Kann ich die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung von meinem Einkommen abziehen, wenn ich nicht gearbeitet habe?

  • Im vergangenen Jahr war ich 1 Monat lang nicht berufstätig. Während dieses einen Monats habe ich keine Sozialleistungen erhalten. Ich bin (und war) bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Während dieses 1-monatigen Zeitraums musste ich die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Das Arbeitsamt wollte diese Kosten nicht übernehmen.


    Meine Frage lautet: Sind diese Kosten, da ich sie aus eigener Tasche bezahlt habe, in irgendeiner Form in meiner Einkommensteuererklärung absetzbar? Wenn ja, unter welchen Abschnitt würde dies fallen?

  • Ich benutze Wundertax.de, um den Bericht einzureichen. Ich habe versucht, den Ort zu finden, aber ich kann nicht. Wissen Sie zufällig, wo ich das eintragen soll?

    Welchen "Bericht"? Meinst Du die Steuererklärung?


    Es könnte sein, daß Du diesen Betrag überhaupt nicht eintragen mußt, weil ihn die Krankenkasse nämlich direkt ans Finanzamt meldet. Von den entsprechenden Feldern 326, 328, 329 im Steuerformular "Anlage Vorsorgeaufwand" sind 326 und 329 mit "e" markiert, was heißt, daß Du sie leerlassen darfst. Programme holen die entsprechenden Daten üblicherweise vom Finanzamt und zeigen sie auf dem Bildschirm an.


    Wo die Zahl in den Steuerformularen stehen muß, steht oben. Die Interviews der Steuerprogramme sind aber alle unterschiedlich gebaut, da kann Dir nur ein anderer Wundertax-Anwender helfen.