Bezügerückforderung in Höhe des Bruttolohns - wo in der Steuererklärung angeben?

  • Hallo zusammen,


    meine Steuererklärung über Elster mache ich seit einigen Jahren selbst und bisher lief auch alles super. Aber für 2022 habe ich zum ersten Mal etwas Neues und bin da ratlos.

    Ich habe kurz vor Weihnachten 2022 ein Kind bekommen und ging mit dem Geburtsdatum in Elternzeit. Da ich Beamter bin bekomme ich mein Gehalt immer zum Monatsbeginn. So habe ich dann für Dezember 2022 das Geld für den gesamten Monat Anfang Dezember erhalten (zu viel, weil ich ab Geburtsdatum ja in Elternzeit war). Nachdem ich die bezügezahlende Stelle im Februar selber darüber informieren musste, dass mir weiter Gehalt gezahlt wurde, habe ich eine Rückforderungsaufforderung bekommen. Ich sollte das ausgezahlte Gehalt für den Zeitraum zurückzahlen, allerdings wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Tage im abgelaufenen Kalenderjahr 2022 das Bruttogehalt zurückzahlen müsse, das Nettogehalt (also das tatsächlich ausgezahlte) habe ich nur für den Zeitraum ab 1.1.23 zurückgezahlt. Ich sollte also mehr Geld zurückzahlen, als ich bekommen habe. Das könne ich mir dann mit der Steuererklärung zurückholen. Ich frage mich nun, an welcher Stelle in Elster ich so eine Geschichte angeben kann? Oder wird dies erst mit der Erklärung 2023 fällig, da diese ganze Auszahlung und Rückzahlung auch erst in diesem Jahr lief?


    Ebenso frage ich mich, ob ich das Elterngeld auch schon in der Erklärung für die paar Tage in 2022 angeben muss, auch wenn die Auszahlung erst 2023 kam?! In meiner Jahresübersicht für 2022 ist noch nichts zu finden. Wird diese vielleicht dann für 2023 automatisch angepasst und ich bekomme das zu viel gezahlte Geld dann ohnehin zurück?


    Ich hoffe, jemand hat eine Ahnung von dieser exotischen Geschichte.. (Vielleicht ist es auch Standard, aber all meine KollegInnen konnten mir schon einmal nicht helfen ;)


    Danke und viele Grüße!

  • Ich habe kurz vor Weihnachten 2022 ein Kind bekommen und ging mit dem Geburtsdatum in Elternzeit. Da ich Beamter bin, bekomme ich mein Gehalt immer zum Monatsbeginn. So habe ich dann für Dezember 2022 das Geld für den gesamten Monat Anfang Dezember erhalten (zu viel, weil ich ab Geburtsdatum ja in Elternzeit war).


    Nachdem ich die bezügezahlende Stelle im Februar selber darüber informieren musste, dass mir weiter Gehalt gezahlt wurde, habe ich eine Rückforderungsaufforderung bekommen. Ich sollte das ausgezahlte Gehalt für den Zeitraum zurückzahlen, allerdings wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Tage im abgelaufenen Kalenderjahr 2022 das Bruttogehalt zurückzahlen müsse, das Nettogehalt (also das tatsächlich ausgezahlte) habe ich nur für den Zeitraum ab 1.1.23 zurückgezahlt.

    Du solltest das anteilige Bruttogehalt für den Dezember 2022 zurückzahlen, sowie die Nettogehälter für Januar 2023 und Februar 2023. All das geschah irgendwann im Frühjahr 2023.


    Habe ich das richtig verstanden?

    Ich sollte also mehr Geld zurückzahlen, als ich bekommen habe. Das könne ich mir dann mit der Steuererklärung zurückholen. Ich frage mich nun, an welcher Stelle in Elster ich so eine Geschichte angeben kann? Oder wird dies erst mit der Erklärung 2023 fällig, da diese ganze Auszahlung und Rückzahlung auch erst in diesem Jahr lief?

    Generell gilt in Steuerdingen das Zuflußprinzip. Das heißt: Gelder werden in dem Jahr gebucht, in dem sie gezahlt werden, selbst dann, wenn sie sich auf andere Zeiträume beziehen.


