Mitarbeiteraktien

  • Guten Morgen Zusammen,

    ich habe die Probezeit bei meinem neuen Arbeitgeber abgeschlossen und darf nun am Mitarbeiteraktien-Programm in Form eines Sparplans teilnehmen.

    Ich kann bis max. 15% meines monatlichen Bruttogehaltes hierfür verwenden.

    Bis max. 3% meines Anteils verdoppelt der Arbeitgeber meinen Beitrag.


    Die 3% zu investieren ist eigentlich ein No-Brainer, oder? Somit hätte ich ja bereits eine 100%ige Rendite durch die Verdopplung meiner Einlagen.

    Die 1,35% Dividendenrendite wird automatisch wieder angelegt.


    Wie würdet ihr vorgehen?


    LG

  • Früher gab's Mitarbeiter-Aktien zum Vorzugspreis, dafür aber mit Sperrfrist für die Veräußerung. Gibt's das noch und ist das bei Dir der Fall?

    Es gab auch relevante Regeln, zu welchem Kurs die Aktien gebucht werden. Da ist der Arbeitgeber teilweise für Kursschwankungen in die Bresche gesprungen.

    Schliesslich muss man auch wissen/hoffen/glauben, dass der eigene Arbeitgeber eine gute Zukunft hat (Produkte, Organisation, möglicher Verkauf an Investoren?, Risiko eines Delisting?, etc)

    Diese Aspekte wären z.B. mit zu berücksichtigen, um zu sagen, ob es sich lohnt.

  • Wenn Du die 3% zum Beispiel verdoppelt bekommst, dann muss man sich fragen, ob es einen Unterschied macht, die anderen 12% ggf. selbst am Markt zu kaufen. Und eine Unterschied können z.B. die o.g. Punkte machen (z.B. Vorzugspreis)

  • Die 3% zu investieren ist eigentlich ein No-Brainer, oder?

    Mmhhh, naja.... geht deine Firma pleite, ist nicht nur dein Gehalt weg, sondern auch dein Erspartes.... Aufgrund des Klumpenrisikos würde ich das ganz und gar nicht als No-Brainer bezeichnen...

    Die Frage wäre halt, wie lange die Sperrfrist ist. Wenn du jedes Jahr einfach die Gewinne mitnehmen kannst, dann wäre es für mich eine Überlegung wert

  • Mmhhh, naja.... geht deine Firma pleite, ist nicht nur dein Gehalt weg, sondern auch dein Erspartes.... Aufgrund des Klumpenrisikos würde ich das ganz und gar nicht als No-Brainer bezeichnen...

    Die Frage wäre halt, wie lange die Sperrfrist ist. Wenn du jedes Jahr einfach die Gewinne mitnehmen kannst, dann wäre es für mich eine Überlegung wert

    Ist bzgl. Klumpenrisiko zwar korrekt, aber auch nur ein Teil meiner Assets, ich streue auf meinem privaten Depot schon entsprechend.

    Die Haltefrist beträgt 5 Jahre, bei Ausscheiden oder guter Begründung wie finanziellen Engpässen kann das aber ausgesetzt werden lt. Vereinbarung.

    Eine Pleite halte ich für unwahrscheinlich (klar, sag niemals nie), es handelt sich um einen der 5 größten Medizintechnik Konzerne weltweit

  • Mit dem Arbeitsplatz bindet man einen sehr großen Teil seiner finanziellen Möglichkeiten an den Arbeitgeber. Grundsätzlich sind Mitarbeiteraktien daher ein Verstoß gegen das Prinzip der Diversifikation. Viele Leute (gerade Führungskräfte) sind allerdings vom Gedeihen ihrer Firma überzeugt und hebeln somit ihr Engagement über Aktienoptionspläne.


    Als kleiner Mitarbeiter würde ich vermutlich den subventionierten Teil mitnehmen. Wenn der Arbeitgeber die gleiche Summe drauflegt, kann die Aktien immerhin um 50% einknicken, bevor der Mitarbeiter Minus macht. Ob ich über die 3% höher ginge, würde ich von den Bedingungen insgesamt abhängig machen.

  • Moin Reualc ,


    wenn dein Arbeitgeber wirklich so ein Dickschiff ist hätte ich keine Probleme damit zumindest die 3% plus Zulage mitzunehmen.

    Mehr würde ich persönlich nicht machen, da du schon über dein Gehalt von deinem Arbeitgeber abhängig bist. Ist aber auch nur meine Meinung....

  • Wenn meine Belegschaft auch mit nur 85% vom Gehalt auskommt, dann würde ich mir das als AG schon merken. :/

    Was soll dem Arbeitgeber das groß sagen? Es wird viele Leute geben, gerade mit guten Gehältern, für die 15% gar nicht soviel sind, um es einfach "über" zu haben. Ob man einen solchen Anteil seines Gehalts dann wirklich dauerhaft in Aktien des Arbeitgebers stecken will (statt oder zusätzlich zu ETFs oder sonstigem Sparen / Altersvorsorge), ist nochmal eine andere Frage. Aber selbst wenn jemand das tut, dann sagt das dem Arbeitgeber doch nur "mindestens fürs blanke Überleben reichen 85%" (bzw. eigentlich noch nichtmal das - wer weiß, ob der Mitarbeiter nicht noch eine Erbschaft oder sonstiges Vermögen im Hintergrund hat).


