Riesterrente/Kleinbetragsrente - Knifflige Frage

  • Hallo zusammen,


    es hat sich eine spannende Frage zur Riesterrente ergeben. Vll. kennt jemand diese Situation oder kann die Frage auch direkt beantworten.


    Folgende Situation:


    Meine Mutter hat vor vielen Jahren ihren Riestervertrag auf ruhend gestellt. Ab nächstem Jahr wird sie die Riesterrente bekommen. Laut Schreiben sind es lediglich ca. 41 € je Monat Anspruch. Unser Bestreben ist es den Vertrag so effizient wie möglich (ohne Verlust der Steuervorteile und Zulagen) zu beenden. Nach langen Recherchen bin ich auf die Ausnahme zur Kleinbetragsrente gestoßen. Für alle die, die diese Ausnahme nicht kennen einmal in Kürze:


    "Wenn Ihr gespartes Kapital so niedrig ist, dass sich eine monatliche lebenslange Auszahlung nicht lohnt, können Sie sich die gesamte Riester-Rente auf einmal auszahlen lassen, ohne Steuervorteil oder Zulagen zurückzahlen zu müssen."

    Quelle: DRV


    Die Grenze liegt für 2023 bei 32,90 € (Ost)


    Folgende Idee:


    1. Auszahlung der 30% Teilrente/Sofortrente

    2. Annahme: Dadurch würde sich die Restsumme (Gesamtkapital ((nur gute 9K)) reduzieren und damit auch der Wert der restlichen monatlichen Auszahlung. Am Ende würde nach grober Schätzung ein Restwert von unter 30 € pro Monat entstehen.

    3. Kündigung der Riesterrente unter Nutzung der Kleinbetragsausnahme und somit Erhalt der Zulagen und Steuervorteile.


    Frage: Wäre das so umsetzbar?



    Beste Grüße

  • Lanni2010

    Hat den Titel des Themas von „Riesterrente - Knifflige Frage“ zu „Riesterrente/Kleinbetragsrente - Knifflige Frage“ geändert.
  • Hallo,


    noch eine dumme Idee: Muss man die Riesterrente zu Rentenbeginn beziehen oder kann man den Bezugsbeginn auch auf später verschieben? Falls letzteres könnte man doch warten, bis die Grenze für die Kleinbetragsrente so gestiegen ist, dass die unschädliche Auszahlung erreicht ist.


    Gruß Pumphut

  • Hallo,


    noch eine dumme Idee: Muss man die Riesterrente zu Rentenbeginn beziehen oder kann man den Bezugsbeginn auch auf später verschieben? Falls letzteres könnte man doch warten, bis die Grenze für die Kleinbetragsrente so gestiegen ist, dass die unschädliche Auszahlung erreicht ist.


    Gruß Pumphut

    Wahrscheinlich wird eher andersherum ein Schuh daraus. Mit aufgeschobenen Rentenbeginn wird der Rentenfaktor wohl besser werden.


    Vielleicht kann ja nachträglich eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, die so teuer ist, dass der Schwellenwert unterschritten ist.


    Oder man verhandelt den Rentenfaktor einfach so nach unten. :evil:

  • Frage: Wäre das so umsetzbar?

    Moin Lanni2010 ,

    Funktioniert leider nicht. Ist oben schon geklärt worden.


    Eine Riesterrente kann ab 60, wenn der Vertrag vor 2012 geschlossen wurde, ausgezahlt werden. Ab Vertragsschluss 2012 kann eine Auszahlung ab 62 erfolgen.

    Man muss für eine Reisterrente nicht schon selber in Rente sein um diese zu beziehen.

    https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/riester-rente/riester-rente-im-alter#riester-rentenbeginn-wählen


    Wenn ihr die Auszahlung so weit wie möglich nach vorne zieht könnte die Rente soweit fallen das die Kleinbetragsrente vielleicht erreicht wird und eine komplette Auszahlung erfolgen könnte.


    Vielleicht auch einfach beim Anbieter nachfragen. In eurem Falle scheint weniger doch mehr zu sein.


    Wieviel ist denn überhaupt im Vertrag und was würde bei einer Kündigung ausgezahlt werden?


    Zur Besteuerung einer Auszahlung steht alles in diesem Artikel:


    https://www.vlh.de/krankheit-v…er-kleinbetragsrente.html


    Viel Erfolg und noch viele und gesunde Jahre für deine Mutter.