    Beträge über einen Jahreswechsel hinweg zutreffend zu buchen, ist nicht ganz so einfach. Dabei verheddert man sich schon einmal.

    Ebenso frage ich mich, ob ich das Elterngeld auch schon in der Erklärung für die paar Tage in 2022 angeben muss, auch wenn die Auszahlung erst 2023 kam?! In meiner Jahresübersicht für 2022 ist noch nichts zu finden. Wird diese vielleicht dann für 2023 automatisch angepasst und ich bekomme das zu viel gezahlte Geld dann ohnehin zurück?

    Gleiche Sache: Zuflußprinzip.



    Zu Deinem Gehalt. Bis zum November ist alles klar: Du hast Dein Nettogehalt bekommen, die Steuer ist zum Finanzamt gegangen.


    Im Dezember dito, allerdings war das ab dem 20. (nehme ich mal an, das genaue Datum ist sekundär) falsch. Du hättest für diese Zeit kein Gehalt bekommen dürfen (für den Dezember also nur 20/31 statt 31/31), die Steuer, die Dein Arbeitgeber ans Finanzamt überwiesen hat, hätte entsprechend gemindert sein müssen. Das war sie aber nicht. Prinzipiell hätte Dein Arbeitgeber also auch für die Steuer eine Korrekturbuchung vornehmen und das Geld vom Finanzamt zurückholen müssen.


    Das hat er nicht gemacht, sondern das Geld von Dir zurückgeholt.


    Für den Arbeitgeber ist die Rechnung glatt: Er hat Dir Gehalt bezahlt bis zum 20.12. und darauf auch die entsprechende Steuer ans Finanzamt bezahlt. Das überzahlte Gehalt hat er von Dir zurückgeholt, die überzahlte Steuer nicht vom Finanzamt, sondern auch von Dir.


    Du aber hast die Steuer für 2022 überzahlt; Du hast Steuer bezahlt für 10 Tage Gehalt, das Du effektiv nicht bekommen hast.


    Stimmen denn die Zahlen in der Lohnsteuerbescheinigung?


    Es mag sein, daß die zurückgeforderte Steuerzahlung für die letzten Tage des Jahres 2022 erst in der Lohnsteuerbescheinigung 2023 auftaucht. Du kannst aber jetzt nur prüfen, was für 2022 gebucht ist.


    Eventuell kannst Du den Finanzfluß auch in Deinem aktuellen Entgeltnachweis erkennen; manche Firmen (und Behörden?) lassen dort die jeweiligen Teilsummen mitlaufen. Das Gehalt ist ja irrig noch zwei Monate weitergezahlt worden, auch dafür müßte es ja Korrekturbuchungen geben.


    Ich rechne das für mich mit einer Exceltabelle nach, wobei (wie oben schon steht) Korrekturbuchungen manchmal höchst vertrackt sind, obwohl man dafür ja nicht mehr braucht als die Grundrechenarten.


    Mich wundert an sich Deine Frage zum aktuellen Zeitpunkt. Die Steuererklärung 2022 müßte ja bereits abgegeben worden sein.


    Wer zahlt denn bei Dir das Elterngeld? Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, manchmal sogar von Kreis zu Kreis.


    An sich solltest Du den Fall selber durchdringen können. Wenn nicht, hilft in letzter Konsequenz der Steuerberater (wobei man sich dann immer überlegen sollte, um wieviel Geld es geht, nicht daß man mit dem Speck nach der Wurst schmeißt).

  • Hallo Achim,

    vielen Dank für die ausführliche Antwort!



    Du solltest das anteilige Bruttogehalt für den Dezember 2022 zurückzahlen, sowie die Nettogehälter für Januar 2023 und Februar 2023. All das geschah irgendwann im Frühjahr 2023.


    Habe ich das richtig verstanden?

    Jawohl, genau richtig verstanden.



    Gleiche Sache: Zuflußprinzip.

    Das ist schon mal ein gutes Stichwort. Das würde ja bedeuten, es sollte in der Steuererklärung für 2023 Thema werden und auch in der Lohnsteuerbescheinigung dabei sein, denke ich.



