Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - komplizierter Fall

  • Ich bin Mitglied einer Waldgenossenschaft. Die dort angefallenen Gewinne sind steuerpflichtig und stellen für mich und meine Ehefrau Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dar. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden vermindert um den Freibetrag von 1.800 EUR. Teile des Gewinns sind aufgrund von Kalamitäten entstanden und werden daher nach § 34b Abs. 3 EStG niedriger besteuert. Es ist sowohl eine Besteuerung nach Nr. 1 (Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes) als auch nach Nr. 2 (Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes) der vorgenannten Vorschrift angefallen. Die Beträge werden auch alle im Steuerbescheid dargestellt. Das Finanzamt hat jedoch den Betrag nach § 34b Abs. 3 Nr. 1 um exakt die 1.800 EUR vermindert, der zuvor als Freibetrag abgezogen wurde. Der Betrag nach Nr 2 wird nicht gemindert. In der Erklärung zum Steuerbescheid heißt es lediglich "die begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft habe ich um den Freibetrag für Land- und Forstwirte in Höhe von 1.800 EUR gekürzt". Begründung = Fehlanzeige.

    Ich beabsichtige, Einspruch zu erheben, nicht nur, weil die Begründung fehlt. Ich sehe auch eine Ungleichbehandlung gegenüber den Personen, die wegen höheren Einkommens keinen Anspruch auf den Freibetrag haben, der deswegen natürlich auch nicht gekürzt werden kann.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann helfen? Noch ein Hinweis: Mein Programm "Steuer 2022" ("kleine" Version von Wiso) zieht den Freibetrag bei den begünstigten Einkünften nicht ab, sehr wohl aber Elster. Ich gehe davon aus, dass Wiso ebenso wie mein Programm rechnet.

  • Das Finanzamt hat jedoch den Betrag nach § 34b Abs. 3 Nr. 1 um exakt die 1.800 EUR vermindert, der zuvor als Freibetrag abgezogen wurde.

    Ich verstehe noch nicht ganz was passiert ist. Also wurde der Freibetrag zweimal berücksichtigt? (Das Finanzamt hat um 1800 Euro vermindet, und vorher wurden die 1800 Euro schon mal abgezogen - das ergibt doch niedrigere Einnahmen und dann auch niedrigere Steuern - warum will man da Einspruch einlegen?


    Ich beabsichtige, Einspruch zu erheben, nicht nur, weil die Begründung fehlt. Ich sehe auch eine Ungleichbehandlung gegenüber den Personen, die wegen höheren Einkommens keinen Anspruch auf den Freibetrag haben, der deswegen natürlich auch nicht gekürzt werden kann.

    Anspruch auf eine Begründung hast Du nicht, da hilft auch ein Einspruch nicht. Der sorgt nur dafür, dass der gesamte Bescheid nochmal geprüft wird, auch Verschlechterung ist möglich.


    Mein Ratschlag wäre, den Sachbearbeiter im Finanzamt anzurufen und zu fragen, was es mit den Zahlen und dem Freibetrag aufsich hat. Die erklären am Telefon eigentlich ganz gerne, wenn sich damit schriftliche Antworten umgehen lassen. Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung (bitte Unterschiede googlen!) kann man dananch immer noch stellen.


    Diffuse gefühlte "Ungleichbehandlung" wie oben erwähnt wird nicht dazu führen, dass das Finanzamt anders handelt - die sind zur strengen Umsetzung der Gesetze und Vorschriften verpflichtet. In dem Fall müsste man klagen. Allerdings darf man in Deutschland nur dann klagen, wenn man selbst "beschwert" ist als, also einen Nachteil hat. Das scheint hier, wo der Freibetrag berücksichtigt wurde, ja nicht der Fall zu sein. (Und rein aus Solidarität, wie z.B. die Franzosen streiken dürfen, geht das hier nicht :-).

  • Hallo Formano, kannst Du hier vereinfacht darstellen, wie das Finanzamt das rechnet?


    Ist Dein Problem, dass der Freibetrag bei Nr. 1 angerechnet wird also auf den Bereich, der ohnehin nur zu 50 % besteuert wird? Und nicht in einem Revier, das günstiger für Dich wäre?


    Dem Ratschlag von Galileo würde ich übrigens folgen und mal mit dem Finanzbeamten sprechen. Die Chancen stehen gut, dass Du dort eine vernünftige Antwort bekommst. (Die nicht zwingend dem entsprechen muss, was Du gerne hören möchtest...)