Arbeitgeberdarlehen / Arbeitgeberkredit - was gilt es zu beachten?

  • Hallo Forum!


    Heute stand eine Kollegin bei mir im Büro und wir unterhielten uns über meine Modernisierungspläne der ehemals vermieteten und vom Mieter im miserablen Zustand verlassenen Wohnung (Ich habe nur diese eine zum Vermieten und wohne selbst in einer ETW, in die ich sicher auch in den nächsten Jahren investieren muss.). Weiterhin, dass ich über zwei Finanzmakler Kredit erhalten würde (völlig unterschiedliche Konzepte), die ich aber nicht wahrnehmen wolle - einmal zu hohe mtl. Rückzahlung, einmal eine lange Zinsbindung. Und da ich nicht genau weiß, ob ich die Whg. bei besserer Immo-Lage verkaufen will oder mich weiter als Vermieterin herumärgern werde...


    Da meinte die Kollegin: Warum bittest du nicht unseren Arbeitgeber um ein Darlehen, sie und auch andere Personen hätten dies zinsgünstig bereits erhalten. Ehrlich gesagt, davon hatte ich noch nie gehört.


    Tatsächlich habe ich sofort an unseren "Obersten" geschrieben und darum gebeten. Antwort kam prompt: Man würde das in der nächsten Sitzung besprechen und dann Einzelheiten mit mir erläutern. Ich hatte die gewünschten Modalitäten bereits vorgeschlagen.


    Wie ist so etwas steuerlich einzutragen in der Steuererklärung, sind die Zinsen auch absetzbar, was ist zu beachten? Bitte nicht schreiben: Besprich das mit deinem Steuerberater - so etwas habe ich nicht! Vermieten ist nicht mein Hobby, sondern ein Weg, meine Rente hoffentlich später etwas aufzuhübschen.


    Freue mich auf Hinweise und Tipps.

  • Spannend dürfte hier die Frage sein, was bei einer Veränderung des Arbeitsverhältnisses passiert. Wird der Kredit dann vollständig sofort fällig? Läuft er weiter? Zu welchen Konditionen?


    Und daneben gibt es noch die persönliche Ebene - möchte man, dass der Arbeitgeber derartige Einblicke in die persönliche Situation hat?

  • Disclaimer: Keine Steuerberatung!


    Falls das Darlehen (oder vielmehr der Zinsnachlass) einen geldwerten Vorteil darstellt, wird der AG dies in der Lohnabrechnung abbilden.


    Darlehen ist Darlehen, das Arbeitgeberdarlehen würde ich in der Steuererklärung behandeln als wäre es von der örtlichen Sparkasse.

  • Und daneben gibt es noch die persönliche Ebene - möchte man, dass der Arbeitgeber derartige Einblicke in die persönliche Situation hat?

    Jetzt stell dir mal vor, daß es Mitarbeitende von Banken gibt, die zu hunderten/ tausenden Girokonten, Immokredite, Konsumkredite bei ihrem Arbeitgeber haben. Das ist bei mir z.b. der Fall. Der Arbeitgeber und Bankkundenteil ist strikt voneinander getrennt. Wer ohne triftigen Grund in die Konten schaut, der ist nicht mehr lange im Unternehmen.

  • Falls das Darlehen (oder vielmehr der Zinsnachlass) einen geldwerten Vorteil darstellt, wird der AG dies in der Lohnabrechnung abbilden.

    Wenn der Arbeitgeber eine Bank ist, dann fällt das ganze ganz klar unter den Rabattfreibetrag i.H.v 1.080 Euro pro Jahr. Da muss man erstmal drüber kommen.


    Wenn der Arbeitgeber keine Banken Tätigkeit ausübt wird es wohl eher unter die monatliche Freigrenze von 50 Euro laufen.

  • Jetzt stell dir mal vor, daß es Mitarbeitende von Banken gibt, die zu hunderten/ tausenden Girokonten, Immokredite, Konsumkredite bei ihrem Arbeitgeber haben. Das ist bei mir z.b. der Fall. Der Arbeitgeber und Bankkundenteil ist strikt voneinander getrennt. Wer ohne triftigen Grund in die Konten schaut, der ist nicht mehr lange im Unternehmen.

    Joh. Da die TE so überrascht über die Möglichkeit des Kredits war, geht es hier eher nicht um eine Bank…

  • Spannend dürfte hier die Frage sein, was bei einer Veränderung des Arbeitsverhältnisses passiert. Wird der Kredit dann vollständig sofort fällig? Läuft er weiter? Zu welchen Konditionen?