    Eventuell kannst Du den Finanzfluß auch in Deinem aktuellen Entgeltnachweis erkennen; manche Firmen (und Behörden?) lassen dort die jeweiligen Teilsummen mitlaufen. Das Gehalt ist ja irrig noch zwei Monate weitergezahlt worden, auch dafür müßte es ja Korrekturbuchungen geben.

    Es gibt Korrekturbuchungen in diesem Kalenderjahr, diese betreffen meinen Familienzuschlag und auch meine Monate Elternzeit. Allerdings verteilt sich das alles auf mehrere Monate und ist sehr schwierig nachzuvollziehen. Eventuell würde es hier vielleicht wirklich Sinn ergeben, mal einen Steuerberater drüberschauen zu lassen. Nur für den "Bruttoüberschuss" aus 2022 ist das aber tatsächlich nicht lohnenswert.

    Das Elterngeld zahlt hier die Elterngeldstelle der Stadt, gilt da dann auch das Zuflußprinzip?


    Ich gehe mal davon aus, dass alles mit der Lohnsteuerbescheinigung 2023 bereinigt wird und schiebe das dann auf das nächste Jahr.


    Danke nochmal!

  • Eventuell kannst Du den Finanzfluß auch in Deinem aktuellen Entgeltnachweis erkennen;

    Es gibt Korrekturbuchungen in diesem Kalenderjahr, diese betreffen meinen Familienzuschlag und auch meine Monate Elternzeit. Allerdings verteilt sich das alles auf mehrere Monate und ist sehr schwierig nachzuvollziehen.

    Ich habs ja schon geschrieben: Es sind nur vier Grundrechenarten und doch gleich vertrackt schwierig. Ich habe mir schon vor Jahren eine Excel-Tabelle dafür gemacht, in die ich das alles eintrage. Vorteil der Geschichte: Ich habe genügend Platz für eigene Formeln und kann nebeneinanderstehend Alternativen rechnen.


    Mach das für Dich doch auch, zumindest für die Jahre 2022 und 2023! Mir hilft das sehr beim Verständnis.


    Du kannst Dir beispielsweise neben die erste Tabelle "echte Zahlungen" eine zweite Tabelle stellen mit dem Inhalt: "Was wäre gewesen, wenn der Arbeitgeber die Änderung des Familienstands in dem Monat berechnet hätte, in dem er passiert ist?"

    Eventuell würde es hier vielleicht wirklich Sinn ergeben, mal einen Steuerberater drüberschauen zu lassen. Nur für den "Bruttoüberschuss" aus 2022 ist das aber tatsächlich nicht lohnen[d].

    Was die Steuer anlangt: Mal angenommen, Du verdientest 4500 € im Monat, davon hast Du für den Dezember 2022 1500 € Gehalt zurückzahlen müssen, davon vielleicht 33% Steuer, also 500 €.


    Der Arbeitgeber hat diese 500 € ans Finanzamt als Steuer bezahlt und dann im Folgejahr von Dir zurückgefordert und auch bekommen. Der Arbeitgeber bucht das zurück, seine Rechnung ist glatt, aber das Finanzamt hat 2022 von Dir 500 € zuviel Steuer bekommen.


    Das muß irgendwo bescheinigt sein, und zwar eigentlich auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2022.


    In aller Regel gibt es die früh im Jahr, etwa Ende Januar, also bevor der Arbeitgeber einen Rückzieher gemacht hat. Also wird darauf noch das volle Bruttogehalt stehen und die volle Lohnsteuer. Erst danach hat der Arbeitgeber das Teilgehalt und die Steuer für 2022 zurückgefordert (2023 ist hier noch nicht relevant, das kommt erst mit der Lohnsteuerbescheinigung 2023).


