Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem, beispielhaften Fall:
Im Bescheid zum Grundsteuerwert (Berlin) wird in der Zeile "1 Wohnung mit einer Wohnfläche unter 60m²" als Fläche 40m² angegeben. In Wahrheit beträgt die Wohnfläche jedoch knapp 33m².
Ist das ein Grund, Widerspruch einzulegen, oder wird die Wohnfläche immer aufgerundet bzw. ändert das ohnehin nichts?