    Und daneben gibt es noch die persönliche Ebene - möchte man, dass der Arbeitgeber derartige Einblicke in die persönliche Situation hat?

    Ich arbeite nur noch 3-7 Jahre (gern die kürzere Variante) und glaube kaum, dass ich den AG noch einmal wechsele. Und mir macht das nichts aus, wenn der AG so etwas weiß.


    Danke für deine Gedanken.

  • Falls das Darlehen (oder vielmehr der Zinsnachlass) einen geldwerten Vorteil darstellt, wird der AG dies in der Lohnabrechnung abbilden.

    Könntest du mir das mit dem geldwerten Vorteil bitte mal erklären? Angenommen (die Kollegin hatte wohl vor einiger Zeit einen Kredit zu 2%) ich erhalten nun einen Kredit über 50 Tsd. zu 3%. Was würde das für meinen Lohn bedeuten (der arg überschaubar ist)? Sind das nicht getrennte Tatsachen?


    Wie ich in einem anderen Thread schrieb: Ich könnte die Monderisierung aus EK bestreiten, mag ich aber nicht, wenn ich schon weiter vermiete (dies war übrigens einer Diskussion geschuldet, durch die ich mir dann eine Meinung bilden konnte). Schließlich möchte ich ein paar Kosten der Miete steuerlich entgegensetzen.

  • Oups, ich dachte, der Arbeitgeber wäre "die Bank"? Schließen die dann einen Vertrag mit "einem Dritten" ab (also einer Bank)?

    Wo liest Du das raus? Für mich liest sich das, als würde der Arbeitgeber Dir das Darlehen geben (anstelle einer Bank), und die Rückzahlung erfolgt durch Einbehalt eines Teils des Arbeitslohns. Der Arbeitgeber hat das Geld vermutlich in seinem Geschäftsbetrieb verfügbar, der wird dafür kein Bankdarlehen aufnehmen.

  • Könntest du mir das mit dem geldwerten Vorteil bitte mal erklären? Angenommen (die Kollegin hatte wohl vor einiger Zeit einen Kredit zu 2%), ich erhalte nun einen Kredit über 50 Tsd. zu 3%. Was würde das für meinen Lohn bedeuten (der arg überschaubar ist)? Sind das nicht getrennte Tatsachen?

    Die Gewährung des Arbeitgeberdarlehens bedeutet für Dich eine Lohnerhöhung um etwa 50 € netto monatlich.


    Wenn Dir Dein Arbeitgeber einen Kredit zu Konditionen unter Markt gibt, dann ist das ein geldwerter Vorteil (So nennt es das Finanzamt). Angenommen, Du bekommst den Kredit über 50 T€ vom Arbeitgeber zu 3%, die Bank verlangt aber 4%, so sparst Du 500 € Zinsen im Jahr, die Dir Dein Arbeitgeber quasi erläßt. Eigentlich ist das Lohn, der versteuert und verbeitragt werden müßte. Parallel gerechnet könnte Dir Dein Arbeitgeber ja den Lohn erhöhen. Für den gleichen Nettoeffekt müßte die Lohnerhöhung dann aber größer sein, denn es gehen ja Lohnsteuer und Sozialbeiträge weg.


    Es gibt für solche Dinge aber eine Geringfügigkeitsgrenze von 50 € pro Monat, und Dein Zinsvorteil dürfte vermutlich darunter sein. So jedenfalls wird der Arbeitgeber das darstellen, wenn ein Steuerprüfer danach fragt. Man hat bei solchen Dingen aber einen gewissen Ermessensspielraum, in Deinem Fall beispielsweise beim Vergleichszins.

  • Wo liest Du das raus? Für mich liest sich das, als würde der Arbeitgeber Dir das Darlehen geben (anstelle einer Bank), und die Rückzahlung erfolgt durch Einbehalt eines Teils des Arbeitslohns. Der Arbeitgeber hat das Geld vermutlich in seinem Geschäftsbetrieb verfügbar, der wird dafür kein Bankdarlehen aufnehmen.

    Das hört sich so merkwürdig an:

    ..... oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten Geld auf der Rechtsgrundlage eines Darlehensvertrags überlassen wird.

  • Ich arbeite nur noch 3-7 Jahre (gern die kürzere Variante) und glaube kaum, dass ich den AG noch einmal wechsele. Und mir macht das nichts aus, wenn der AG so etwas weiß.


    Danke für deine Gedanken.

    Klingt gut.

