Krankenkasse - Selbstständig und Angestelltenverhältnis

  • Guten Tag,


    wurde gerade mit einer Frage/Fall konfrontiert, bei dem ich hier Hilfe erhoffe.

    Eine Freundin arbeitet 19,5h als Angestellte (50% Stelle) und arbeitet freiberuflich (ca 60-80h/Monat)

    Die Krankenkasse ist auf eine Freundin nun zugekommen mit der Anfrage, sie müssen prüfen ob ihre Selbstständigkeit ihr Angestelltenverhältnis übersteigt und somit privat krankenversichern muss. Diese Anfrage bezieht sich auf das Jahr 2019


    Ich selbst bin da nicht in diesem Game drin und hoffe auf Erfahrungswerte, Vorgehensweisen,...

    Ich informiere & recherchiere parallel zu dieser Anfrage hier.


    Bisher raus gefunden habe ich, dass Stundenaufwand und Gehalt/Verdienst zu einer Beurteilung zählen.

    1. >20h/Woche als Angestellter -> gesetzlich Versichert

    2. Wenn der Angestelltenjob 20 Wochenstunden oder weniger umfasst und ein Bruttoentgelt von maximal der halben monatlichen Bezugsgröße einbringt, wird die parallel ausgeübte Selbstständigkeit als hauptberuflich angenommen.


    Das ganze aber nicht gesetzlich geregelt ist und die Krankenkasse da Spielraum hat.

    Fragen:

    - Was ist mit Bezugsgröße gemeint? Ist sie bundesweit?

    - Gibt es weitere Parameter, die mit reinspielen?

    -> % Aufwand bei den Tätigkeiten?

    -> % Gehaltsunterschied zwischen den Tätigkeiten?


    - Welche Argumente kann man liefern, um in der gesetzlichen KV zu bleiben?

    - Was an Infos darf & sollte die KV bekommen?

    - Wie lange rückwirkend darf die KV die Bezugsquelle (AN oder Selbstständig) ändern?


    Vielen Dank

    Grüße

    Hobbes

    I propose we leave math to the machines and go play outside.

  • Eine Freundin arbeitet 19,5h als Angestellte (50% Stelle) und arbeitet freiberuflich

    ... (vermutlich) selbständig (und nicht etwa "freiberuflich")...

    (ca 60-80h/Monat)

    Das ist eine ganze Menge. Das klingt nach grenzwertig.

    Die Krankenkasse ist auf [die] Freundin nun zugekommen mit der Anfrage, sie müssen prüfen ob ihre Selbstständigkeit ihr Angestelltenverhältnis übersteigt und [sich] somit privat krankenversichern muss. Diese Anfrage bezieht sich auf das Jahr 2019.

    Die Krankenkasse möchte klären, ob die Selbständigkeit das Angestelltenverhältnis übersteigt, somit hauptberuflich ist. Solange die Selbständigkeit als nebenberuflich angesehen wird, ist sein Ertrag kranken- und pflegeversicherungsfrei. Sobald sie als hauptberuflich angesehen wird, wird sowohl das Angestelltengehalt, als auch der Ertrag der Selbständigkeit beitragspflichtig, wobei der dann hauptberuflich Selbständige wählen kann, ob er entweder gesetzlich krankenversichert bleibt (dann im Status des freiwillig Versicherten) oder sich privat krankenversichert.


    Das ist eine Entscheidung von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite, das klärt man lieber vorher, bevor man dick in die Selbständigkeit einsteigt.


    Lesetip dazu:


    https://qonto.com/de/blog/selb…tent=DSA-Company-Creation

    Fragen:

    - Was ist mit Bezugsgröße gemeint? Ist sie bundesweit?

    Die Bezugsgröße ist das durchschnittliche Gehalt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im jeweils vorvergangenen Kalenderjahr.


    War Google bei Dir heute kaputt?

    - Welche Argumente kann man liefern, um in der gesetzlichen KV zu bleiben?

    - Was an Infos darf & sollte die KV bekommen?

