Ich habe zufällig einen - wie ich finde - guten Artikel aus dem Handeslblatt zum Thema Arbeitslosigkeit vor der Rente und die Optionen dazu gefunden. Ist zwar schon vom letzten Jahr, aber immer noch aktuell. Vielleicht interessiert es auch andere, ist wirklich gut erklärt. Vielleicht mag der ein oder andere dazu diskutieren?
Kurz vor der Rente Arbeitslos
- BirgitN
- Erledigt
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Ja, die Rahmenbedingungen so ziemlich gleich geblieben. Kann man so stehen lassen.
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Dann hätte ich jetzt mal eine Frage... ich finde zu der Situation "Rente mit 63" MIT Abschlägen, aber vorher arbeitslos - so gut wie gar nichts. Es geht immer nur darum: Wie kann ich die 45 Jahre "vollmachen" bei vorheriger Arbeitslosgkeit, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können mit 63.
Mein Plan wäre aber mit Abschlägen (ich bekomme sowieso nur Peanuts an Rente, da kommt es auf den Verzicht von den paar Kröten auch nicht an) mit 63 zu gehen. Was aber, wenn man dann vorher arbeitslos werden sollte? Kann man die Zeit auch mit einem Minijob überbrücken?
ZitatDas Problem: Arbeitslos vor der Rente
Bei der Rente mit 63 gibt es eine nachteilige Regelung: In den letzten beiden
Jahren vor der Rente zählen die Zeiten mit Arbeitslosengeld nur dann mit, wenn
Dein Arbeitgeber Pleite gegangen ist oder den Betrieb ganz geschlossen hat.
Wenn Du aus anderen Gründen Deinen Arbeitsplatz verlierst, dann gilt: In den
beiden letzten Jahren vor der Rente zählen Zeiten mit Arbeitslosengeld nicht mit, um
die geforderten 45 Beitragsjahre zusammen zu bekommen. Dies betrifft die Mehrheit
der älteren Arbeitnehmer, die arbeitslos werden.
Der Notnagel: Minijob
In diesem Fall kann ein Minijob helfen, um doch noch auf die erforderlichen 45
Beitragsjahre zu kommen. Seit Januar 2013 unterliegen nämlich auch neu
beginnende Minijobs im Prinzip der Rentenversicherungspflicht. Die Zeit, in der Du
als Minijobber arbeitest, zählt also mit als Beitragszeit für die Rente mit 63.
Wichtig dabei ist: Minijobber können beantragen, von der grundsätzlichen Renten-
versicherungspflicht befreit zu werden. Diese Möglichkeit darfst Du natürlich nicht
nutzen, wenn Du mit dem Minijob Beitragszeit für die Rente mit 63 sammeln willst!
Quelle schon älter, aber vermutlich noch gültig:
KOS Info Nr. 802 Stand: März 2017
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
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Dann hätte ich jetzt mal eine Frage... ich finde zu der Situation "Rente mit 63" MIT Abschlägen, aber vorher arbeitslos - so gut wie gar nichts. Es geht immer nur darum: Wie kann ich die 45 Jahre "vollmachen" bei vorheriger Arbeitslosgkeit, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können mit 63.
Mein Plan wäre aber mit Abschlägen (ich bekomme sowieso nur Peanuts an Rente, da kommt es auf den Verzicht von den paar Kröten auch nicht an) mit 63 zu gehen. Was aber, wenn man dann vorher arbeitslos werden sollte? Kann man die Zeit auch mit einem Minijob überbrücken?
Wenn du 35 Beitragsjahre voll hast, spielt Arbeitslosigkeit im Bezug auf die Rente mit Abzügen keine Rolle, egal wann die Arbeitslosigkeit im Lebenslauf war.
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Wenn du 35 Beitragsjahre voll hast, spielt Arbeitslosigkeit im Bezug auf die Rente mit Abzügen keine Rolle, egal wann die Arbeitslosigkeit im Lebenslauf war.
Gibt es jemand hier, der das aus eigener Erfahrung bestätigen kann?
