Im Internet steht dass wenn die Beitragsanpassung wegen Baupreisindex für das Jahr höher als 14,7% ist dann würde das nicht mehr dem Anpassungsfaktor entsprechen und man hätte ein Sonderkündigungsrecht. Ich habe mal gerechnet und mein Beitrag hat sich bisschen etwas über 18 prozent erhöht. Auf welche Gesetze kann ich mich da berufen?
Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Beitrags von Wohngebäudeversicherung über den Anpassungsfaktor hinaus? Welche Rechtsgrundlage?
- gert452
- Erledigt