Elterngeld mit Mischeinkünften und Optimierung des ZVE

  • Hallo,


    Ich habe einige Fragen zu verschiedenen Themen.


    ich habe mich nebenberuflich selbstständig gemacht (freelancing) - vor paar Jahren schon.

    Mittlerweile habe ich zwar keine Kleinunternehmerregelung mehr aber es ist momentan eher ein dazu Verdienst. Deshalb zahle ich darauf keine Sozialabgaben.


    In meinem Angestelltenverhältnis komme ich schon über die Beitragsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse (also ich zahle das Maximum).


    1.Frage: Muss ich trotzdem die Befürchtung haben, dass wenn ich mein freelancing erweitere und mehr Einnahmen habe, mehr Krankenversicherung zu zahlen?



    Weiterhin erwarten meine Frau und ich nächstes Jahr Ende März unser 1.Kind.

    Durch große Sprünge meiner Frau und meinem Doppelverdienst und den Änderungen der Elterngeldgrenze von 150k, werden wir keinen Anspruch auf Elterngeld haben.


    2.Frage: Wenn ich Elternzeit nehme und kein Elterngeld bekomme und somit auch keine Beiträge zahle, aber trotzdem in geringen Maßen (max 32h/Woche) meinem Freelancing nachgehe, muss ich dann darauf Sozialversicherungsbeiträge zahlen?


    3.Frage: Falls, das Gesetz nicht verabschiedet wird und wir trotzdem Elterngeld bekommen (oder Elterngeld Plus) und ich nur meiner Freelancing Tätigkeit nachgehe, muss ich dann auch Sozialversicherungsbeiträge leisten?


    Meine 4. Frage geht eher in Richtung Optimierung des ZVE (zu versteuerndes Einkommen): ich habe gelesen, dass man als freiwillig gesetzlich Versicherter auch Vorauszahlungen tätigen kann (bis zu drei Jahren. Zeitgleich lese ich aber, dass es ein Maximum von 58k gibt für Vorsorgeleistungen. Wir sind laut Steuerbescheid jetzt bei ca 24k Vorsorgeleistungen. Wie kann ich sicherstellen, dass ich die Vorauszahlungen auch wirklich im vollem Umfang von der Steuer abziehen kann. Ziel ist es unter die Grenze von 150k zukommen.


    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

  • Hallo Kirro, meinst Du wirklich 32 Stunden pro Woche im Zusammenhang mit "in geringen Maße" arbeiten? In welcher Branche bist Du denn Freelancer und wie sind die sonstigen Gegebenheiten - z.B. immer ein Auftraggeber oder verschiedene?


    Für die Sozialversicherungspflicht sind weniger die Arbeitszeit und gar nicht (stimmt das wirklich?) die Einkünfte entscheidend, sondern eher, ob es vom Charakter her ein Angestelltenverhältnis sein sollte. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eigentlich ein Angestelltenverhältnis war, bekommen aber eher die Arbeitgeber ein Problem.


    Wo wir gerade bei Problemen sind: Was sagt eigentlich Dein Haupt-Arbeitgeber zum Freelancing?


    Zu Frage 1: Nein, mehr als den Maximalbeitrag musst Du in der GKV nicht bezahlen.

  • Sofern die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung überschritten werden, muss man sich kostenpflichtig selbst versichern (wahrscheinlich als freiwilliges Mitglied).


    Ob Rentenversicherungsbeiträge auf das Freelancing-Einkommen fällig werden, sollte man besser irgendwann einmal geprüft haben.


    Krankenkassenbeiträge und Vorsorgeaufwendungen nutzen zwei unterschiedliche Beträge, nicht durcheinanderwerfen.

  • Entschuldigung, ich habe nur Doppelverdienst gelesen und dabei an zwei Personen gedacht. Die Frau erzielt also kein eigenes Arbeitseinkommen und ist deshalb in der Krankenkasse familienversichert? Die erwähnte Einkommensgrenze ist die der Frau, richtig?

