Hallo zusammen,
meine Steuererklärung über Elster mache ich seit einigen Jahren selbst und bisher lief auch alles super. Aber für 2022 habe ich zum ersten Mal etwas Neues und bin da ratlos.
Ich habe kurz vor Weihnachten 2022 ein Kind bekommen und ging mit dem Geburtsdatum in Elternzeit. Da ich Beamter bin bekomme ich mein Gehalt immer zum Monatsbeginn. So habe ich dann für Dezember 2022 das Geld für den gesamten Monat Anfang Dezember erhalten (zu viel, weil ich ab Geburtsdatum ja in Elternzeit war). Nachdem ich die bezügezahlende Stelle im Februar selber darüber informieren musste, dass mir weiter Gehalt gezahlt wurde, habe ich eine Rückforderungsaufforderung bekommen. Ich sollte das ausgezahlte Gehalt für den Zeitraum zurückzahlen, allerdings wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Tage im abgelaufenen Kalenderjahr 2022 das Bruttogehalt zurückzahlen müsse, das Nettogehalt (also das tatsächlich ausgezahlte) habe ich nur für den Zeitraum ab 1.1.23 zurückgezahlt. Ich sollte also mehr Geld zurückzahlen, als ich bekommen habe. Das könne ich mir dann mit der Steuererklärung zurückholen. Ich frage mich nun, an welcher Stelle in Elster ich so eine Geschichte angeben kann? Oder wird dies erst mit der Erklärung 2023 fällig, da diese ganze Auszahlung und Rückzahlung auch erst in diesem Jahr lief?
Ebenso frage ich mich, ob ich das Elterngeld auch schon in der Erklärung für die paar Tage in 2022 angeben muss, auch wenn die Auszahlung erst 2023 kam?! In meiner Jahresübersicht für 2022 ist noch nichts zu finden. Wird diese vielleicht dann für 2023 automatisch angepasst und ich bekomme das zu viel gezahlte Geld dann ohnehin zurück?
Ich hoffe, jemand hat eine Ahnung von dieser exotischen Geschichte.. (Vielleicht ist es auch Standard, aber all meine KollegInnen konnten mir schon einmal nicht helfen
Danke und viele Grüße!