Guten Tag,
folgender Fall: der Wille meines eingeheirateter Opas war als er kürzlich gestorben ist, dass sein Geld und seine Wohnung letztendlich an meine Mutter (sein Stiefkind) und mich (sein Enkel) geht. Er hat ein Testament geschrieben, indem steht dass seine Frau (meine Oma) Alleinerbin ist und hat den Wunsch mündlich an uns geäußert, dass wir letztendlich alles bekommen sollen. Soweit so gut, meine Oma hat allerdings noch zwei weitere Kinder, die ja Ihren Pflichtteil (1/6 bei drei Kindern) einklagen können. Meine Oma möchte also den geerbten Opa Anteil an uns weiter vererben, allerdings wird das ganze sehr wahrscheinlich um 2 * 1/6 geschmälert (Pflichtteil der anderen zwei Kinder). Wie kann das ganze umgangen werden?
Randdaten: Oma soll in der Wohnung von Opa bleiben können, Erbwert übersteigt den Freibetrag von Stiefkindern um etwa 80.000 Euro, somit müssten etwa 5.600 Euro Steuern gezahlt werden (ist noch ok)
Im Testament steht dass meine Oma Alleinerbin ist, außer Sie möchte oder kann nicht das Erbe annehmen, dann ist meine Mutter die nachfolgende Alleinerbin. Damit also Omas und Opas Anteile nicht verschmelzen, wäre es in meinen Augen Sinnhaft das Garnichts so weit kommen zu lassen und uns das direkt zu vererben, indem meine Oma das Erbe ausschlägt (haben noch ca. 4 Wochen Zeit). Meine Oma bekommt dass Nießbraucht Recht von uns eingeräumt. Omas eigener Anteil an Vermögen reicht locker für Ihre Lebzeiten aus.
Andere Option:
Oma nimmt das Erbe an und schenkt uns die Wohnung + Bargeld nach und nach. Allerdings durch Schenkung der Wohnung mit Nießbrauch, wird der Pflichtteil nicht geschmälert, die Bargeldschenkungen um 10 % pro Jahr. letztendlich wird bei dieser Option einiges Übrig bleiben, auf das der Pflichtteil berechnet wird. --> Opas Wille nicht erfüllt.
Gibt es nun weitere Möglichkeiten, Dinge welche zu beachten sind?
Vielen Dank für Anstöße und Hilfe.
Grüße