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Und noch eine weitere Frage zum Thema:
Es geht um die Besteuerung bei Rente mit Abschlägen mit 63. In einem Artikel war es so zweideutig formuliert.
Wenn man also mit 63 vorzeitig in Rente geht und wäre bei der Versteuerung in dem Jahr X bei fiktiv 80% angelangt.
Der Steuersatz wäre mit 66,5 Jahren (45 Jahre voll) fiktiv bei 98%.
Wird dann die Besteuerung bei 63 auf die Prozentzahl des tatsächlichen Jahres der Verrentung gelegt (80%) oder auf das Jahr, in dem man in Altersrente gehen könnte (also 98%)?
Ich hoffe, die Frage ist verständlich.
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Altersrente für langjährig Versicherte:
1. 63 sein
2. 35 Jahre an Versicherungszeiten haben
3. rechtzeitig Antrag stellen
Zu den Versicherungszeiten zählt jede rentenrechliche Zeit.
Bei den 45 Jahren ist es mit Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn kniffliger. Das betrifft aber die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, dummerweise wurde die zwischenzeitlich als "Rente mit 63" vermarktet.
Also Rentenauskunft nehmen und unter "Altersrente für langjährig Versicherte" (sollte "H" sein) nachschauen, wenn dort steht, dass die Wartezeit erfüllt ist, dann kann es mit 63 losgehen.
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Hier ist übrigens der Artikel, als ich gerade meinen Link aufgerufen habe, war er halb verborgen und wollte einen Abonnenten finden
Gibt man die Suchstichworte bei einer bekannten Suchmaschine ein, erscheint der Artikel jedoch sofort....
Berlin/Nürnberg. Kurz vor der Rente den Arbeitsplatz verlieren: Älteren Beschäftigten kann das passieren. Betroffene fragen sich, was sie in dem Fall am besten tun können. Pauschal beantworten lässt sich die Frage jedoch nicht. Schließlich werden sowohl die Höhe des Arbeitslosengeldes als auch die Höhe der Rente individuell berechnet. Betroffene sollten sich auf jeden Fall kostenlos bei der Rentenversicherung beraten lassen.
Szenario 1: Arbeitslosengeld statt Frührente
Wer spät in der Karriere den Job verliert, kann sich für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) entscheiden – anstatt Frührente zu beantragen. Das bietet sich dann an, wenn das ALG I höher ausfällt als die zu erwartende Altersrente. „Außerdem vermindert sich ein möglicher Rentenabschlag, je später die Altersrente in Anspruch genommen wird”, sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung.
Das ALG I beträgt bei Älteren im Schnitt 60 Prozent des vorherigen Nettoentgelts. Weiteres Einkommen wie beispielsweise Mieteinkünfte und Vermögen werden nicht angerechnet.
Bezug von Arbeitslosengeld I erhöht die zu erwartende Altersrente
Ob das Arbeitslosengeld bis zur Rente reicht, hängt der Stiftung Warentest
zufolge etwa davon ab, wie alt der oder die Betroffene ist und wie lange er oder sie in der Arbeitslosenversicherung versichert war. Wer zum Beispiel 58 Jahre alt ist, hat 24 Monate Anspruch auf ALG I, vorausgesetzt, er oder sie war in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens 48 Monate versichert.
Ein Pluspunkt: „Der Bezug von ALG I erhöht die zu erwartende Altersrente, denn die Arbeitsagentur zahlt auch Rentenversicherungsbeiträge”, sagt von der Heide.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss sich allerdings zwingend an bestimmte Voraussetzungen halten. Und sich unter anderem darum bemühen, die Arbeitslosigkeit aus eigener Initiative zu beenden sowie sich gegebenenfalls von der Agentur für Arbeit vermitteln lassen.
>> Lesen Sie auch: Renten steigen voraussichtlich um bis zu 4,2 Prozent
Alle, die ALG I beziehen, können von der Agentur für Arbeit nicht dazu verpflichtet werden, in Frührente zu gehen. Wichtig: Endet die Beschäftigung mit einem Aufhebungsvertrag und einer Abfindungszahlung, ruht unter Umständen der Anspruch auf ALG I und es kann eine Sperrzeit eintreten. Wie lange diese Sperrzeit dauert, wird durch die Agentur für Arbeit individuell errechnet. In der Rentenversicherung wird diese Zeit als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit berücksichtigt.
