Berechnung des zu versteuernden Einkommens

  • Hallo,


    ich bin mal wieder zeitweise im Modus „ich möchte die Einkommensteuer verstehen/berechnen“. Verrückt, ich weiß. :D


    Also die Formel zur Berechnung der Einkommensteuer ist einfach. Die findet man an einzelnen Stellen des Internets, leicht veraltet auch bei Wikipedia. Ich hab meine hierher (ich plane für 2024). Lässt sich mit Excel gut umsetzen.


    Die Grundlage dafür ist aber das zu versteuernde Einkommen (zvE). Da hört das Internet dann schon auf. Einzelne Webseiten umreißen das Thema nur sehr vage, ohne konkrete für eine Berechnung nutzbare Informationen zu geben. Man beginnt wohl mit dem Bruttoeinkommen, zieht dann aber alles mögliche irgendwie teilweise davon ab. Sozialabgaben, aber bitte nicht alle, private Krankenversicherung, aber nur bis zu einem bestimmten Betrag im Monat (oder im Jahr?), Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Homeoffice, allerhand Versicherungen und wer weiß was noch. Eine Berechnungsvorschrift ließ sich nicht auffinden. Gibt es sowas überhaupt? Ich meine, das Finanzamt setzt doch bestimmt mittlerweile Computer zur Steuerberechnung ein, also muss das Problem ja wohl berechenbar sein (nach der theoretischen Informatik). Hoffentlich ist der Algorithmus nicht zu unübersichtlich.


    Weiß da jemand mehr drüber? Ich such sowas in der Art wie:


    Bruttoeinkommen

    abzgl. ges. Rentenversicherung (bis zu maximal …)

    abzgl. Arbeitslosenversicherung (bis zu maximal …)

    abzgl. private Krankenversicherung (welcher Teil davon; bis zu maximal …)

    abzgl. Fahrtkostenpauschale

    abzgl. welche Versicherungen

    +/- …


    Scheinbar wird dieses geheime Wissen nur unter Steuerberatern von Generation zu Generation weitergegeben und ansonsten gut gehütet.


    Nur zur Klarstellung: ich brauche das nicht auf den Cent genau und absolut zuverlässig. Wenn ein paar Kleinigkeiten unberücksichtigt bleiben, kann ich gut damit leben. Aber eine Excel-Tabelle macht einfach mehr Spaß, wenn man die Rohdaten eintippt und die Abgaben automatisch abgezogen werden anstatt nach jeder Änderung die Daten in einen Webdienst einzutippen und die Einzelergebnisse mühsam zurückzuübertragen.

  • Das BMF liefert im Internet die Rohdaten für den Excel-Spaß. Kann man mit basteln, wenn einem der Sinn danach steht.

    Die Werte für die maximalen Abzüge kann man sich auch aus dem EStG herausziehen.


    Wenn man sich also die Arbeit machen will, sich einen Steuerrechner selbst zu basteln und den (womöglich) jährlich zu aktualisieren, warum ist man bei der Datenbeschaffung eher bereit, andere die Arbeit machen zu lassen? :/

  • Achso, ich nehme selbstverständlich auch bereits fertige Formeln an, die mir das Nettoeinkommen fertig ausrechnen. Prüfen kann ich die ja mit geschlossenen Rechnern oder eigenen Daten. Nur aus den Roh-Gesetzestexten werd ich nicht schlau, sowas kann mein Hirn nicht berechnen.


    Um deine Frage zu beantworten: Wenn ich verschiedene Szenarien durchspiele, kommen schnell etliche verschiedene Werte für das Bruttoeinkommen zusammen, für die dann jedes Mal die Abgaben zu berechnen sind. Die vorhandenen Web-Rechner sind nicht automatisierbar (kein API) und lassen sich nicht in Excel integrieren. Deshalb brauche ich die Formeln. Wenn ich nach jeder Änderung der Eingangsdaten eine Viertelstunde Zahlen von Hand durch das Internet tragen muss, vergeht mir die Lust am Planen schnell wieder und ich fliege blind in die Zukunft. Irgendwie stelle ich mir unter Digitalisierung was anderes vor. Aber kann natürlich sein, dass die in Deutschland gar nicht stattfindet …


    Eine jährliche Aktualisierung brauche ich heute nicht. Da ich zukünftige Veränderungen der Ausgaben auch noch nicht kenne, nehme ich vereinfachend aktuelle Werte und wende eine konstante jährliche Inflation auf alles relevante an.

  • Nach weiterem Durchsuchen des Webs bin ich mir nicht sicher, ob das zvE nicht doch einfach nur das Bruttoeinkommen ist und die Sozialabgaben irgendwie anders direkt vom Lohnsteuerbetrag abgezogen werden. Jedenfalls passen die ESt-Formeln noch nicht zum Ergebnis der Online-Rechner, die Formel liefert viel zu große Werte. Irgendwas wird da noch irgendwo abgezogen. Alles sehr intransparent.

