Guten Tag,
ich besitze eine Versicherung (eine Versicherungsnr.!) bei der R&V. In dieser sind mehrere (4 Stück) Versicherungen gebündelt. Zum 01.10.23 ist eine Versicherungen gekündigt worden. Dadurch hat sich der Bündelnachlass reduziert und damit die Kosten für jede einzelne Versicherung erhöht.
Daraufhin habe ich ein Schreiben aufgesetzt und die Kündigung der übrigen Versicherungen verlangt.
Der Versicherer schrieb, dass die Versicherungen gebündelt sind, die Versicherungen aber rechtlich selbstständig stehen und die Kündigung so nicht machen.
Ich verwies auf §40 VVG - durch den Bündelnachlass habe sich der Beitrag bei jeder Versicherung erhöht.
Nun kommt die R&V mit gestiegenden Kosten und dadurch gestiegene Leistungen und legitimieren damit die Ablehnung der Kündigung.
Fragen:
- Ist die Erhöhung der Beiträge durch den geringeren %-Reduzierung des Bündelnachlasses ein Sonderkündigungsrecht nach §40VVG
- Kann der Versicherer mit der "Ausrede" gestiegene Kosten rausreden?
- Sind die Versicherer in eine Bringschuld zur Information von Leistungssteigerungen bei Versicherungen oder ich in einer Holschuld?
- Wenn Bringschuld - falls diese versäumt wurde. Besteht dann ein Sonderkündigungsrecht?
Danke & Grüße
Hobbes