bAV und VL weiter bei Bezug von Krankengeld / Verletztengeld?

  • Guten Abend,


    ich hatte einen BG-Unfall (Sturz auf Handgelenk) und war 1,5 Wochen krankgeschrieben. Fast 2 Monate später hatte ich derart Schmerzen, dass ich wiederum zum D-Arzt ging, der mich fortan für mehere Wochen krankschrieb, damit ich neben der Heilung auch die Therapien wahrnehmen konnte. Somit kamen in dem Fall ca. 8 Wochen zustande insgesamt. Vor der zweiten Krankschreibung gab es noch eine normale kürzere Krankschreibung, die nichts mit dem Unfall zu tun hatte - also wird es da mit der Berechnung kniffelig (lt. Dame von der KK). Diese Krankschreibung endete just an dem Tag, als ich wegen dem BG-Fall zum 2. Mal (länger) krankgeschrieben wurde.


    In welchen Bezug auch immer ich gehöre: Wird während dieser Zeit (es geht hier nur um wenige Wochen, ich arbeite nächste Woche wieder) weiter bAV (Direktversicherung) und Vermögenswirksame Leistungen gezahlt? Gibt es da einen rechtlichen Link? Ich finde nichts Stichfestes im Netz.


    Danke für eine Info...

  • Es wird wohl nicht weitergezahlt, weil das Beschäftigungsverhältnis "unterbrochen" ist.

    Vielen Dank für deine Mühe... das ist ja der Hammer! Die Idioten stellen Baumaterial so unmöglich ab während der Bürosanierung, ich falle drüber und darf jetzt lädierte Knochen behalten (ich hatte genau dort eine Vorschädigung, nach dem Sturz ist es ungleich schlimmer), sondern auch noch auf Geld verzichten.


    Wo ist das gerecht?!

  • [Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersversorgung werden während einer längeren Krankschreibung nicht weitergezahlt.]

    Vielen Dank für deine Mühe... das ist ja der Hammer! Die Idioten stellen Baumaterial so unmöglich ab während der Bürosanierung, ich falle drüber und darf jetzt lädierte Knochen behalten (ich hatte genau dort eine Vorschädigung, nach dem Sturz ist es ungleich schlimmer), sondern auch noch auf Geld verzichten.


    Wo ist das gerecht?!

    Die Welt ist nicht gerecht.


    Wichtiger als die paar Kröten ist für Dich übrigens, daß die Schmerzen wieder weggehen und Du wieder gesund wirst. Geld ist letztlich nur eine Zahl auf dem Konto, Gesundheit aber ist unbezahlbar. Könnte man mit Geld Gesundheit kaufen, hätte das mancher schon mit Handkuß getan.


    Gute Besserung!

  • Danke Achim Weiss - aber es sieht so aus, als würde diese Schädigung bleiben. Die BG ruht sich jetzt darauf aus, dass es eine Vorschädigung gab. Also kein Geld, KEINE Gesundheit.

    Überspitzung:

    Das ist die Ausgangsposition der BG. Die sind ja die institutionelle Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers und darauf bedacht, Ansprüche als ungerechtfertigt abzulehnen.


    Widerspruch und Co. prüfen, nicht locker lassen.

  • Referat Janders


    Meinst du, sie müssen wenigstens anteilig zahlen? Ich war dann nur 2 oder 3 Wochen (kommt drauf an, wie berechnet wird) über die 6 Wochen hinaus nicht arbeiten.

    Wäre jetzt meine Vermutung. Nachhaken sollte man zumindest.


    Habe gerade gemerkt, dass der 2. Link nicht richtig funktioniert. Paragraph 9 DEÜV war gemeint. Ggf. selbst in die Suchmaschine eingeben.

  • Danke Achim Weiss - aber es sieht so aus, als würde diese Schädigung bleiben.

    Das ist bedauerlich :(

    Geld kann man wieder verdienen/bekommen/gewinnen. Gesundheit leider nicht.

    Die BG ruht sich jetzt darauf aus, dass es eine Vorschädigung gab. Also kein Geld, KEINE Gesundheit.

    Verletztengeld müßte sie meines Erachtens bezahlen. Meinst Du das?

    Aber - wie gesagt - die Gesundheit ist wichtiger.

  • Habe gerade gemerkt, dass der 2. Link nicht richtig funktioniert. Paragraph 9 DEÜV war gemeint. Ggf. selbst in die Suchmaschine eingeben.

    (hatte mich auch gewundert, nach erneuter Suche dann gefunden)


    Die ersten beiden Links beziehen sich nur auf das Melden des Falls, der letzte war der aussagekräftige *grummel* Mistkröten

  • Das ist bedauerlich :(

    Geld kann man wieder verdienen/bekommen/gewinnen. Gesundheit leider nicht.

    Verletztengeld müßte sie meines Erachtens bezahlen. Meinst Du das?

