Ich bin Rentnerin, beziehe Wohngeld, das Schonvermögen beträgt 60.000€. Ich besitze rund 20.000 €. Davon habe ich jetzt 15.000 als Festgeld angelegt. Leider werden Zinserträge über 100 € auf das Wohngeld angerechnet. Ich will die Zinsen aber nicht für den alltäglichen Lebensunterhalt verwenden, sondern die Inflation des Schonvermögens damit abmildern. wobei ich damit ja immer noch weit unter dem Limit von 60.000 liege. Gibt es Möglichkeiten, mich dagegen zu wehren?
Zinsen für Schonvermögen bei Wohngeld
- Kunigunde
- Erledigt
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Die Zinserträge sind Einkommen, somit erscheint mir das beschriebene Vorgehen geltender Gesetzeslage zu entsprechen.
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Gibt es Möglichkeiten, mich dagegen zu wehren?
Bei künftigen Festgeldanlagen eine thesaurierende Variante wählen, in der die Zinserträge erst am Ende und nicht jährlich ausgezahlt werden. Wenn du damit rechnest, auch am Ende der Festgeldanlage immer noch Wohngeld zu beziehen, verschiebt es das Problem natürlich nur.
Oder (je nach Risikoneigung und Anlagehorizont) in thesaurierende ETF investieren, da werden keine Erträge ausgezahlt.
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Keine Rechtsberatung, nur Google:
https://www.rechtsportal.de/Re…einkuenften-als-Einkommen
Das Bundessozialgericht hat folgendes geschrieben:
1. Zinsgutschriften aus Sparguthaben sind Einnahmen in Geld und als Einkommen des Hilfebedürftigen zu berücksichtigen, wenn sie diesem nach Antragstellung zugeflossen sind. Dies gilt auch dann, wenn es sich beim verzinsten Kapital um Schonvermögen handelt.
Da ging es allerdings um Grundsicherung.
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Keine Rechtsberatung, nur Google:
https://www.rechtsportal.de/Re…einkuenften-als-Einkommen
Das Bundessozialgericht hat folgendes geschrieben:
1. Zinsgutschriften aus Sparguthaben sind Einnahmen in Geld und als Einkommen des Hilfebedürftigen zu berücksichtigen, wenn sie diesem nach Antragstellung zugeflossen sind. Dies gilt auch dann, wenn es sich beim verzinsten Kapital um Schonvermögen handelt.
Da ging es allerdings um Grundsicherung.
Analog ist es zB bei der Unterhaltsberechnung, das scheint relativ einheitlich geregelt zu sein.
Ein thesaurierender Geldmarkt-ETF könnte ein Weg sein.
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Vielen Dank andiii_98, 12345 und Referat Janders.
Ich habe es schon so befürchtet. Da ich schon 74 bin, werde ich wohl weiter auf Wohngeld angewiesen sein. EFTs sind wohl auch nur für Jüngere interessant, da diese Form der Anlage erst für eine Dauer ab 10 Jahren empfohlen wird.
Trotzdem noch einmal herzlichen Dank.
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Ein thesaurierender Geldmarkt-ETF könnte ein Weg sein.
Ich habe es schon so befürchtet. Da ich schon 74 bin, werde ich wohl weiter auf Wohngeld angewiesen sein. EFTs sind wohl auch nur für Jüngere interessant, da diese Form der Anlage erst für eine Dauer ab 10 Jahren empfohlen wird.
Bei Aktien-ETFs wird gemeinhin empfohlen, sie mindestens auf Sicht von 10 Jahren zu kaufen. Geldmarkt-ETFs sind aber eine andere Kategorie.
So isses halt, wenn man die Dinge nicht korrekt beim Namen nennt.
Angesichts des Vorteils, der sich für Dich aus diesem Anlageinstrument ergeben würde, lohnt sich sicherlich ein zweiter Blick.
Thesaurierend heißt: Die Erträge bleiben im Fonds und werden nicht ausgeschüttet. Kleiner Wermutstropfen: Das Finanzamt will gleich Geld für die Erträge, obwohl Du sie in Wirklichkeit nicht ausgeschüttet bekommst. Andererseits dürften die Erträge von 15.000 € Kapital wohl noch in den Sparerfreibetrag passen.