Neuen Computer für Homeoffice von Steuer absetzen

  • Hallo zusammen,


    ich werde demnächst im Homeoffice arbeiten können und muss mir dafür einen entsprechenden Computer anschaffen. Den Computer würde ich anschließend fast ausschließlich für diesen beruflichen Zweck verwenden. Zur steuerlichen Absetzbarkeit hätte ich vorab noch einige Verständnisfragen:


    1. Den Kaufpreis eines Computers kann ich offenbar in voller Höhe als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen, wenn das Gerät zu mindestens 90% beruflich verwendet wird. Wie genau kann ich sowas denn belegen? Muss ich dazu irgendwie Protokoll führen?


    2. Was genau muss ich mir unter "bei der Steuer geltend machen" eigentlich in der Praxis vorstellen? Wenn ich z.B. ein Notebook für 1300 € kaufe, erhalte ich dann den kompletten Kaufpreis zurück oder nur anteilig die Mehrwertsteuer?


    3. Wie muss ich den Betrag bei Elster Online denn angeben? Einfach den kompletten Kaufpreis als Werbungskosten eintragen? Die Rechnung dann bei Elster mit hochladen? Oder ist dies nur notwendig, wenn das Finanzamt die Rechnung hinterher anfragt?


    Besten Dank

  • Ich werde demnächst im Homeoffice arbeiten können und muss mir dafür einen entsprechenden Computer anschaffen.

    Daß Du im Homeoffice arbeiten kannst, mag erfreulich sein (spart den täglichen Arbeitsweg). Aber warum mußt Du Dir da einen neuen Computer anschaffen? Spendiert Dir den nicht Dein Chef? Der ist für Dich doch Arbeitsmittel!

    Den Computer würde ich anschließend fast ausschließlich für diesen beruflichen Zweck verwenden.

    Hast Du denn privat keinen Rechner. Wenn ja, wäre das dann ja ganz einfach: Dein Rechner für Privates, den neuen Rechner für Berufliches.

    1. Den Kaufpreis eines Computers kann ich offenbar in voller Höhe als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen, wenn das Gerät zu mindestens 90% beruflich verwendet wird. Wie genau kann ich sowas denn belegen? Muss ich dazu irgendwie Protokoll führen?

    Garnicht. Du mußt dem Finanzamt gegenüber ohnehin wenig belegen, wohl aber plausibel machen. Am besten wäre natürlich, wenn Dein Arbeitgeber diesen Rechner stellt. Hast Du mal nachgefragt?

    2. Was genau muss ich mir unter "bei der Steuer geltend machen" eigentlich in der Praxis vorstellen? Wenn ich z.B. ein Notebook für 1300 € kaufe, erhalte ich dann den kompletten Kaufpreis zurück oder nur anteilig die Mehrwertsteuer?

    Mit der Mehrwertsteuer hast Du nichts zu tun, außer daß Du als Endverbraucher sie zahlen mußt.


    Alles das, was Du für Deinen Beruf brauchst (und bezahlst), schreibst Du in eine schöne Excel-Liste. Am Jahresende schaust Du auf die Summe. Wenn diese Summe höher ist als 1200 € (2022), dann schickst Du diese Liste mit der Steuererklärung ans Finanzamt. 1200 € sind bei einem Angestellten schon im Tarif eingearbeitet, heißt: 1200 € mußt Du als Angestellter nicht versteuern.


    Wenn bei Deiner Liste 2000 € herauskommen, sind 800 € steuerwirksam, dann mußt Du weitere 800 € nicht versteuern und zahlst somit für diese 800 € gemäß Deinem persönlichen Steuersatz weniger. Hausnummer: 25%-40% der Kosten. Schaffst Du Dir also einen Rechner über 1000 € an, bekommst Du dafür zwischen 250 und 400 € von der Steuer wieder, zahlst also 600 bis 750 € aus der eigenen Tasche. Ganz schön stramm, wenn Du den Rechner nur für die Arbeit brauchst. An sich sollte der Chef die Arbeitsmittel bezahlen, den Rechner im Büro zahlt er ja auch.


    In Deinem Arbeitszimmer brauchst Du natürlich auch noch Schreibtisch und Stuhl und Schreibtischlampe etc. Auch das sind Werbungskosten. In der Firma zahlt der Chef dafür.


    Belegen mußt Du erstmal nichts, es kann aber sein, daß das Finanzamt Belege anfordert. Dann ist es praktisch, wenn man welche hat.


    Ahem: Das wird jetzt zu lang. Du solltest Dich mal heftig im Internet in dieses Thema einlesen.