    Ich bin auf meine Punkte gekommen, weil ich vor langer Zeit einen Kollegen hatte, der einen solchen Kredit hatte. Die Firma war sehr klein, der Geschäftsführer kannte jeden und wusste viel über jeden. Der Kollege hat den Kredit für seine Wohnung genutzt und hatte dann das Problem, dass er den Job wechseln wollte, das wegen des Kredits aber schwierig war.
    Ich kann mir aber gut vorstellen, dass dieser Geschäftsführer irgendwas in den Vertrag geschrieben hat, um den Mitarbeiter zu binden (so was wie "mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird der vollständige Kreditbetrag fällig").

  • Wenn wir bei der forenberechneten Gehaltserhöhung von 50 € bleiben, dann handelt es sich dabei um einen geldwerten Vorteil. Dieser ist prinzipiell zu versteuern - die Bagatellgrenze wurde erwähnt - und das wird durch den Arbeitgeber auch gleich bei der Lohnabrechnung berechnet und abgeführt. Sozialabgaben fallen allerdings nicht an und darum hat es auch keinen Einfluss auf die Rente. Sprich, es wird kein Rentenbeitrag darauf fällig und der Arbeitgeber beteiligt sich auch nicht hälftig daran. Typische andere Beispiele dafür sind der Dienstwagen oder das Dienstfahrrad oder auch die betriebliche Altersvorsorge. Diese sind für den Arbeitgeber attraktiv, weil er die Sozialabgaben komplett spart. Der Arbeitnehmer hat ebenfalls Einsparungen, erleidet dafür aber auch bei der Rente und beim Krankengeld Nachteile und geht mit dem "geschenkten Geld" vielleicht Verträge ein, die er privat bei näherem Nachdenken so nicht geschlossen hätte. Der spitze Bleistift ist also angesagt.


    Der Gedanke mit dem zinsgünstigen Kredit durch den Arbeitgeber ist ganz nett und das kann auch funktionieren, aber noch besser als ein günstiger Kredit ist gar kein Kredit. War nicht der Diskussionsstand, auf eine umfassende Renovierung zu verzichten?

  • Wenn wir bei der forenberechneten Gehaltserhöhung von 50 € bleiben, dann handelt es sich dabei um einen geldwerten Vorteil. Dieser ist prinzipiell zu versteuern - die Bagatellgrenze wurde erwähnt - und das wird durch den Arbeitgeber auch gleich bei der Lohnabrechnung berechnet und abgeführt.

    Im vorliegenden Fall dürfte der Arbeitgeber die Bagatellgrenze anpeilen, also führt er da überhaupt nichts zusätzlich ab. Das ist ja der Charme der Sache: Der Arbeitgeber kann ohne Abzüge seinem Mitarbeiter etwas zugute kommen lassen.

    Sozialabgaben fallen allerdings nicht an und darum hat es auch keinen Einfluss auf die Rente. Sprich, es wird kein Rentenbeitrag darauf fällig und der Arbeitgeber beteiligt sich auch nicht hälftig daran.

    Wie man es nimmt: Eine Gehaltserhöhung in vergleichbarer Höhe wäre rentenwirksam gewesen. Dafür wären dann aber halt auch Sozialabgaben fällig gewesen.

    Typische andere Beispiele dafür sind der Dienstwagen oder das Dienstfahrrad oder auch die betriebliche Altersvorsorge.

    Typisches Beispiel ist die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber zahlt nicht den ganzen Lohn aus, sondern einen Teil desselben in einen Altersvorsorgesparplan (im weitesten Sinne), in bestimmten Grenzen steuerfrei, in anderen Grenzen sozialversicherungsfrei. Dabei spart der Arbeitnehmer die Steuer (bzw. sie wird ihm gestundet, denn die Auszahlung ist ja steuerpflichtig), der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sparen die Sozialversicherungsbeträge, was die gesetzliche Krankenkasse Geld kostet und letztlich zu einer Rentenminderung führt.


    Beim Dienstwagen sind die Verhältnisse nochmal anders, zumal hier ein ganz erhebliches psychologisches Moment dazukommt. Das Dienstfahrrad ist letztlich ein Witz, der unter Greenwashing zu buchen ist. Reine Symbolpolitik.

    Der spitze Bleistift ist also angesagt.

    ... wie eigentlich immer in finanziellen Dingen.

    Der Gedanke mit dem zinsgünstigen Kredit durch den Arbeitgeber ist ganz nett und das kann auch funktionieren, aber noch besser als ein günstiger Kredit ist gar kein Kredit. War nicht der Diskussionsstand, auf eine umfassende Renovierung zu verzichten?

    Der Diskussionsstand hat sich im Lauf der Diskussion mehrfach verändert.