  • Probier mal, ob Du mit dem Excel-Blatt im Anhang zurechtkommst.

    Nicht so richtig. Es ist unklar, wo was reingeschrieben werden soll. Nur mit den Suchfunktionen von Excel lässt sich überhaupt teilweise nachvollziehen, welche Zellen überhaupt verwendet werden. Und ich bekomme damit keine realistischen Ergebnisse hin. Ohne weitere Angaben sehe ich nur das Ergebnis der mir bereits bekannten ESt-Formel.


    Übrigens fehlt die Formel in Zelle M24. Ich hab sie aus S24 kopiert.

  • Weshalb investierst du nicht in eine Steuer-Software? Ausserdem hast du mit Sicherheit einen Steuerbescheid der letzten Jahre, wo deine persönlichen Grundbedingungen sicher schon enthalten sind.

  • Probier mal, ob Du mit dem Excel-Blatt im Anhang zurechtkommst.

    Nicht so richtig. Es ist unklar, wo was reingeschrieben werden soll.

    Nimm Dir Deinen letzten Steuerbescheid her. Das Blatt ist ziemlich eng an den Steuerbescheid angelehnt.

    Und ich bekomme damit keine realistischen Ergebnisse hin.

    Schade. Ich bekomme damit sehr realistische Ergebnisse hin, und zwar sehr viel schneller als mit jeder Steuersoftware und mehrere Jahre nebeneinander.


    Dazu kann ich Formeln nach meinem Gusto dazuschreiben. In meiner (mit meinen Daten ausgefüllten) Version habe ich noch eine ganze Menge mehr, etwa Steuersatzberechnungen und parallele "was wäre, wenn"-Berechnungen. All das habe ich im Leerblatt weggenommen.


    Du mußt beispielsweise auch wissen, was alles Werbungskosten sind. Mein Formular bietet nur ein Feld an, in das Du die anderswo errechnete Summe einträgst.


    War nur ein Versuch. Für meine Zwecke taugt das Formular ziemlich gut. Ich hätte mich gefreut, wenn auch andere damit etwas anfangen können.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise auf andere Softwarelösungen. Ich hatte versucht, darzustellen, dass eine manuelle Übertragung in separate Anwendungen für schnelle Änderungen zu umständlich ist. Aus diesem Grund möchte ich nicht mehr die frei verfügbaren Online-Rechner verwenden und aus demselben Grund scheidet auch andere separate Software aus, für die ich dann auch noch Geld ausgeben muss und von der ich nach Einarbeitung und Einrichtung nur einen kleinen Teil nutze. Schade, dass das in meinen Erläuterungen nicht rübergekommen ist.


    Ich kann es mal mit älteren Steuerbescheiden versuchen, allerdings hat sich die Situation dieses Jahr bedeutend geändert, so dass vergangene Jahre nur begrenzt vergleichbar sind.

  • Mir ist nicht klar, wozu du das überhaupt brauchst. So "schnelle Änderungen" bekommt der Gesetzgeber auch nicht hin.

    Alles soll kostenlos sein. Dabei steckt in den Rechnungen ein ganzes Stück Wissen über nicht ganz einfache Berechnungen. Das honorieren zu wollen, könnte eigentlich selbstverständlich sein.

    Andererseits, du willst Excel verwenden, verwirfst aber gleich das dir viel Arbeit ersparende hier bereitgestellte Formular.

    Klar, jedes Jahr musst du um die Gesetzesänderungen wissen und sie verstehen umzusetzen.

  • Ich kann es mal mit älteren Steuerbescheiden versuchen, allerdings hat sich die Situation dieses Jahr bedeutend geändert, so dass vergangene Jahre nur begrenzt vergleichbar sind.

    Aber am Prinzip hat sich nichts geändert. Du kannst dich an deinem alten Steuerbescheid entlang hangeln und bei den einzelnen Positionen (Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, etc.) musst du dann ein bisschen recherchieren wie die ermittelt werden. Am Ende kann man sowieso nur eine vernünftige Tabelle bauen, wenn man die Logik dahinter verstanden hat.

  • Ich hatte versucht, darzustellen, dass eine manuelle Übertragung in separate Anwendungen für schnelle Änderungen zu umständlich ist. Aus diesem Grund möchte ich nicht mehr die frei verfügbaren Online-Rechner verwenden und aus demselben Grund scheidet auch andere separate Software aus


    Ich kann es mal mit älteren Steuerbescheiden versuchen, allerdings hat sich die Situation dieses Jahr bedeutend geändert, so dass vergangene Jahre nur begrenzt vergleichbar sind.

    Du hast mich nicht richtig verstanden.


