Erbschaft Grundbucheintrag bei Verkauf nicht erforderlich?

  • Hallo,

    ich möchte meine geerbte Immobilie über einen Makler verkaufen. Der Makler erwartet von mir einen Erbschein, lt. OLG Düsseldorf, 05.03.2021, Az. 3 Wx 192/20 ist dies nicht erforderlich. Benötige ich stattdessen ein notariell beurkundetes Testament? Wie ist das Procedere?

    Grüße

    J.Hübner

  • Der Makler ist nicht verpflichtet, mit Dir eine Vertragsbeziehung einzugehen. Wenn er einen Erbschein will, dann will er den, auch wenn das OLG Düsseldorf irgendwann einmal geurteilt haben mag, daß man dafür keinen Erbschein brauche.

  • Hallo,

    ich möchte meine geerbte Immobilie über einen Makler verkaufen. Der Makler erwartet von mir einen Erbschein, lt. OLG Düsseldorf, 05.03.2021, Az. 3 Wx 192/20 ist dies nicht erforderlich. Benötige ich stattdessen ein notariell beurkundetes Testament? Wie ist das Procedere?

    Grüße

    J.Hübner

    Der Makler will einfach nur ausschließen, sich eine Laus in den Pelz zu setzen. Also eine Immobilie zu vermitteln, über die sein Auftraggeber letztlich nicht verfügen kann.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977