Guten Abend,
ich hatte einen BG-Unfall (Sturz auf Handgelenk) und war 1,5 Wochen krankgeschrieben. Fast 2 Monate später hatte ich derart Schmerzen, dass ich wiederum zum D-Arzt ging, der mich fortan für mehere Wochen krankschrieb, damit ich neben der Heilung auch die Therapien wahrnehmen konnte. Somit kamen in dem Fall ca. 8 Wochen zustande insgesamt. Vor der zweiten Krankschreibung gab es noch eine normale kürzere Krankschreibung, die nichts mit dem Unfall zu tun hatte - also wird es da mit der Berechnung kniffelig (lt. Dame von der KK). Diese Krankschreibung endete just an dem Tag, als ich wegen dem BG-Fall zum 2. Mal (länger) krankgeschrieben wurde.
In welchen Bezug auch immer ich gehöre: Wird während dieser Zeit (es geht hier nur um wenige Wochen, ich arbeite nächste Woche wieder) weiter bAV (Direktversicherung) und Vermögenswirksame Leistungen gezahlt? Gibt es da einen rechtlichen Link? Ich finde nichts Stichfestes im Netz.
Danke für eine Info...