Szenario 2: Arbeitslosengeld II beziehen
Auch wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht, ist laut Stiftung Warentest nicht direkt gezwungen, Rente zu beantragen. Beim ALG II handelt es sich aber um eine Sozialleistung. In aller Regel müssen andere Leistungen, die einem zustehen, vorrangig beantragt werden. Ältere können ALG II dann beantragen, wenn ALG I vor ihrer Rente ausläuft, ohne dass sie einen neuen Job gefunden haben und sie den Lebensunterhalt auch nicht anderweitig bestreiten können. Andere Einkünfte sowie Vermögen werden angerechnet.
Grundsätzlich gilt: „Ab der Vollendung des 63. Lebensjahres besteht nach geltender gesetzlicher Regelung grundsätzlich die Verpflichtung, eine Rente wegen Alters vorzeitig, also auch mit Abschlägen, in Anspruch zu nehmen”, sagt Matthias Hertle von der Bundesagentur für Arbeit.
Vorzeitige Rente nicht immer verpflichtend
Allerdings kann es Gründe geben, nach denen das unangemessen ist. „Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Betroffene in naher Zukunft ohne Abschläge die Altersrente in Anspruch nehmen könnten”, sagt Hertle. Weitere Ausnahmen finden sich in der sogenannten Unbilligkeitsverordnung
Für alle, die ALG I beziehen, übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel auch die Rentenbeiträge. An die Rentenversicherung wird als Entgelt nicht das bewilligte Arbeitslosengeld gemeldet, sondern 80 Prozent des Arbeitsentgelts, das der Bemessung des Arbeitslosengelds zugrunde liegt. Bei einem Arbeitsentgelt von 4000 Euro brutto wären das 3200 Euro.
Szenario 3: Frührente mit Abschlägen
Wer kurz vor der Rente den Job verliert, denkt unter Umständen darüber nach, in Frührente zu gehen. Aber auch diese Option ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
>> Lesen Sie auch: Darum lohnt sich ein Abschlagsausgleich für die Frührente noch 2022
Ab einem Alter von 63 Jahren ist es möglich, die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte
zu beziehen. Dafür muss der oder die Versicherte mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Allerdings ist diese Altersrente immer mit einem Abschlag verbunden. Wer im Jahr 2022 63 Jahre alt wird, „muss mit einem Abschlag in Höhe von 11,4 Prozent der Bruttorente rechnen”, sagt von der Heide.
Dagegen können alle, die mindestens 45 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, vorzeitig und ohne Abschläge in die Altersrente für besonders langjährige Versicherte gehen. Das Zugangsalter zu dieser Rente steigt in den nächsten Jahren schrittweise auf 65 Jahre.
Schwerbehinderte Menschen haben ebenfalls die Möglichkeit, vorzeitig eine Altersrente zu beziehen. Voraussetzungen sind zum Rentenbeginn neben einem bestimmten Lebensalter ein vom Versorgungsamt anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50. Zudem muss der oder die Betroffene mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können.
Mehr: Rentenversicherung steht finanziell besser da als gedacht
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Altersrente für langjährig Versicherte:
1. 63 sein
2. 35 Jahre an Versicherungszeiten haben
3. rechtzeitig Antrag stellen
Zu den Versicherungszeiten zählt jede rentenrechliche Zeit.
Bei den 45 Jahren ist es mit Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn kniffliger. Das betrifft aber die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, dummerweise wurde die zwischenzeitlich als "Rente mit 63" vermarktet.