  • Ich habe mich nebenberuflich [vor ein paar Jahren] selbstständig gemacht.

    Es ist momentan eher ein Dazuverdienst. Deshalb zahle ich darauf keine Sozialabgaben.

    Ich fürchte, Du hast das Wesen Deiner Selbständigkeit nicht so recht verstanden. Prinzipiell zahlt man für eine Selbständigkeit keine Sozialabgaben, sondern sorgt selber vor, wenngleich unser lieber Staat das gern ändern möchte (etwa mit einer Rentenversicherungspflicht für Handwerker).

    In meinem Angestelltenverhältnis komme ich schon über die Beitragsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse (also ich zahle das Maximum).


    Muss ich trotzdem die Befürchtung haben, dass wenn ich mein freelancing erweitere und mehr Einnahmen habe, mehr Krankenversicherung zu zahlen?

    Maximum ist Maximum. Auch vom Status her kann sich da nichts ändern: Du bist über der Pflichtversicherungsgrenze, also freiwilliges Mitglied in Deiner GKV.

    Weiterhin erwarten meine Frau und ich nächstes Jahr Ende März unser 1.Kind.


    Durch große Sprünge meiner Frau und meinem Doppelverdienst und den Änderungen der Elterngeldgrenze von 150k, werden wir keinen Anspruch auf Elterngeld haben.


    Wenn ich Elternzeit nehme und kein Elterngeld bekomme und somit auch keine Beiträge zahle, aber trotzdem in geringen Maßen (max 32h/Woche) meinem Freelancing nachgehe, muss ich dann darauf Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

    Du zahlst von Deinem Nebenverdienst keine Arbeitslosenversicherung, hast aber auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.


    Du zahlst von Deinem Nebenverdienst keine Rentenbeiträge, das ist Dein eigener Schaden, denn Rentenbeiträge würden später Deine Rente erhöhen.


    Du zahlst von Deinem Nebenverdienst bereits jetzt prinzipiell Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die kommen aber nicht zum Tragen, weil Du bereits den Maximalbeitrag zahlst. Sobald Dein Hauptverdienst wegfällt, wird Deine Krankenkasse einen Einkommensnachweis von Dir sehen wollen und auf Grundlage dessen Beiträge anfordern.


    Den "geringen Umfang" von 32h/Woche würde ich der Krankenkasse gegenüber und auch dem Arbeitgeber gegenüber nicht an die allzugroße Glocke hängen.


    Falls das Gesetz nicht verabschiedet wird und wir trotzdem Elterngeld bekommen (oder Elterngeld Plus) und ich nur meiner Freelancing Tätigkeit nachgehe, muss ich dann auch Sozialversicherungsbeiträge leisten?

    Sozialversicherungsbeiträge sind offensichtlich Deine fixe Idee.

    Ich habe gelesen, dass man als freiwillig gesetzlich Versicherter auch Vorauszahlungen tätigen kann (bis zu drei Jahren. Zeitgleich lese ich aber, dass es ein Maximum von 58k gibt für Vorsorgeleistungen. Wir sind laut Steuerbescheid jetzt bei ca 24k Vorsorgeleistungen. Wie kann ich sicherstellen, dass ich die Vorauszahlungen auch wirklich im vollem Umfang von der Steuer abziehen kann. Ziel ist es, unter die Grenze von 150k zukommen.

    Da bringst Du offensichtlich etwas durcheinander. Die Beiträge zur Rentenversicherung sind in der Höhe begrenzt (sind sie ja faktisch ohnehin). Der Betrag, den Du nennst, liegt in ähnlicher Höhe wie die Begrenzung der Rentenversicherungsbeiträge für ein zusammenveranlagtes Ehepaar.


    96% der Krankenversicherungsbeiträge für die Basisversorgung gehen meines Wissens steuerlich außerdem.