    Genaugenommen sagt es dem Arbeitgeber nur "dieser Mitarbeiter ist bereit, 15% seines Bruttogehalts in Mitarbeiteraktien zu stecken." Was heißt das? Der Mitarbeiter ist entweder sehr loyal oder hat sehr viel Vertrauen in die künftige Entwicklung des Unternehmens oder beides zusammen. Jedenfalls keine negative Assoziation.

  • Ich kann nicht so recht verstehen, was den Charme der Zone oberhalb 3 % bis 15 % ausmacht. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Käufe ungefördert und unterliegt womöglich sogar der 5-Jahres-Mindesthaltedauer. Wenn ich für 12 % meines Gehaltes regelmäßig Aktien meines Arbeitgebers kaufen wollte (was nicht den gängigen Vorstellungen von Risikostreuung entspräche), könnte ich es doch auch einfach selbst organisiert tun. Oder ist das Angebot aus Zeiten erhalten geblieben, als es noch keine Sparpläne auf Einzelaktien gab?

  • Ich kann nicht so recht verstehen, was den Charme der Zone oberhalb 3 % bis 15 % ausmacht. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Käufe ungefördert und unterliegt womöglich sogar der 5-Jahres-Mindesthaltedauer. Wenn ich für 12 % meines Gehaltes regelmäßig Aktien meines Arbeitgebers kaufen wollte (was nicht den gängigen Vorstellungen von Risikostreuung entspräche), könnte ich es doch auch einfach selbst organisiert tun. Oder ist das Angebot aus Zeiten erhalten geblieben, als es noch keine Sparpläne auf Einzelaktien gab?

    Gibt es vielleicht einen Steuervorteil (des Deutschen liebster Grund zum Investieren... 8) )? Also, dass die Mitarbeiteraktien direkt aus dem Brutto abgehen und dadurch das zu versteuernde Gehalt niedriger wird?


    Aber ich kenne mich zu wenig damit aus - habe nie für einen Arbeitgeber mit Mitarbeiteraktien gearbeitet.

  • Doch:

    "Verwenden" heißt nicht zwingend "umwandeln" und die 15% des Brutto markieren den Höchstbetrag, bis zu dem die Aktien im Rahmen dieser Regelung erworben werden können. 15% des Netto wären wieder von der Steuerklassenwahl des Mitarbeiters abhängig, daher ist der Bezug auf das Brutto naheliegender.

  • "Verwenden" heißt nicht zwingend "umwandeln" und die 15% des Brutto markieren den Höchstbetrag, bis zu dem die Aktien im Rahmen dieser Regelung erworben werden können. 15% des Netto wären wieder von der Steuerklassenwahl des Mitarbeiters abhängig, daher ist der Bezug auf das Brutto naheliegender.

    Jemand, der Kirchensteuer zahlt, wäre sonst jemanden anderes gegenüber benachteiligt, der keine Kirchensteuer zahlt - bei ansonsten gleichen restlichen Bedingungen -

  • "Verwenden" heißt nicht zwingend "umwandeln" und die 15% des Brutto markieren den Höchstbetrag, bis zu dem die Aktien im Rahmen dieser Regelung erworben werden können. 15% des Netto wären wieder von der Steuerklassenwahl des Mitarbeiters abhängig, daher ist der Bezug auf das Brutto naheliegender.

    Ja, vollkommen richtig, aber es ging doch um die Frage, ob es einen Steuervorteil gibt. Und durch eine Gehaltsumwandlung aus dem Bruttolohn sind weniger Steuern und Sozialabgaben zu entrichten.


    Allerdings: Wer weniger in die Rentenversicherung einzahlt erhält auch weniger Rente. Inwieweit es sich hier insgesamt betrachtet noch um einen Vorteil handelt weiß ich leider nicht.

  • Ja, vollkommen richtig, aber es ging doch um die Frage, ob es einen Steuervorteil gibt. Und durch eine Gehaltsumwandlung aus dem Bruttolohn sind weniger Steuern und Sozialabgaben zu entrichten.


    Allerdings: Wer weniger in die Rentenversicherung einzahlt erhält auch weniger Rente. Inwieweit es sich hier insgesamt betrachtet noch um einen Vorteil handelt weiß ich leider nicht.

    Paragraph 3 EStG, Nr. 63 (Entgeltumwandlung):


    Von Mitarbeiteraktien lese ich da nichts.

    "Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen entsprechend § 82 Absatz 2 Satz 2 vorgesehen ist, soweit die Beiträge im Kalenderjahr 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. 2Dies gilt nicht, soweit der Arbeitnehmer nach § 1a Absatz 3 des Betriebsrentengesetzes verlangt hat, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 10a oder Abschnitt XI erfüllt werden. 3Aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses geleistete Beiträge im Sinne des Satzes 1 sind steuerfrei, soweit sie 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, vervielfältigt mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zu dem Arbeitgeber bestanden hat, höchstens jedoch zehn Kalenderjahre, nicht übersteigen. 4Beiträge im Sinne des Satzes 1, die für Kalenderjahre nachgezahlt werden, in denen das erste Dienstverhältnis ruhte und vom Arbeitgeber im Inland kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wurde, sind steuerfrei, soweit sie 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, vervielfältigt mit der Anzahl dieser Kalenderjahre, höchstens jedoch zehn Kalenderjahre, nicht übersteigen."