Ich habe mein Kfz am 18.09.23 abgemeldet da verkauft.
Versicherungslaufzeit war 01.01.23 - 31.12.23
Jetzt habe ich die Endabrechnung von meiner Kfz Versicherung erhalten und das von der Versicherung erstattete Restguthaben stimmt nicht mit meiner Berechnung überein. Daraufhin hatte ich die Versicherung kontaktiert mit der Bitte um Klärung des Sachverhaltes.
Daraufhin bekam ich heute von der Versicherung folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Durch die Umstellung auf unseren aktuellen Tarif, hat sich Ihr Jahresbeitrag für 2023 von ursprünglich 483,89 EUR auf 363,08 EUR reduziert.
Meine Frage:
Ist das rechtlich zulässig, dass die Versicherung bei unterjähriger Kündigung durch den Versicherungsnehmer einfach den Jahresbeitrag nachträglich senkt?