Also Rentenauskunft nehmen und unter "Altersrente für langjährig Versicherte" (sollte "H" sein) nachschauen, wenn dort steht, dass die Wartezeit erfüllt ist, dann kann es mit 63 losgehen
Aber ja, die 35 Jahre habe ich schon lange zusammen. Leider zählen zu den BESONDERS Langjährigen keine Studien-, Schul-, Fachschulzeiten mit (dann wäre ich jetzt sicher auch schon knapp bei 45). Ich musste auch bei einer online Beratung der DRV feststellen, dass bei ganz frühen Arbeitsloszeiten überhaupt keine Rentenbeiträge eingezahlt wurden. Ich glaube, vor 1997 oder so. Tja, die schlimmen Boomer, die es immer besserhatten... sehe ich bei vielen Dingen anders!
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Das Jahr des Rentenbeginns legt die %-Zahl fest. 2023=83% (Nach Wachstumschancengesetz 82,5%)
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Es geht um die Besteuerung bei Rente mit Abschlägen mit 63. In einem Artikel war es so zweideutig formuliert.
Wenn man also mit 63 vorzeitig in Rente geht und wäre bei der Versteuerung in dem Jahr X bei fiktiv 80% angelangt.
Der Steuersatz wäre mit 66,5 Jahren (45 Jahre voll) fiktiv bei 98%.
Wird dann die Besteuerung bei 63 auf die Prozentzahl des tatsächlichen Jahres der Verrentung gelegt (80%) oder auf das Jahr, in dem man in Altersrente gehen könnte (also 98%)?
Ich hoffe, die Frage ist verständlich.
Nein, ist sie nicht. In dem verlinkten Artikel steht über Steuer auch nichts.
Die von Dir angegebenen Anrechnungssätze 80% und 98% stimmen nicht.
Die Besteuerung einer Rente funktioniert immer gleich: Maßgeblich ist das Zugangsjahr, also das Jahr, für das Du die erste Rentenzahlung bekommst. Dieses Jahr legt den Prozentsatz fest, der von der Rente besteuert wird. In diesem Jahr wird die Rentenzahlung mit diesem Prozentsatz multipliziert, im nächsten Jahr auch noch. Dieses nächste Jahr ist das erste, in dem die Rente das ganze Jahr gezahlt wird. Aus der Summe der Rentenzahlungen und dem obigen Prozentsatz wird ein Produkt gebildet, das in Zukunft der individuelle Rentenfreibetrag für diese Person ist, der bis zu deren Tod gilt. Ab dem nächsten Steuerjahr (also dem dritten, in dem Du Rente bekommst) wird von der Rente (die ja regelmäßig steigt) dieser individuelle Freibetrag abgezogen und der Rest voll versteuert.
Du bist jetzt 59 (steht in Deinem Profil), gesetzliches Rentenzugangsalter somit 67 Jahre oder 2032. Zu 2023 gehöriger Anrechnungssatz ist 92%. Du könntest die Rente bis zum 63. Lebensjahr vorziehen, also auf 2028. Zu 2028 gehöriger Anrechnungssatz ist 88%.
Der Artikel im Handelsblatt bringt nichts Neues. Es ist durchaus eine Option, sich etwa 2 Jahre vor dem geplanten Rentenantritt entlassen zu lassen (möglichst so, daß es keine Sperrzeit gibt), weil das a) das Arbeitslosengeld höher ist als die zu erwartende Rente und b) das Arbeitsamt sogar noch Rentenbeiträge zahlt. Das Arbeitsamt dürfte sich keine Füße herausreißen, einen z.B. 63jährigen noch zu vermitteln. Aber der Betreffende muß natürlich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, sonst gibt es kein Arbeitslosengeld. Wie auch in dem Artikel steht, muß er sich auch nicht in eine Rente (gegen Abschlag) drängen lassen.
Man muß das im individuellen Fall durchrechnen.
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Nein, ist sie nicht. In dem verlinkten Artikel steht über Steuer auch nichts.
Habe dies auch nicht geschrieben, sondern "in einem Artikel" - ich fand diesen nicht mehr, sonst hätte zitiert :
In einem Artikel war es so zweideutig formuliert.
.....