    Mein Formular ist einem Steuerbescheid nachempfunden, das gibt der Rechnung ein Gerüst. Dieses Gerüst ändert sich nicht von Jahr zu Jahr.


    Das erste Zwischenergebnis ist bei mir die Summe der Einkünfte, bestehend aus Bruttoarbeitslohn abzüglich Werbungskosten(pauschale) plus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung plus sonstige Einkünfte.


    Davon gehen ab die beschränkt absetzbaren Sonderausgaben, namentlich Vorsorgeaufwendungen. Das sind erstmal die Rentenversicherungsbeiträge (in der Höhe beschränkt, aber normalerweise nicht erreicht bei Leuten, die unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen). Steuerlich abzugsfähig sind nur die eigenen Beiträge, nicht die Beiträge des Arbeitgebers. Bisher waren diese Beiträge nur teilweise abzusetzen, das hat man mit dem Jahr 2023 sprunghaft abgeschafft. Eine Rechnung weniger.


    Weiterhin zu den beschränkt absetzbaren Sonderausgaben gehören Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (auch wieder nur die eigenen Beiträge, nicht die Arbeitgeberbeiträge). Die sog. Basisabsicherung ist immer in voller Höhe absetzbar, ansonsten gilt für diese Rubrik eine Beschränkung für 1900 € für Angestellte.


    Prinzipiell sind auch andere Vorsorgebeiträge absetzbar, etwa die verpflichtende Arbeitslosenversicherung, aber auch Haftpflichtversicherungen und Lebensversicherungen. Die obengenannte Grenze ist aber eng, so daß bei Besserverdienenden bereits die Kranken- und Pflegeversicherung sie ausfüllt. Im Feld N33 (für 2023) steht somit in den meisten Fällen entweder die Summe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder 1900 €.


    Bei rentennahen Jahrgängen gibt es einen speziellen Freibetrag, nämlich den Altersfreibetrag.


    Zuletzt werden vom Einkommen die Spenden abgezogen.


    Dann hast Du das zu versteuernde Einkommen, auf das Du die Steuerformel loslassen kannst.


    Wie Du siehst, fehlt eine Rubrik für den Solidaritätszuschlag, der (zumindest für die allgemeinen Einkünfte) erst dann zum Tragen kommt, wenn die Lohnsteuer über 17543 € beträgt). Wenn das für Dich wichtig ist, bau es ein! :)


    Was Du in die einzelnen Felder eintragen mußt, ist manchmal einfach (weil die Werte etwa in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung stehen), manchmal etwas schwieriger (weil man etwa wissen muß, was man als Werbungskosten ansetzen kann und was nicht). Mit der Vielfalt dieser Rubrik tut sich ja auch die Steuerverwaltung selbst etwas schwer, die offiziellen Formularen bilden sie jedenfalls nicht angemessen ab. Ich stelle mir die Werbungskosten schon seit vielen Jahren in einer eigenen Aufstellung zusammen, unter der unten eine Summe steht. Ins offizielle Formular trage ich nichts mehr ein als diese Summe (und lege meiner Steuererklärung natürlich einen Ausdruck meines Excel-Blatts bei). Es ist nie eine Rückfrage gekommen, und das Finanzamt hat meine Einreichung immer in voller Höhe akzeptiert.


    Das veröffentlichte Blatt ist eine abgestrippte Version meines eigenen Rechenblatts, das ich selbst häufig benutze. Wenn Du Dir beispielsweise die Frage stellst, welche steuerlichen Auswirkungen es hat, wenn Du in diesem Jahr noch Krankenversicherungsbeiträge vorauszahlst, dann mußt Du prinzipiell wissen, wie das gerechnet wird. Mit dieser Kenntnis kannst Du mit meinem Blatt die steuerliche Auswirkung problemlos ausrechnen, und das schnell. Mit gängigen Steuerprogrammen kannst Du das nicht, und zwar deswegen nicht, weil für den kleinen Mann noch keine Steuerprogramme für 2023 auf dem Markt sind. Du kannst für eine Abschätzung zwar auch ein Steuerprogramm eines Vorjahres verwenden, mit dem vielleicht das zu versteuernde Einkommen ausrechnen, auf das Du dann die aktuelle Steuerformel des aktuellen Jahres anwendest. Aber Du mußt dann dennoch ggf. die weiteren Steueränderungen selbst berücksichtigen (etwa den Anrechnungsfaktor der Rentenbeiträge, der 2022 noch 94% betrug, 2023 aber 100%).


    Ich komme da mit meinem Rechenblatt, das ich für mich und meine Bedürfnisse erstellt habe, besser klar, vor allem habe ich das Ergebnis schneller. Your mileage may vary. :)

  • Mir ist nicht klar, wozu du das überhaupt brauchst. So "schnelle Änderungen" bekommt der Gesetzgeber auch nicht hin.