    Ich nehme an, Du stellst für Deinem Nebenerwerb eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung auf. Wenn das so ist, warum stellst Du Deine Rechnungen fürs vierte Quartal nicht einfach erst im nächsten Jahr und verschiebst so Dein Einkommen ins nächste Steuerjahr?

  • danke für deine Antwort. Mein Arbeitgeber weiß von der Nebentätigkeit und das Finanzamt etc auch ;). Rentenversicherung müsste ich mal prüfen lassen. Damals sagte man mir dass ich keine Beiträge zahlen musste. Ich hatte schon mehrere Auftraggeber. Derzeit aber aufgrund der Summe bin ich bei einem Auftraggeber. Freelancing im IT-Bereich. Es ist kein Angestelltenverhältnis laut den Definitionen die man im Internet findet ;)

  • Entschuldigung, ich habe nur Doppelverdienst gelesen und dabei an zwei Personen gedacht. Die Frau erzielt also kein eigenes Arbeitseinkommen und ist deshalb in der Krankenkasse familienversichert? Die erwähnte Einkommensgrenze ist die der Frau, richtig?

    also Doppelverdienst durch mein hauptarbeitgeber und mein nebentätigkeit. Meine Frau arbeitet such Vollzeit

  • danke für deine Antwort. Mein Arbeitgeber weiß von der Nebentätigkeit und das Finanzamt etc auch ;). Rentenversicherung müsste ich mal prüfen lassen. Damals sagte man mir dass ich keine Beiträge zahlen musste. Ich hatte schon mehrere Auftraggeber. Derzeit aber aufgrund der Summe bin ich bei einem Auftraggeber. Freelancing im IT-Bereich. Es ist kein Angestelltenverhältnis laut den Definitionen die man im Internet findet ;)

    Dann empfehle ich einen Blick:


    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/2.html


    Die Nr. 9 ist entscheidend.

    Die Frage "Eher angestellt oder eher selbstständig?" kann man amtlich klären lassen.

  • Danke für deine ausführliche Antwort. Das hilft schon mal weiter.


    ich sorge privat vor durch (z.B. ETFs etc.). Ich möchte natürlich aber mein Einkommen und staatliche Leistungen optimieren, insbesondere weil es jetzt so kurzfristig entschieden wurde und mein Finanzplan für die nächsten Jahre dieses Budget mit einkalkuliert hat.


    Das mit dem Verschieben der Rechnung des letzten Quartals habe ich schon in Betracht bezogen. „Leider“ hat meine Frau dieses Jahr eine Beförderung bekommen, die unser Einkommen über die 150k Grenze schiebt und auch das letzte Quartal bringt leider nicht viel (sind nur ca.4-5k voraussichtlich).


    Deshalb muss ich andere Wege finden. In deiner Antwort bzgl. Vorsorgeaufwendungen habe ich leider nicht ganz verstanden, da ich speziell von Vorauszahlungen der Krankenversicherungsbeiträge für die nächsten drei Jahre meinte. Ob ich diese in unbegrenzter Höhe von der Steuer abziehen kann oder ob es da eine Höchstgrenze gibt?

  • Grundsätzlich kann man die KV- und PV-Beiträge (sofern sie dem Basisschutz entsprechen) quasi unbegrenzt absetzen, auch wenn man für mehrere Jahre vorauszahlt.

    Eine Deckelung z. B. auf den Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung wie bei den Altersvorsorgeaufwendungen gibt es nicht.

  • also Doppelverdienst durch mein hauptarbeitgeber und mein nebentätigkeit. Meine Frau arbeitet such Vollzeit

    Also zwei Menschen mit insgesamt drei Einkommen. Ihr seid fleißig und in der richtigen Branchen tätig. Jetzt noch um einen großen Bogen um Vermögensberater und Finanzoptimierer machen und dann wird alles gut. Oder bleibt gut.


    Damit haben sich die Diskussionen über die Familienversicherung für den Moment erledigt. Beim Kind dann wieder.