Stromvertrag, Preisbindung länger als Laufzeit

  • Guten Morgen ins Forum,

    ich habe folgendes Angebot für einen neuen Stromvertrag:

    Erstlaufzeit 6 Monate und Preisbindung 12 Monate, die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt 1 Monat

    Welche Intention hat der Versorger bei einem solchen Angebot? Welche Vor-/Nachteile habe ich?

  • Ich habe folgendes Angebot für einen neuen Stromvertrag:

    Erstlaufzeit 6 Monate und Preisbindung 12 Monate, die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt 1 Monat.

    Welche Intention hat der Versorger bei einem solchen Angebot?

    Welche Vor-/Nachteile habe ich?

    Keine Ahnung, was der Versorger damit bezweckt. Ich mache mir darüber im allgemeinen auch keine Gedanken.


    Die asymmetrische Frist ist für Dich von Vorteil: Du hast den aktuellen Preis für 12 Monate sicher, kannst aber bereits in einem halben Jahr wechseln, wenn Du anderswo etwas Günstigeres findest.


    Ich hatte gerade einen ähnlichen Vertrag: 12 Monate Laufzeit, 18 Monate Preisbindung - gerade im letzten Winter. Das war für mich natürlich praktisch, im letzten Herbst/Winter ging bekanntlich preislich alles drunter und drüber.

  • Kann der Versorger bei diesem Angebot nicht auch nach Ablauf der Erstlaufzeit mit einer monatlichen Frist kündigen?

    Prinzipiell können normale Verträge von beiden Partnern ordentlich und auch außerorde tlich gekündigt werden. Einschränkungen von dieser Regel sollten in den Vertragsbedingungen (oder den zuständigen Gesetzen) festgehalten sein.