Ich habe Ende November 2022 rückwirkend ab 01.07.2021 EM Rente genehmigt bekommen, nun habe ich von 23 07.2021 -30.11.2022 Krankengeld bezogen. Die Rente wurde mit der Krankengeldzahlung verrechnet, ich habe nur einen unbedeutenden Betrag davon erhalten. Soll jetzt aber auf die komplette Rente die ich 2022 erhalten hätte Steuern bezahlen, ist das korrekt? Ich habe davon leider gar keine Ahnung, vielleicht kann mir jemand erklären warum das so ist.
Ziemlich viel Steuer nachzahlen
- Bir16317
- Erledigt
-
-
Ich habe Ende November 2022 rückwirkend ab 01.07.2021 [eine Erwerbsminderungs-]Rente genehmigt bekommen.
Nun habe ich von 23 07.2021 -30.11.2022 Krankengeld bezogen.
Vermutlich ist es andersherum:
Du hast vom 23.07.2021 bis zum 30.11.2022 von der Krankenkasse Krankengeld bezogen.
Ende November 2022 hat Dir die Deutsche Rentenversicherung rückwirkend zum 01.07.2021 (also 17 Monate rückwirkend) eine Erwerbsminderungsrente zuerkannt.
Vermutlich hat daraufhin die Krankenkasse das gezahlte Krankengeld zurückgefordert (und wohl auch bekommen).
Das heißt per saldo: Du hast ab Juli 2021 kein Krankengeld bekommen (das wurde ja zurückgezahlt), sondern Erwerbsminderungsrente. Und die ist nach den geltenden Richtlinien zu versteuern.
Ich habe nur einen unbedeutenden Betrag davon erhalten.
Die Differenz zwischen Erwerbsminderungsrente und Krankengeld ist also minimal.
[Ich] soll jetzt aber auf die komplette Rente, die ich 2022 erhalten hätte Steuern bezahlen.
Ist das korrekt?
Erstmal mußt Du auf die Rente, die Du 2021 erhalten hast, Steuern zahlen, sprich: Deine Steuererklärung/Dein Steuerbescheid für 2021 muß vermutlich korrigiert werden.
Dann ist demnächst die Steuererklärung für 2022 fällig, in der Du die Steuer für 2022 bezahlen mußt. Nachdem Du 2022 vermutlich überhaupt keine Steuer bezahlt hast (denn Du dachtest ja, das, was Du bekommst, sei Krankengeld), mag das schon ein gewisser Betrag sein.
Ich wüßte nicht, was daran nicht korrekt sein sollte.
Ich habe davon leider gar keine Ahnung.
Vielleicht kann mir jemand erklären, warum das so ist.
Die Krankenkasse wollte Dich offensichtlich loswerden
Man hat Dir erst Krankengeld bezahlt, weil man dachte, Du werdest wieder gesund und kehrtest ins Arbeitsleben zurück. Sobald aber eine Erwerbsminderungsrente in Sicht kommt (die ja nicht die Krankenkasse zahlt, sondern die Rentenversicherung) mag sich so manche Krankenkasse bemühen, den Kranken in die Rente abzuschieben, weil sich die Krankenkasse so das Krankengeld spart.
Das hat bei Dir offensichtlich geklappt, also hat man das Krankengeld (einigermaßen) so zurückgebucht, als ob es nie gewährt worden wäre und Du von Anfang an Erwerbsminderungsrente bekommen hättest. Ob dieser Stunt so korrekt war, kann ich aufgrund Deiner Angaben nicht beurteilen (auch bin ich diesbezüglich kein Fachmann). Rein finanziell ist die Angelegenheit aber schlüssig (wenngleich auch zu Deinem Nachteil, was hierbei zu erwarten war).
-
Ich habe Ende November 2022 rückwirkend ab 01.07.2021 EM Rente genehmigt bekommen, nun habe ich von 23 07.2021 -30.11.2022 Krankengeld bezogen. Die Rente wurde mit der Krankengeldzahlung verrechnet, ich habe nur einen unbedeutenden Betrag davon erhalten. Soll jetzt aber auf die komplette Rente die ich 2022 erhalten hätte Steuern bezahlen, ist das korrekt? Ich habe davon leider gar keine Ahnung, vielleicht kann mir jemand erklären warum das so ist.
Rente ist (anteilig) steuerpflichtig, daher ist das mit der Steuerschuld schon richtig.
Alles weitere sollte eher ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe beantworten.
-
Ich habe Ende November 2022 rückwirkend ab 01.07.2021 EM Rente genehmigt bekommen, nun habe ich von 23 07.2021 -30.11.2022 Krankengeld bezogen. Die Rente wurde mit der Krankengeldzahlung verrechnet, ich habe nur einen unbedeutenden Betrag davon erhalten. Soll jetzt aber auf die komplette Rente die ich 2022 erhalten hätte Steuern bezahlen, ist das korrekt? Ich habe davon leider gar keine Ahnung, vielleicht kann mir jemand erklären warum das so ist.
Es sei noch gesagt, dass das Netz voll von diesen Schilderungen ist, denn auch wenn so ein Fall (nachträgliche Bewilligung einer EM-Rente und dann Rückabwicklung/Gegenrechnung von Krankengeld oder auch Alg1 in anderen Fällen) häufiger vorkommt, so ist eine automatisierte Bearbeitung wohl fehleranfällig. Oben wurde vieles Wichtige bereits gesagt (ja, Steuern werden nachzuzahlen sein, und ja, der Steuerbescheid für 2021 ist ggfs zu ändern, da es sich um ein rückwirkende Ereignis handelt - steuerlich wird also so getan, als hättest Du nie Krankengeld und direkt in 2021 Rente bekommen).
Das hat auch einen Vorteil, nämlich den niedrigeren Satz, mit dem die Rente zu versteuern ist (also nur 81% des Betrags aus 2021). Und das gilt auch für dann, wenn Du in eine reguläre Altersrente wechsest. Es ist also nicht alles schlecht. Wichtig ist, dass Du dem Finanzamt mitteilst, dass hier eine Verrechnung stattgefunden hast, damit alle Korrekturmeldungen berücksichtigt werden.
-
Nur noch einmal zur Einordnung:
Wenn das Krankengeld ab 23.07.2021 gezahlt wurde, dann wird wahrscheinlich nur die Rente für den Zeitraum 01.07.2021 bis 22.07.2021 nachgezahlt worden sein, während der Rest mit dem Krankengeld verechnet wurde. Das bedeutet aber auch, dass das Krankengeld höher war als die Rente ist. Wenn also von Anfang an Rente gezahlt worden wäre, so wäre insgesamt wohl weniger Geld geflossen.