Hallo,
kann man die Mietkosten für eine Ferienwohnung zur Überbrückung, bis die eigentliche Mietwohnung frei wird, absetzen?
Ich bin für einen neuen Job in eine weit entfernte kleine Stadt umgezogen. Mein Job fing zum 01.05 Mai und konnte aber in dieser Stadt nur eine Mietwohnung finden, die zum 01.06 frei wurde. Ich habe mir zur Überbrückung daher eine Ferienwohnung für 1 Monat gemietet. Kann ich das als Werbungskosten absetzen?
Beste Grüße