Seit Januar keine Gasabrechnung erhalten

  • Hallo zusammen,


    mein alter gekündigter Gasanbieter hat mir noch immer keine Rechnung gestellt ich hatte zum 31.12.22 gekündigt und eine Bestätigung zum 4.1.23 erhalten.


    Auf Nachfrage wann ich mit der Rechnung rechnen kann, kam schon mehrfach die "Standard-Antwort" das es wegen der Berechnung der Gaspreisbremse zu Verzögerungen kommt.


    Zum 4.1.23 hatte die Gaspreisbremse jedoch noch gar keine Relevanz.


    Meine Frage ist nun, was kann ich machen damit ich

    A meine Abrechnung erhalte?

    B wenn diese einen Nachzahlung beinhaltet, muss ich diese in voller Höhe zahlen, obwohl ich so lange darauf warten musste?


    Vorab schon mal danke für eure Hilfe.

  • Rechne doch erst mal selbst aus, was bei der Abrechnung heraus kommen müsste. Wenn ein Guthaben zu erwarten ist, dann wäre es sinnvoll, dem Versorger auf die Füße zu treten, bei einer Nachzahlung muss es dich nicht stören, wenn die ihr Geld nicht haben wollen.


    Welcher Versorger ist es denn?

  • Spricht einiges dafür, dass du ein geringes Guthaben bei denen hast.


    Warum gering? Hoch kann es ja nicht sein, denn dafür gäbe es einen besonderen Grund, den du in diesem Fall bisher noch für Dich behalten hättest. Wofür es wiederum keinen besonderen Grund gegeben hätte.


    Solltest Du aber eine geringe - zu Recht eingeforderte - Nachzahlung nachzahlen müssen, wird dich das nicht gleich umbringen.


    Bleibt noch die Möglichkeit einer überraschend hohen Nachzahlung. Die müsste dann aber begründet sein, und zwar schriftlich. Die könntest du dann - natürlich anonymisiert! - hier reinhängen, und man wird weitersehen.


    In der Zwischenzeit mach dir keinen Stress . Es sei denn, du wärst auf Teufel komm raus auf das eingangs favorisierte geringe Guthaben angewiesen.


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Mein alter ... Gasanbieter hat mir noch immer keine Rechnung gestellt. Ich hatte zum 31.12.22 gekündigt und eine Bestätigung zum 4.1.23 erhalten.

    Ich lese meine Zählerstände regelmäßig einmal in der Woche ab und protokolliere die Werte. Das entsprechende Excel-Blatt enthält auch die Vorlage für eine fiktive Rechnung. Wenn ich dort den aktuellen Zählerstand eintrage, weiß ich sofort, wo ich stehe.

    Auf Nachfrage, wann ich mit der Rechnung rechnen kann, kam schon mehrfach die "Standard-Antwort", dass es wegen der Berechnung der Gaspreisbremse zu Verzögerungen kommt.

    Hotliner halt. Der sagt halt irgendwas, damit Du aus der Leitung gehst.


    Ob ich was machen würde, würde ich davon abhängig machen, ob der Gasversorger von mir Geld zu bekommen hätte (dann kann er sich mit der Rechnung so viel Zeit lassen, wie er will) oder ich von ihm (dann läge die Sache je nach Betrag schnell bei der Schlichtungsstelle).

  • Arg viel Sinn hat das Schlichtungsverfahren in so einem Fall aber nicht. Bestenfalls stellt die Schlichtungsstelle dann am Ende des Verfahrens das fest, was sowieso im Gesetz steht und auch dem Versorger bekannt ist, nämlich, dass er innerhalb von sechs nach Vertragsbeendigung hätte abrechnen müssen. Da ist man also nach dem Schlichtungsvefahren genauso weit wie vorher.

  • Proaktiv handelt man immer besser als retroaktiv. Wie schon mehrfach geschrieben, verfolge ich meine Verbräuche und rechne auch die Kosten mit. Sollte ich feststellen, daß ich ein Vierteljahr vor Ende eines Vertrags ein implizites Guthaben von 3 Monatsraten habe, würde ich die Abschläge reduzieren lassen (oder im Extremfall sie selbst reduzieren), um meine Exposition zu verringern. Energiediscounter heben schnell mal die Hand zum Schwur. Das ist auch mir schon passiert. Ich habe den Fall aber immerhin ohne finanziellen Schaden überstanden, im Gegensatz zu vielen anderen.

  • In dem Bereich geht es zur Zeit nicht nur bei Discountern oder kleineren Stadtwerken drunter und drüber, sondern auch bei traditionell zuverlässigen und gut organisierten Branchengrößen. Ich habe zur Zeit gegen einen der ganz großen im Energiegeschäft (fängt mit V... an und die Konzernmutter gehört dem schwedischen Staat) einen bestandskräftigen Vollstreckungsbescheid, aus dem wegen ca. 250 € Restforderung (von ursprünglich ca. 850 € nebst Kosten und Zinsen) die Zwangsvollstreckung läuft. Da scheint soweit Land unter zu sein, dass die es nicht einmal mehr auf die Reihe bekommen, Widerspruch gegen Mahnbescheide bzw. Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide einzulegen. Das letzte große Unternehmen, mit dem auf diese Weise kommuniziert werden konnte und musste, war Air Berlin, ansonsten ist so etwas bei ordentlich geführten Unternehmen eigentlich undenkbar.

  • Wohl zu hören. Es heißt, der schwedische Versorger trete Kunden gegenüber recht robust auf. Hätte ich eigentlich nicht erwartet, auch nicht das, was Du berichtest.


    Ich hatte mal einen Versorger, der partout nicht die Abschläge reduzieren wollte, obwohl seine eigene Vorjahresrechnung das mehr als nahegelegt hätte. Auch die Überzahlung aus dieser Rechnung wollte er nicht auszahlen.


    Aber seine Abschläge in überhöhter Höhe wollte er weiterhin. Ich habe dann meine Forderung aus der Rechnung gegen die laufenden Zahlungen aufgerechnet. Da flatterten mir dann schnell Mahnung und Inkasso ins Haus (aber die Überzahlung aus der Vorjahresrechnung immer noch nicht).


    Eigentlich wollte ich mit der Rechnungsstellung den Versorger wechseln, aber sie haben mich mit fadenscheinigen Gründen nicht aus dem Vertrag gelassen. In der Rückschau war das ein Vorteil, denn so konnte ich die Rückerstattung "abwohnen", habe für mein Geld eine echte Leistung bekommen und mußte meinerseits keine rechtlichen Maßnahmen ergreifen.


    Ein halbes Jahr nach Rechnungsstellung schickten sie mir dann einen Scheck über die Überzahlung, eine dicke Nachforderung über einigermaßen diesen Betrag und die Kündigung. Ich habe den Scheck dann zerrissen. Als Online-Bankender tut man sich mit Schecks schließlich schwer. Nur unseriöse Firmen nutzen heutzutage dieses Mittel noch. Wer Zahlungen vom Kunden per Lastschrift erhält, kann Guthaben schließlich auch unbar erstatten. Die Schlußrechnung habe dann entsprechend gekürzt und den einstelligen Restbetrag überwiesen. Das war es dann.


    Die Energiemärkte sind Haifischbecken. Das sollte man wissen, wenn man sich dort bewegt.