Ich muss mich demnächst diesbezüglich entscheiden (Direktversicherung ist seit einigen Jahren ruhend, keine Hinterbliebenenrente):
Fakten:
a) Kapitalabfindung 22.501 EUR zum 01.12.2023, steuerfreie Auszahlung da Vertragsabschluss vor 2005
b) monatliche Rente 113 EUR ab 31.12.2023 nachschüssig durch die Versicherung, Besteuerung nach dem Ertragsteil
Möglichkeiten aus a)
aa) monatliche Rente durch Rentenkasse durch freiwillige Einzahlung des Betrages aus a)
ab) den Betrag aus a) anlegen, z.B. auf Tagesgeldkonto, mit dann monatlicher Entnahme während der Rente
Hinweise:
* bin 60 Jahre, verheiratet, keine Kinder, werde mindestens bis 63 Jahre arbeiten, freiwillig krankenversichert, Rentenbeginn mit 65 und 10 Mon (Rente ohne Abzug, nach 45 Jahren).
* zahle seit mehreren Jahren freiwillig 8000 EUR in die Rentenkasse ein (ggf. werde ich das weiterhin tun)
* die Versicherung informiert die Krankenkasse und Finanzamt darüber (die bekommen ihr Geld in jedem Fall)
* ich gehe von einem Lebensalter > 85 Jahre aus
Da ich bereits jetzt freiwillig in die Rentenkasse einzahle, macht es "anscheinend" wenig Sinn, sich den Betrag auszahlen zu lassen, um dann das Geld wieder freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen (Steuererstattung ca. 1500 EUR auf 8000 EUR).
Oder macht dies doch Sinn?
Ich könnte im Jahr 2024 den obigen Gesamtbetrag der Rentenkasse überweisen und kaufe damit Rentenpunkte.
Aber ist die damit verbundene Rentenerhöhung via Rentenpunkte mehr Wert als diese 113 EUR?
* der Wert eines Rentenpunktes steigt mit jedem Jahr (Inflationsausgleich).
* die 113 EUR monatlich ausgezahlt von der Versicherung sind statisch, d.h. keine jährliche keine Erhöhung
Aspekt (damalige) Fortführung der pauschalen Versteuerung nach §3, Nr. 63 EStg
* bei der Kapitalabfindung nach a) bekomme ich das Geld steuerfrei, habe also "mehr" Geld für aa) oder ab)
* wähle ich b) war die freiwillige Beibehaltung der pauschalen Besteuerung umsonst? Oder werden für die 113 EUR monatliche Auszahlung dann keine Steuern bezahlt?
Aspekt Krankenkasse:
* bin jetzt freiwillig versichert und werde das auch als Rentner sein
* bei der Einmalauszahlung zahle ich den vollen Betrag von 16% ab sofort an die Krankenkasse
* bei der monatlichen Rente via Rentenversicherung / Lebensversicherung zahle ich 8%, vorausgesetzt bei proaktiver Beantragung eines hälftigen Zuschusses bei der Rentenversicherung
Eigentlich treibe ich mit jeder freiwilligen Renteneinzahlung meinen Krankenkassenabzug in der Rente immer weiter in die Höhe.
Macht unter dem Aspekt der Krankenkassenbeiträge die freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse überhaupt Sinn?
Sollte ich stattdessen das Geld z.B. auf ein Tagesgeldkonto legen und später selbst einen monatlichen Betrag mir daraus entnehmen?
Aspekt Rentenkasse:
* selbst bei geistiger Umnachtung komme ich und auch niemand anders an mein gesamtes Geld (z.B. Übernahme der Geschäftstätigkeit=Missbrauch durch fremde Bevollmächtigte per gerichtlicher Anordnung)
* große Witwenrente
Zusammenfassung:
aa) Erhalt einer monatlichen Rentenzahlung (mit 8% Krankenkassenbeitrag) durch die Rentenkasse mit steigender Rentenzahlung (Inflationsausgleich), beginnend mit dem abzüglich einmaligen 16% Krankenkassenabzug, und dann erhöht sich auch noch der monatliche Krankenkassenbeitrag durch die freiwillige Einzahlung der Kapitalabfindung in die Rentenkasse.
b) Erhalt einer monatlichen Rentenzahlung (mit 8% Krankenkassenbeitrag) durch die Versicherung in immer gleichbleibender Höhe.
ab) Entnahme vom Tagesgeldkonto mit einhergehender Verringerung der monatlichen Verzinsung, beginnend mit dem abzüglich einmaligen 16% Krankenkassenabzug.
Meine Tendenz ist aa), denn
* das Geld ist vor Missbrauch geschützt
* wird gezahlt, steigend bis ans Lebensende, über meinen Tod hinaus ggf. als Witwenrente
Frage:
Gibt es bei der Faktenlage einen entscheidenden Punkt der gegen aa) spricht bzw. für b) oder ab) ?
Selbst wenn ich diese Entscheidung gegenüber der Versicherung auf später verschiebe (ist möglich), ändert sich die Faktenlage dadurch nicht wirklich.
Wie wäre Eure Entscheidung?
Danke an alle.