Erbe Pflichtteil umgehen

  • Guten Tag,


    folgender Fall: der Wille meines eingeheirateter Opas war als er kürzlich gestorben ist, dass sein Geld und seine Wohnung letztendlich an meine Mutter (sein Stiefkind) und mich (sein Enkel) geht. Er hat ein Testament geschrieben, indem steht dass seine Frau (meine Oma) Alleinerbin ist und hat den Wunsch mündlich an uns geäußert, dass wir letztendlich alles bekommen sollen. Soweit so gut, meine Oma hat allerdings noch zwei weitere Kinder, die ja Ihren Pflichtteil (1/6 bei drei Kindern) einklagen können. Meine Oma möchte also den geerbten Opa Anteil an uns weiter vererben, allerdings wird das ganze sehr wahrscheinlich um 2 * 1/6 geschmälert (Pflichtteil der anderen zwei Kinder). Wie kann das ganze umgangen werden?


    Randdaten: Oma soll in der Wohnung von Opa bleiben können, Erbwert übersteigt den Freibetrag von Stiefkindern um etwa 80.000 Euro, somit müssten etwa 5.600 Euro Steuern gezahlt werden (ist noch ok)


    Im Testament steht dass meine Oma Alleinerbin ist, außer Sie möchte oder kann nicht das Erbe annehmen, dann ist meine Mutter die nachfolgende Alleinerbin. Damit also Omas und Opas Anteile nicht verschmelzen, wäre es in meinen Augen Sinnhaft das Garnichts so weit kommen zu lassen und uns das direkt zu vererben, indem meine Oma das Erbe ausschlägt (haben noch ca. 4 Wochen Zeit). Meine Oma bekommt dass Nießbraucht Recht von uns eingeräumt. Omas eigener Anteil an Vermögen reicht locker für Ihre Lebzeiten aus.


    Andere Option:


    Oma nimmt das Erbe an und schenkt uns die Wohnung + Bargeld nach und nach. Allerdings durch Schenkung der Wohnung mit Nießbrauch, wird der Pflichtteil nicht geschmälert, die Bargeldschenkungen um 10 % pro Jahr. letztendlich wird bei dieser Option einiges Übrig bleiben, auf das der Pflichtteil berechnet wird. --> Opas Wille nicht erfüllt.


    Gibt es nun weitere Möglichkeiten, Dinge welche zu beachten sind?


    Vielen Dank für Anstöße und Hilfe.


    Grüße

  • ...wobei ich es immer absonderlich finde, wenn manche Leute sich für so wichtig nehmen, dass sie sich über das Gesetz stellen und - so wie in diesem Fall - die eigenen Kinder komplett enterben wollen.

  • ...wobei ich es immer absonderlich finde, wenn manche Leute sich für so wichtig nehmen, dass sie sich über das Gesetz stellen und - so wie in diesem Fall - die eigenen Kinder komplett enterben wollen.

    Hier scheint es ja nicht so zu sein, dass Oma ihre Kinder komplett enterben will, Omas Vermögen sollen sie ja erben können. Nur das vom Stiefopa (der nicht der Vater von Omas Kindern war) soll weiter auf der "Stiefopa-Seite" der Familie bleiben, wenn ich das richtig verstehe.


    Und "über das Gesetz stellen" kann man so nicht sagen. Gerade im Erbrecht kann man im Rahmen der Gesetze ganz viel gestalten (und ich glaube, das ist vom Gesetzgeber grundsätzlich auch so gewollt, um der Vielzahl an möglichen Familienkonstellationen gerecht zu werden).


    Aber ein Forum von Laien wie hier ist dafür nicht die richtige Adresse. Das alte Sprichwort "Das Gegenteil von gut ist gut gemeint." gilt da ganz besonders.

  • Verstehe, das klingt nachvollziehbar.Wobei es halt immer noch so ist, dass so eine Hochzeit Auswirkungen hat, die man im Vorfeld bedenken sollte. Erbansprüche von Stiefkindern gehören ganz sicher dazu.


    In Sachen "Gestaltung" erlebe ich gerade im engeren Familienkreis, wohin das führen kann. Vater hat sich ein neues und hochwertiges Auto (Pricetag ca. 1/4 Mio) gekauft und dies aus Gründen der Erbschaftssteuerersparnis zu Lebzeiten einer seiner beiden Töchter überschrieben (sie hat den Fahrzeugbrief). Nun möchte er das Auto zu seinem Wohnsitz nach Spanien überführen, allerdings hat sich die Tochter in Finanzdingen mit ihm verkracht und rückt den Fahrzeugbrief nicht heraus, den er für die Anmeldung in Spanien bräuchte. Inzwischen sind sie so weit, dass der Vater äußerte, das Auto gehöre ihm und er würde es unter keinen Umständen dieser Tochter geben. Vorher nähme er einen Hammer und würde es schrottschreif schlagen... :)


    Nur so als Anekdote zum Thema "Steuergestaltung"... (hätte da noch ein paar mehr auf Lager)

  • In this case , you could consider having your grandmother decline the inheritance and pass it directly to you and your mother in order to avoid the other two children's compulsory share claim. Donating the apartment and cash little by little could be an alternative, but you must remember that with this option the compulsory portion is calculated on the remaining amount. It is advisable to consult an inheritance lawyer to determine the best course of action, taking into account your individual circumstances .

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