Im vergangenen Jahr war ich 1 Monat lang nicht berufstätig. Während dieses einen Monats habe ich keine Sozialleistungen erhalten. Ich bin (und war) bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Während dieses 1-monatigen Zeitraums musste ich die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Das Arbeitsamt wollte diese Kosten nicht übernehmen.
Meine Frage lautet: Sind diese Kosten, da ich sie aus eigener Tasche bezahlt habe, in irgendeiner Form in meiner Einkommensteuererklärung absetzbar? Wenn ja, unter welchen Abschnitt würde dies fallen?