Die von Dir angegebenen Anrechnungssätze 80% und 98% stimmen nicht.
wie ich schrieb: fiktiv ohne Anspruch auf Korrektheit der Prozentsätze
Die Besteuerung einer Rente funktioniert immer gleich: Maßgeblich ist das Zugangsjahr, also das Jahr, für das Du die erste Rentenzahlung bekommst.
Das beantwortet meine Frage ja dann
Zu 2028 gehöriger Anrechnungssatz ist 88%.
wie gesagt, ich habe nicht nachgeschaut, sondern einfach mal FIKTIV die Zahl 80% genannt
Der Artikel im Handelsblatt bringt nichts Neues.
Man muß das im individuellen Fall durchrechnen.
Das mag nichts Neues für dich sein, für manch anderen vielleicht schon. Es ging mir auch nicht unbedingt um das Infragestellen, ob der Artikel Neues bringt. Mein Hauptanliegen war dann die Frage nach der möglichen - und nicht herbeigeführten - Arbeitslosigkeit vor der vorgezogenen Rente mit 63. Es brodelt in vielen Firmen, einige Leute werden verheizt als ältere Mitarbeiter*innen, was ich so höre. Es kann schnell vorbei sein, da möchte ich Bescheid wissen. Und warum nicht noch einmal einen neuen Job annehmen, wenn einer angeboten wird - auch das schließe ich keinesfalls aus!
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Es ist eigentlich immer günstig, wenn man bereits informiert ist, weil man dann schnell reagieren kann, wenn sich in seinem beruflichen Umfeld etwas tut.
Es gibt Leute, die legen es bewußt darauf an, vor der Rente 2 Jahre Arbeitslosengeld I mitzunehmen.
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Es gibt Leute, die legen es bewußt darauf an, vor der Rente 2 Jahre Arbeitslosengeld I mitzunehmen.
Ich bin nicht "Leute"
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Unter Leuten, die aus eigenen Mitteln ihren Ruhestand vorziehen, ist das eine nicht ganz unübliche Methode. Lies mehr darüber beispielsweise bei https://der-privatier.com/ .
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Grundsätzlich (d. h. im Einzelfall kann es anders aussehen) macht die vorgezogene Rente Sinn, wenn ich nicht gerade eine Leistung beziehe, die höher ist als die Rente und durch die Rente beendet würde.
Mit den letzten Reformen spricht so ziemlich alles dafür, die frühestmögliche Rente in Anspruch zu nehmen. (Von deswegen mit dem Arbeiten aufhören hat aber niemand etwas gesagt.)
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Peter Ranning, der den Blog 'Der Privatier' betreibt, hat sich recht ausführlich mit dem Thema Arbeitslosigkeit vor der Rente beschäftigt: https://der-privatier.com/story/09-arbeitsagentur/
In meinem Bekanntenkreis nutzt das auch der eine/die Andere um vorzeitig auszusteigen. Die Arbeitsagenturen zeigen sich dabei i.d.R. sehr verständnisvoll und lassen einen während der 'Arbeitslosigkeit' in Ruhe.
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Peter Ranning, der den Blog 'Der Privatier' betreibt, hat sich recht ausführlich mit dem Thema Arbeitslosigkeit vor der Rente beschäftigt: https://der-privatier.com/story/09-arbeitsagentur/
In meinem Bekanntenkreis nutzt das auch der eine/die Andere um vorzeitig auszusteigen. Die Arbeitsagenturen zeigen sich dabei i.d.R. sehr verständnisvoll und lassen einen während der 'Arbeitslosigkeit' in Ruhe.
Was es alles gibt, ich bin echt ein Hais auf dem Gebiet... Dispojahr... ich lese mich ein
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Mit den letzten Reformen spricht so ziemlich alles dafür, die frühestmögliche Rente in Anspruch zu nehmen. (Von deswegen mit dem Arbeiten aufhören hat aber niemand etwas gesagt.)
Stimmt, ich werde nun besser "zwischen den Zeilen lesen"
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Stimmt, ich werde nun besser "zwischen den Zeilen lesen"
Der Gesetzgeber weiß oftmals augenscheinlich selbst nicht (ganz), was er da schreibt.