    Aber - wie gesagt - die Gesundheit ist wichtiger.

    Das Problem ist - lt. Sachbearbeiterin - dass eben ein paar Tage Krankschreibung vor dem 2. langen Block Krankschreibung wegen BG-Unfall erfolgte. Also: 1,5 Wochen BG-AU .... 2 Monate arbeiten.... 4 Tage andere AU, am letzten Tag davon 7,5 Wochen BG-Unfall AU


    Ja, die BG hat mir schon durch die Blume vermittelt - und auch der Arzt im BG-KH, zu dem ich vom D-Arzt geschickt wurde - dass nun aber mal gut sei. Auf den Röntgen- u. MRT-Aufnahmen ist nur die alte beginnende Arthrose zu sehen, nicht aber die Schmerzen durch den Sturz. Ich kann mich nach mittlerweile fast 4 Monaten immer noch nicht aufstützen, viele Bewegungen tun weh - und zwar an Stellen, die vorher nicht betroffen waren. Es glaubt mir kein Medizinmann. Das KH hat mir je 20 Einheiten Physio und Ergo verschrieben (leider erst nach 2 Monaten). Diese verbesserten den Zustand, aber im Vergleich vor und nach dem Unfall: große Einschränkung weiterhin. Der D-Arzt hat mir bei meinem letzten Termin schon wieder eine AU entgegengehalten, die ich abgelehnt habe. Das vertagt das Problem doch nur, dass ich wieder arbeiten gehe. Jetzt mache ich die Therapien nach der Arbeit, habe den BU abgesagt, den Urlaub verlegt. Alles wegen diesen blöden Platten, die da rumstanden - seit Monaten übrigens, es kamen nur welche dazu, an denen ich hängen geblieben bin. Soviel zum Arbeitsschutz.

  • Wie schon geschrieben:


    Dein Problem ist eher weniger, daß eine oder wenige Zahlungen an die bAV und die VL ausfallen, sondern daß Du Schmerzen im Handgelenk hast.


    Das Problem ist dass eben ein paar Tage Krankschreibung vor dem 2. langen Block Krankschreibung wegen BG-Unfall erfolgte.


    Also: 1,5 Wochen BG-AU .... 2 Monate arbeiten.... 4 Tage andere AU, am letzten Tag davon 7,5 Wochen BG-Unfall AU


    Die BG hat mir schon durch die Blume vermittelt - und auch der Arzt im BG-KH, zu dem ich vom D-Arzt geschickt wurde - dass nun aber mal gut sei. Auf den Röntgen- u. MRT-Aufnahmen ist nur die alte beginnende Arthrose zu sehen, nicht aber die Schmerzen durch den Sturz.

    Schmerzen sind auf solchen Aufnahmen ohnehin nicht zu erkennen. Brüche ja, wenngleich manchmal schlecht! Kontrastmittel ist gerade bei einer möglichen Weichteilproblematik gelegentlich hilfreich.

    Ich kann mich nach mittlerweile fast 4 Monaten immer noch nicht aufstützen, viele Bewegungen tun weh - und zwar an Stellen, die vorher nicht betroffen waren. Es glaubt mir kein Medizinmann. Das [Krankenhaus] hat mir je 20 Einheiten Physio und Ergo verschrieben (leider erst nach 2 Monaten). Diese verbesserten den Zustand, aber im Vergleich vor und nach dem Unfall: große Einschränkung weiterhin. Der D-Arzt hat mir bei meinem letzten Termin schon wieder eine AU entgegengehalten, die ich abgelehnt habe. Das vertagt das Problem doch nur, dass ich wieder arbeiten gehe. Jetzt mache ich die Therapien nach der Arbeit, habe den BU abgesagt, den Urlaub verlegt.

    Was ist "BU" in diesem Zusammenhang?

    Alles wegen diesen blöden Platten, die da rumstanden - seit Monaten übrigens, es kamen nur welche dazu, an denen ich hängen geblieben bin. Soviel zum Arbeitsschutz.

    Wenn das gut dokumentiert wäre, könnte man auch an Schadenersatz und Schmerzensgeld denken. Andererseits: Wenn Dir der D-Arzt Deine Schmerzen nicht glaubt, würde es im Rahmen eines Verfahrens wohl auch nicht einfacher.

  • Wenn das gut dokumentiert wäre, könnte man auch an Schadenersatz und Schmerzensgeld denken. Andererseits: Wenn Dir der D-Arzt Deine Schmerzen nicht glaubt, würde es im Rahmen eines Verfahrens wohl auch nicht einfacher.

    Die Diagnose im BG-KH lautete so in der Art: Mach jetzt mal je 20 Ergo und Physio, dann muss aber gut sein. Sollte noch etwas sein, dann wieder antreten und Arthroskopie. Das will ich nicht, gerade am Handgelenk, da geht so viel schief