    Für das Finanzamt ist die Lohnsteuerbescheinigung maßgeblich. Genauer: Für das Finanzamt sind die elektronisch übermittelten Daten maßgeblich. Die Lohnsteuerbescheinigung ist nur ein Ausdruck dieser Daten, anhand dem der Mitarbeiter deren Korrektheit prüfen kann. Der Arbeitgeber muß diese Daten aber korrigiert haben, fairerweise hätte er Dir den Ausdruck der Korrekturbuchung zuschicken müssen. Ist das der Fall? Stimmen die Daten in Deiner Steuererklärung denn? Du kannst sie mit Elster ja abrufen.


    Du siehst, Du kommst um die Excel-Tabelle nicht herum. :)


    Wenn Du gerade jetzt die Steuererklärung eingereicht hast, könnte es sein, daß der Steuerbescheid erst im nächsten Jahr kommt, zu einem Zeitpunkt, zu dem Dir möglicherweise die Lohnsteuerbescheinigung für 2023 bereits vorliegt. Dann siehst Du, ob die fraglichen Beträge letztlich korrekt verbucht worden sind, entweder 2022 oder 2023 (Wir vergessen mal den Zinsaspekt).


    Wenn es nur um 500 € geht, kannst Du Dir den Steuerberater vermutlich sparen. Der kostet nämlich auch erstmal Geld, vermutlich in der gleichen Höhe. So kleine Fälle mögen viele Steuerberater übrigens nicht. Eventuell wäre ein Lohnsteuerverein eine Alternative. In beiden Fällen bist aber dennoch Du gefragt. Die Daten zusammenstellen mußt ohnehin Du, das heißt, eine Menge Arbeit hast Du auch mit dem Steuerberater/Lohnsteuerverein.

  • Die übermittelten Daten in Elster stimmen mit denen meiner Lohnsteuerbescheinigung überein. Es gab eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung, die im Frühjahr zugesendet wurde. Die eingetragenen Daten sind aber identisch mit der usprünglichen Bescheinigung.


    Der Tipp mit der Tabelle ist gut, das versuche ich mal. Vielleicht komme ich dann ohne Lohnsteuerverein aus. Ich danke dir sehr für deine Mühe und die ausführlichen Antworten!

  • Die übermittelten Daten in Elster stimmen mit denen meiner Lohnsteuerbescheinigung überein.

    Das ist klar. Die Lohnsteuerbescheinigung ist ja nur der Ausdruck der übermittelten Daten.

    Es gab eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung, die im Frühjahr zugesendet wurde. Die eingetragenen Daten sind aber identisch mit der usprünglichen Bescheinigung.

    Wozu eine Korrektur, wenn die Zahlen gleich bleiben?


    Das ist unplausibel, denn Dein Arbeitgeber hat ja gezahltes Gehalt zurückgefordert. Auch Steuer hat er zurückgefordert. Infolgedessen müßten die Zahlen der beiden Bescheinigungen voneinander abweichen. Wenn sie wirklich gleich sind, könntest Du daran denken, bei Deinem Arbeitgeber nachzufragen. Wenn Du in der Zwischenzeit Deine Tabelle fertig hast, hast Du auch die Werte nachgerechnet.


    Es könnte natürlich sein, daß die Korrekturwerte alle im Jahr 2023 gebucht worden sind.

    Der Tipp mit der Tabelle ist gut, das versuche ich mal.

    Das mach erst und prüfe die Zahlen, dann schreibst Du Deinen Arbeitgeber an und läßt Dir die Ungereimtheit erklären. Vielleicht bekommst Du sogar Antwort, bevor der Steuerbescheid da ist!


    Meine Nachbarin ist Lehrerin, sie hat im letzten November eine Anfrage gestellt, wie hoch wohl ihre Pension sein wird. Bis jetzt keine Antwort. Behördenmühlen mahlen offensichtlich manchmal langsam.


    Wie schon erwähnt: Vielleicht hast Du bis dann schon die Lohnsteuerbescheinigung von 2023 (die Du trotz des Elterngeldes eigentlich bekommen müßtest, wenn man Dir Besoldung abzieht).

    Vielleicht komme ich dann ohne Lohnsteuerverein aus. Ich danke dir sehr für deine Mühe und die ausführlichen Antworten!

    Gern geschehen!

    Wenn Du die genannten Unterlagen hast, kannst Du ja nochmal nachfragen.