Guten Tag,
wurde gerade mit einer Frage/Fall konfrontiert, bei dem ich hier Hilfe erhoffe.
Eine Freundin arbeitet 19,5h als Angestellte (50% Stelle) und arbeitet freiberuflich (ca 60-80h/Monat)
Die Krankenkasse ist auf eine Freundin nun zugekommen mit der Anfrage, sie müssen prüfen ob ihre Selbstständigkeit ihr Angestelltenverhältnis übersteigt und somit privat krankenversichern muss. Diese Anfrage bezieht sich auf das Jahr 2019
Ich selbst bin da nicht in diesem Game drin und hoffe auf Erfahrungswerte, Vorgehensweisen,...
Ich informiere & recherchiere parallel zu dieser Anfrage hier.
Bisher raus gefunden habe ich, dass Stundenaufwand und Gehalt/Verdienst zu einer Beurteilung zählen.
1. >20h/Woche als Angestellter -> gesetzlich Versichert
2. Wenn der Angestelltenjob 20 Wochenstunden oder weniger umfasst und ein Bruttoentgelt von maximal der halben monatlichen Bezugsgröße einbringt, wird die parallel ausgeübte Selbstständigkeit als hauptberuflich angenommen.
Das ganze aber nicht gesetzlich geregelt ist und die Krankenkasse da Spielraum hat.
Fragen:
- Was ist mit Bezugsgröße gemeint? Ist sie bundesweit?
- Gibt es weitere Parameter, die mit reinspielen?
-> % Aufwand bei den Tätigkeiten?
-> % Gehaltsunterschied zwischen den Tätigkeiten?
- Welche Argumente kann man liefern, um in der gesetzlichen KV zu bleiben?
- Was an Infos darf & sollte die KV bekommen?
- Wie lange rückwirkend darf die KV die Bezugsquelle (AN oder Selbstständig) ändern?
Vielen Dank
Grüße
Hobbes