Ich bin Mitglied einer Waldgenossenschaft. Die dort angefallenen Gewinne sind steuerpflichtig und stellen für mich und meine Ehefrau Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dar. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden vermindert um den Freibetrag von 1.800 EUR. Teile des Gewinns sind aufgrund von Kalamitäten entstanden und werden daher nach § 34b Abs. 3 EStG niedriger besteuert. Es ist sowohl eine Besteuerung nach Nr. 1 (Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes) als auch nach Nr. 2 (Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes) der vorgenannten Vorschrift angefallen. Die Beträge werden auch alle im Steuerbescheid dargestellt. Das Finanzamt hat jedoch den Betrag nach § 34b Abs. 3 Nr. 1 um exakt die 1.800 EUR vermindert, der zuvor als Freibetrag abgezogen wurde. Der Betrag nach Nr 2 wird nicht gemindert. In der Erklärung zum Steuerbescheid heißt es lediglich "die begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft habe ich um den Freibetrag für Land- und Forstwirte in Höhe von 1.800 EUR gekürzt". Begründung = Fehlanzeige.
Ich beabsichtige, Einspruch zu erheben, nicht nur, weil die Begründung fehlt. Ich sehe auch eine Ungleichbehandlung gegenüber den Personen, die wegen höheren Einkommens keinen Anspruch auf den Freibetrag haben, der deswegen natürlich auch nicht gekürzt werden kann.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann helfen? Noch ein Hinweis: Mein Programm "Steuer 2022" ("kleine" Version von Wiso) zieht den Freibetrag bei den begünstigten Einkünften nicht ab, sehr wohl aber Elster. Ich gehe davon aus, dass Wiso ebenso wie mein Programm rechnet.