    Alles soll kostenlos sein. Dabei steckt in den Rechnungen ein ganzes Stück Wissen über nicht ganz einfache Berechnungen. Das honorieren zu wollen, könnte eigentlich selbstverständlich sein.

    Andererseits, du willst Excel verwenden, verwirfst aber gleich das dir viel Arbeit ersparende hier bereitgestellte Formular.

    Klar, jedes Jahr musst du um die Gesetzesänderungen wissen und sie verstehen umzusetzen.

    Ich möchte berechnen, wie sich die Einkommenssituation mit verschiedenen Gehältern und Ausgaben entwickelt. Jahr für Jahr. Dazu ändere ich das Einkommen ganz oben und benötige dann die Berechnung der jeweils dazu passenden Abzüge. (Macht anscheinend sonst niemand.) Da niemand die Zukunft vorhersehen kann, rechne ich nur mit den Formeln des aktuellen Jahres. Bislang hat sich da ja nicht so extrem viel geändert.


    Bislang habe ich kein Angebot gesehen, die passenden Excel-Formeln irgendwo zu kaufen. Wie gesagt ist separate Software dafür grundsätzlich ungeeignet. Scheinbar bin ich aber auch der einzige hier, der Excel verwendet (von Achim abgesehen), von daher dürfte meine Absicht den meisten hier wohl unverständlich und scheinbar unvermittelbar sein.


    Das Excel-Formular habe ich erst verworfen, nachdem ich dessen Nützlichkeit für meinen Zweck nicht feststellen konnte. Es ist leider nicht dokumentiert, die Verwendung ist unklar und nur mit einigem Reverse Engineering teilweise ergründbar. Die Ergebnisse, die ich damit erzielen konnte, decken sich auch nicht mit anderen Rechnern, so dass ich ihnen nicht trauen könnte. Das ist kein Vorwurf, meine eigenen Tabellen sind nicht viel besser, aber auch nicht dazu gedacht, von anderen eigenständig genutzt zu werden.


    Ich glaube, ich belasse es dabei. Diese Diskussion geht bereits zu lange am Thema vorbei. Ich habe auch keine Lust mehr, allen jeden Aspekt meiner Berechnung haarklein zu erklären. Teilen möchte ich meine Tabelle nicht, da sie zu persönlich ist. Ich hatte eine Formel zur Berechnung des zvE bzw. der Lohnabgaben gesucht und nicht gefunden. Dann muss ich eben doch alle Gehaltszahlen einzeln in einen Online-Rechner eintragen und die Ergebnisse zurückschreiben. Ist nervig, aber scheinbar immer noch die beste Option.

  • Ich möchte berechnen, wie sich die Einkommenssituation mit verschiedenen Gehältern und Ausgaben entwickelt. Jahr für Jahr. Dazu ändere ich das Einkommen ganz oben und benötige dann die Berechnung der jeweils dazu passenden Abzüge.

    Diese so einfach scheinende Frage ist beim näheren Hinsehen schon nicht eindeutig gestellt. Es ändern sich von Jahr zu Jahr dann doch etliches im Steuer- und Sozialrecht, so daß die Berechnung der jeweils dazu passenden Abzüge eben subtrivial ist.

    Bislang hat sich da ja nicht so extrem viel geändert.

    :) Mir reicht das eigentlich, was sich von Jahr zu Jahr ändert.

    meine Absicht [dürfte] den meisten hier wohl unverständlich und scheinbar unvermittelbar sein.

    Mag sein. Wenn Du nicht in der Lage bist, Deine Absicht klar zu kommunizieren, wird es mit Hilfe zugegebenermaßen schwierig.

    Das Excel-Formular habe ich erst verworfen, nachdem ich dessen Nützlichkeit für meinen Zweck nicht feststellen konnte. Es ist leider nicht dokumentiert, die Verwendung ist unklar und nur mit einigem Reverse Engineering teilweise ergründbar.

    Es ist schon lästig, daß einem auf dieser Welt die Tauben nicht schon gut gebraten ins Maul fliegen. :(

    Teilen möchte ich meine Tabelle nicht, da sie zu persönlich ist.

    Ich habe meine Tabelle immerhin geteilt, wenngleich ich mir erlaubt habe, meine persönlichen Daten vorher rauszulöschen. Mit diesen Daten wäre sie vermutlich leichter nachvollziehbar gewesen.

    Ich hatte eine Formel zur Berechnung des zvE bzw. der Lohnabgaben gesucht und nicht gefunden. on.

    Diese Formel wirst Du auch nicht finden, weil sie zu kompliziert wäre. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das Finanzamt eine solche Formel hat, sondern es wird (wie wir alle) die Steuer algorithmisch berechnen.