    Es ist viel leichter, wenn man seine Verhältnisse im voraus gestaltet als das rückwirkend zu versuchen. Es liegt nahe (und ist meines Erachtens auch gerecht), daß die gesetzliche Krankenkasse möglichst alle Einkünfte eines Versicherten verbeitragen möchte, wobei meinetwegen eine völlig untergeordnete Nebentätigkeit außer Betracht bleiben mag.


    In Deinem Fall kratzt die Selbständigkeit bereits an der Hälftigkeit. Wäre ich Gesetzgeber, würde ich die Grenze der Unbeachtlichkeit tiefer ansetzen.


    An Infos darf und sollte die Krankenversicherung sicherlich die notwendigen Informationen haben, die etwa das Finanzamt hat. Vermutlich wird die Kasse nach dem Steuerbescheid fragen. Das halt ich auch für in Ordnung.

  • Danke für die Infos.

    Das es jetzt rückwirkend ist, kann man nicht mehr änder. Die Kuh vom Eis bekomme will ich trotzdem versuchen.


    Ok, next Step:

    Gewinn aus der Selbstständigkeit und Nettolohn neben einander setzen und was mehr ist.

    Sobald aber der Gewinn der Selbstständigkeit über die Beitragsbemessungsgrenze geht ist Sie (die Freundin) verpflichtet sich selbst zu versichern?


    Und muss es dann privat sein oder geht es auch freiwillig?

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  • Wie kommt es eigentlich, lieber Hobbes, dass Du alle Ritt lang irgendwem zu irgendwas helfen oder raten sollst, wiewohl Du selbst aus dem Tal der Ahnungslosen dahergaloppiert kommst, und dann auf die Schnelle hier Wissen erwerben willst, das Du dann irgendwie als Flüsterpost weitergibst?


    Ich meine, mir kann das wumpe sein … aber ich würde Dir dringend raten, persönlich bekannten Menschen in finanziellen Fragen, die erhebliche finanzielle oder rechtliche Folgen haben können, nur dann einen Rat zu geben, wenn Du Dir selbst aus eigenem Wissen sehr sicher bist, und nicht nur, weil irgendein Horst oder irgendeine Uschi aus einem Internetforum das geschrieben hat.

  • Wie kommt es eigentlich, lieber Hobbes, dass Du alle Ritt lang irgendwem zu irgendwas helfen oder raten sollst, wiewohl Du selbst aus dem Tal der Ahnungslosen dahergaloppiert kommst, und dann auf die Schnelle hier Wissen erwerben willst, das Du dann irgendwie als Flüsterpost weitergibst?


    Ich meine, mir kann das wumpe sein … aber ich würde Dir dringend raten, persönlich bekannten Menschen in finanziellen Fragen, die erhebliche finanzielle oder rechtliche Folgen haben können, nur dann einen Rat zu geben, wenn Du Dir selbst aus eigenem Wissen sehr sicher bist, und nicht nur, weil irgendein Horst oder irgendeine Uschi aus einem Internetforum das geschrieben hat.

    Guten Tag,

    ich nutze Internetforen zum Austausch, Wissensanreicherungen und persönlichen Erfahrungswerten. Beteilige mich, falls ich zu Sachen beitragen kann.

    Paralell belese ich mich natürlich auf diversen Webseiten.

    Nicht jede Person, die sich an mich wendet ist in einer Internet-/Forenlandschaft unterwegs.


    Natürlich filtere ich die Beiträge hier, schlage nochmal den hier gegeben Ratschläge nach und "verfiziere" diese bevor diese weitergegeben werden. Dein Beitrag lieber @TamInvest ist kein Beitrag der diesen Prozess durchlaufen wird. Aber ich hoffe ich konnte deiner Frage gerecht werden.

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  • Dein Beitrag lieber TamInvest ist kein Beitrag der diesen Prozess durchlaufen wird. Aber ich hoffe ich konnte deiner Frage gerecht werden.

    Mit dem ersten kann ich leben, das zweite ist nicht erfüllt. Aber auch damit kann ich leben.