    "Ich habe am 1.5.2023 eine neue Arbeit in P* angetreten, hatte dort aber noch keine Wohnung gefunden. Daher habe ich vom 01.05.2023 bis zum 31.05.2023 eine möblierte Wohnung zum Preis von xx bezogen. Am 01.02.2023 habe ich eine Mietwohnung in P* an der B-Straße 3 bezogen, Rechnung des Umzugsunternehmens vom 31.05.2023 ..."


    Mich würde wundern, wenn der Finanzbeamte das nicht akzeptiert. Wenn doch, kannst Du Dich ja nochmal melden.

  • Es bringt Dir nichts, wenn Du hier in einem Forum eine Diskussion "gewinnst" oder so lange nachfragst, bis Du die Antwort bekommst, die Du gern hören möchtest.

    Was meinst du? Ich fand deine Antwort sehr gut und hilfreich!


    Ich denke Belege oder sonstiges sollte ich bei sowas speziellen gleich beifügen, oder? Was könnte das sein? Vertrag für den 1 Monat gibts nicht, sondern nur klassisch 8wie man das bei Ferienwohnung so macht) per email.

  • Ich denke Belege oder sonstiges sollte ich bei sowas Speziellem gleich beifügen, oder?

    Oder.

    Belege wollen Finanzbeamte mittlerweile nicht mehr, sie fordern sie bei Bedarf an. Es ist dann allerdings praktisch, wenn man Belege hat.

    Vertrag für den 1 Monat gibts nicht, sondern nur klassisch (wie man das bei Ferienwohnung so macht) per email.

    Dreh die Kommunikation doch einfach mal um: Versetze Dich in die Lage des Finanzbeamten, der die Steuererklärung des Tino80 checkt. Tino80 sagt: "Ich bin beruflich nach P* gezogen und habe mir für die Übergangszeit eine möblierte Wohnung gemietet." Finanzbeamter sagt: "Das klingt plausibel. Wie haben Sie denn die Miete gezahlt?" Tino80: "Der Vermieter wollte das Geld bar auf die Tatze und hat auch auf ausdrückliche Nachfrage keine Quittung ausstellen wollen!" Darauf der Finanzbeamte: "Hm!"


    Du mußt bei der Steuer nichts belegen, sondern plausibel machen. Gerade bei den größeren Ausgaben sind Belege andererseits praktisch. Hast Du die Miete für die Wohnung wenigstens vom Konto bezahlt?