    Die Threadstarterin ist selbst schon auf den Trichter gekommen, daß es vermutlich eine suboptimale Entscheidung war, ins Vermieterdasein einzusteigen. Aber so ist es jetzt nun einmal und sie muß damit jetzt klarkommen. Im Moment hat sie ein von einem Chaosmieter ruiniertes einzelnes Mietobjekt an der Backe, das sie nun doch nicht verkaufen, sondern sanieren will.


    Die Leute hier zeigen Mitgefühl und bemühen sich, ihr zum Guten zu raten. Umsetzen muß sie es dann aber selber, und das ist bekanntlich der schwierigere Teil.


    Man sieht gerade an diesem Thread, welche Tücken die vermeintlich so solide Anlageklasse "Immobilien" mit sich bringt: Immobilität, Klumpenrisiko und Hebel, um nur die größten zu nennen.

  • Warum bittest du nicht unseren Arbeitgeber um ein Darlehen ...

    Wenn ich (als Angestellter) schon von (nur) einem Arbeitgeber (als Selbständiger: Von nur einem Auftraggeber) - eher mehr als weniger - finanziell abhängig bin, dann würde ich mich nicht mit einem Darlehen ausgerechnet von demselben noch abhängiger machen. Das ist aber nur meine ganz persönliche Sicht.

    Die Threadstarterin ist selbst schon auf den Trichter gekommen, daß es vermutlich eine suboptimale Entscheidung war, ins Vermieterdasein einzusteigen.

    Wie bei jeder Geldanlage sollte man auch bei diesem Thema (Stichwort: Vermietung (nur) einer Immobilie) vorab prüfen, ob das zum einem selbst (Einstellung, Mentalität, Bereitschaft zur unternehmerischen Tätigkeit etc.), zu den eigenen Zielen bzw. Erwartungen (Rendite, Risiko, Aufwand usw.) und zu den sonstigen persönlichen Rahmenbedingungen paßt (risikoaffin versus risikoavers, objektive und subjektive Risikotragfähigkeit, Einkommen, Gesamtvermögen, steuerliche Situation usw.).


    Mein Verdacht (eher meine Befürchtung): Diese Ansatz (in dem Fall mit dem Ziel: Aufbesserung der (sehr überschaubaren) Rente) hat (leider) von Anfang an nicht zu der Fragestellerin gepaßt (s. schon vorheriger Absatz).

    Im Moment hat sie ein von einem Chaosmieter ruiniertes einzelnes Mietobjekt an der Backe, das sie nun doch nicht verkaufen, sondern sanieren will.

    Für mich eher schwer nachvollziehbar - aber es ist ja ihre Wohnung, ihr Leben und ihr Geld.

    Umsetzen muß sie es dann aber selber, und das ist bekanntlich der schwierigere Teil.

    Wohl wahr.

    Man sieht gerade an diesem Thread, welche Tücken die vermeintlich so solide Anlageklasse "Immobilien" mit sich bringt: Immobilität, Klumpenrisiko und Hebel, um nur die größten zu nennen.

    (Vermietete) Immobilien haben aus meiner Sicht - wie alle anderen Anlageklassen übrigens auch - ihre typischen Vor- aber auch Nachteile. Ihre spezifischen "Tücken" hat praktisch jede Assetklasse. Sich darüber vorab Klarheit zu verschaffen (s. hier schon Abs. 2) sollte zu den Grundregeln des/jedes Investierens gehören.


    Für die selbst genutzte Immobilie(n) gelten dabei etwas andere bzw. eigene Regeln.


    Habe da gerade einige traurige Fälle in meinem näheren Umfeld, wo Leute einfach nicht glauben wollten, daß a) Immobilienpreise auch mal - jedenfalls temporär - signifikant sinken können, b) Zinsen auch wieder mal steigen können, c) der Hebel auf das Eigenkapital bei Immobilien (via Kredit) in beide Richtungen funktioniert und d) Immobilien eben immobil sind und damit nationalen politischen Entscheidungen weitgehend bis vollständig ausgeliefert sind. Man kann durch Recherchen, Gespräche, Literatur, Erfahrungen von Dritten usw. lernen - oder durch einen eher "biologischen Lernprozess" - meine mich zu erinnern, daß dies eventuell bei Tieren überwiegend so ist, die ihr zukünftiges Verhalten anhand eigener früher gemachter (negativer) Erfahrungen aus der Vergangenheit ausrichten bzw. ändern. Oder wie mir mal ein kluger und alter Mann sagte: "Ich muß nicht jede negative Erfahrung unbedingt selber machen" ... Das in dem Kontext aber nur am Rande.